Urlaub mit Freund

„Wir planen unseren Urlaub für nächsten Sommer. Da unser Sohn (12) ein Einzelkind ist, würden wir gern seinen Freund mitnehmen. Was müssen wir dabei beachten?“

Urlaub wird von den meisten Menschen als die schönste Zeit im Jahr angesehen. Klar, dass man diese so heiß ersehnten Ferien gerne mit Freunden verbringt. Warum sollte das für Kinder anders sein? Der Urlaub wird – aus dem Blickwinkel Ihres Sohnes – einfach doppelt so schön, wenn er seinen Freund in den Urlaub mitnehmen darf. Damit der Urlaub auch für Sie als Eltern in schöner Erinnerung bleibt, sollten Sie ein paar Dinge beachten:

KENNENLERNEN
Das Gastkind sollte in Ihre Familie passen. Wenn Sie die Eigenarten des Kindes kennen, das Sie in Ihre Familie einladen, werden Sie wissen, ob der jugendliche Gast Ihre Regeln und Ermahnungen annehmen oder ob er sich darüber hinwegsetzen wird. Das ist nicht ganz unwichtig, denn wenn Sie ein fremdes Kind anvertraut bekommen, geht auch die Aufsichtspflicht während dieser Zeit auf Sie über. Wenn Sie noch ein paar Monate Zeit haben, können Sie den Freund Ihres Sohnes gut kennenlernen. Sie könnten ihn auch mal über ein ganzes Wochenende zu sich einladen. So stellen Sie ganz schnell fest, wie sich der Umgang mit dem Freund im Alltag gestaltet.

VOLLMACHT UND PAPIERE
Eine Vollmacht mit der Unterschrift der Eltern des Freundes ist wichtig, vor allem dann, wenn Sie in ein anderes Land reisen. Sie sollten diese Vollmacht zusammen mit dem Ausweis des Gastes aufbewahren und jederzeit griffbereit haben. In manchen Ländern genügt die Vollmacht alleine nicht, sondern sie muss amtlich beglaubigt sein, wie in Mazedonien, Griechenland, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Zur Ergänzung sollte eine Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt werden können. Nehmen sie zusätzlich eine Ausweiskopie der Eltern des Kindes mit. Notieren Sie sich die Heimatanschrift des Freundes sowie die Telefonnummern der Eltern. Informieren Sie sich außerdem über die jeweiligen Formalitäten im Urlaubsland.

GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Man hofft natürlich, dass nie etwas passiert. Aber auch in den Ferien besteht diese Möglichkeit. Und auch wegen einer simplen Erkrankung kann ein Arztbesuch notwendig werden. Für eine Behandlung beim Arzt oder in einer Klinik sollten Sie eine medizinische Vollmacht mitführen, die von den Eltern ausgestellt und unterschrieben wurde. Klären Sie außerdem den Versicherungsschutz für Ihr Gastkind. Fragen Sie die Eltern, ob der Freund an Allergien leidet oder ob er regelmäßig Medikamente einnehmen muss. Grundsätzlich ist ein Urlaub, bei dem das eigene Kind einen Freund dabei hat, für alle Beteiligten ein Gewinn. Denn der Sohn kann Aktivitäten mit einem Freund teilen, und den Eltern bleibt mehr Zeit für sich. So haben unterm Strich alle mehr Spaß und einen tollen Urlaub.

Ingrid Neufeld ist Erzieherin und Mutter von drei inzwischen erwachsenen Töchtern. Sie lebt in Mittelfranken.

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