Taschengeld ist ein Teil unseres Erziehungsziels. Wir wollen dem Kind einen Erfahrungsspielraum ermöglichen, in dem es den Umgang mit Geld ausprobieren kann. Das Kind erfährt, wie das Verhältnis von Preis und Leistung eingeschätzt wird. Wir sprechen darüber, was mir eine Sache wert ist und was sie kosten darf. Aber dazu braucht es praktische Erfahrung und theoretische Begleitung.
Bildungsauftrag
Grundsätzlich gilt, dass kein Minderjähriger einen Anspruch auf Taschengeld hat. Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 110) regelt lediglich, dass Kinder ab sieben Jahren Kaufgeschäfte tätigen können und der Händler davon ausgehen kann, dass das Geld dem Kind von den Erziehungsberechtigten überlassen wurde.
Bei Kindern unter sieben sind die Geschäfte nicht rechtlich wirksam. Wenn Eltern Taschengeld zahlen, erfüllen sie einen Bildungsauftrag. Das Geld sollte in altersangemessener Höhe gestaffelt sein und regelmäßig gezahlt werden. Bei Kindern zwischen sieben und dreizehn wird es wöchentlich gezahlt. Bei Jugendlichen (ab 14) monatlich. Hier ist auch zu prüfen, ob die Einrichtung eines Jugendkontos angebracht ist. Es bietet in der Regel nur die Möglichkeit der Bargeldauszahlung am Automaten, keine Zahlfunktion (EC-Karte) und auch keine Möglichkeit der Überziehung.
Taschengeld wofür?
Bevor Sie Taschengeld zahlen, klären Sie mit dem Kind, was alles davon bestritten werden soll. Es ist sinnvoll, Geburtstagsgeschenke für Freunde, den Kinobesuch und den Schwimmbadeintritt mit einzubeziehen. Der Nachkauf von Schulverbrauchsmaterialien kann damit abgedeckt werden. Auf jeden Fall gehören das Extra-Eis und individuelle Süßigkeiten dazu.
Später erweitert man diesen Bereich zum Beispiel auf Kleidung wie Strümpfe, Unterwäsche, T-Shirts etc. Hosen, Jacken und Schuhe bleiben weiterhin Elternsache. Bei Anschaffungen, die Sie zahlen sollen, die aber nicht Ihre ungeteilte Zustimmung haben (Markenkleidung, Bandkonzert etc.) können Sie eine Finanzierungsbeteiligung vorschlagen: „Du sparst die Hälfte und ich zahle den Rest.“
Geben Sie auf keinen Fall einen Kredit auf Taschengeld. Bitte verstellen Sie den Kindern nicht den Blick auf die Notwendigkeit des Sparens. Ermöglichen Sie lieber einen Zusatzverdienst durch Aufgaben, die nicht zum normalen Alltag gehören. Bei älteren Jugendlichen können Zusatzverdienste auch über die Familien hinaus gesucht werden (Babysitten, Reinigungsarbeiten, Botengänge etc.). Doch Vorsicht! Bezahlen Sie nicht die übliche Mithilfe im Haushalt. Kinder sind dazu verpflichtet (BGB § 1619). Und das sollten Sie nicht erst im Teenageralter mit ihnen einüben.
Wenn diese Mithilfe und die Disziplin nicht so klappen, verwenden Sie das Taschengeld bitte nicht als Disziplinierungsmittel. Das Geld dient zur Bildung und sollte nur eingeschränkt werden, wenn unmittelbarer Missbrauch mit ihm betrieben wird. Gute Noten, pünktliches Nachhausekommen und ein aufgeräumtes Zimmer setzten Sie bitte nicht durch Taschengeldentzug durch. Reden Sie hier eher einmal über „Zielprämien“ mit dem Kind.
Zurückhaltung und Begleitung
Ihr Kind lernt mit Hilfe des Taschengeldes. Beobachten Sie seine Erfahrungen und sprechen Sie über den Umgang mit Geld. Verbieten Sie sich Nörgeleien, die die Geldver(sch)wendung des Kindes negativ bewerten. Grundsätzlich gilt, dass das Kind mit dem Geld macht, was es möchte. Begleiten Sie den Lernprozess lieber mit positiven Hinweisen: „Achte auf gutes Material!“ oder „Kannst du das nicht gebraucht kaufen?“ Und schließlich: Es ist nicht selbstverständlich, dass man Geld hat. Üben Sie mit Ihrem Kind von Anfang an den Gedanken des Teilens und der Dankbarkeit. Das macht reich!
Gottfried Muntschick ist Generalsekretär des CVJM Sachsen-Anhalt, Referent für Familienarbeit und lebt mit seiner Familie in Halle/Saale.
Webtipps: www.taschengeld.net (u.a. mit Empfeh lungen für die Höhe des Taschengelds) www.budgetberatung.ch (Menü „Kinder und Jugendliche“ anwählen, „Taschengeld“ anklicken)




