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Medienpädagogin meint: „Im Handy schnüffeln ist wie Tagebuch lesen“

Der heimliche Blick ins Smartphone der Kinder ist ein No-Go, sagt Medienpädagogin Iren Schulz vom Medienratgeber ‚Schau hin!‘. Im Interview verrät sie, wie Eltern ihre Schützlinge trotzdem vor Mobbing und Kettenbriefen schützen können.

Dürfen Eltern Chats ihrer Kinder kontrollieren?

Dass Eltern wissen wollen, mit wem und über was ihr Kind übers Handy kommuniziert, ist grundsätzlich nachvollziehbar, da dahinter immer die Frage steckt: Geht’s meinen Kindern gut? Man muss sich trotzdem bewusst machen, dass heimlich im Handy zu schnüffeln nichts anderes ist, als das Tagebuch des Kindes zu lesen oder seine Briefe zu öffnen. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und sollen auch in ihren Räumen frei kommunizieren können. Dies findet seine Grenzen, wenn es um das Alter der Kinder geht. Dass die beliebtesten und weitverbreitetsten Messenger-Apps ab 16 sind – obwohl das jenseits unserer Realität liegt –, hat seine Gründe und zeigt, dass ihre Nutzung nicht ohne ist. Stichwort Datenschutz, Kettenbriefe, Cybergrooming, pornografische Fotos oder Videos, Mobbing. Diese Dinge kann man nicht einfach nur kontrollieren, indem man abends einmal Handykontrolle macht und alle Chatverläufe durchscrollt, sondern sollte im Gespräch miteinander bleiben und von Anfang an gute Regeln aufstellen.

Keine privaten Profilfotos!

Was für Regeln empfehlen Sie?

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten mit den Messengern und richten Sie sein Profil gemeinsam und so sicher wie möglich ein: kein privates Profilfoto, den Status eingrenzen, einstellen, dass niemand Fremdes Kontakt aufnehmen kann. Auch Regeln sind wichtig, etwa keine privaten Infos wie Anschrift, Telefonnummer oder Fotos zu teilen, Bescheid zu sagen, wenn man Kettenbriefe oder doch mal Nachrichten von Fremden bekommt, reduzierte Bildschirmzeiten, fairer Umgang in Gruppenchats. Leben Sie einen guten Umgang vor! Die Kinder gucken sich viel bei ihren Eltern ab und wenn Sie die ganze Zeit mit Messengern verbringen und dort frank und frei alles Mögliche teilen, dann wird Ihr Kind diese Handlungsweise übernehmen.

Wenn mein Kind Opfer von Cybergrooming geworden ist oder ein Pornovideo bekommen hat, was muss ich unternehmen?

Ich empfehle, alles so gut wie möglich zu dokumentieren, indem man Screenshots von den Chatverläufen macht, damit man, sollte man sich beraten lassen oder sogar zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, etwas in der Hand hat. Die Polizei ist da inzwischen gut aufgestellt. Man kann sich auch an Erziehungsberatungsstellen und das Jugendschutznetz wenden. Melden Sie dem Anbieter das Profil, der es dann sperren kann. Wichtig ist: Das Kind gut mitnehmen und mit ihm die Schritte besprechen.

Beratungsstellen helfen bei Mobbing

Und wenn es um Mobbing geht?

Da ist es gut, Täter und Opfer und auch die Eltern an einen Tisch zu setzen, miteinander zu sprechen und es erst mal zwischenmenschlich zu klären. Es geht darum, die Opfer zu schützen und zu stärken. Aber es geht auch darum, zu gucken, was den anderen Jugendlichen oder das Kind dazu gebracht hat, jemand anderen so fertigzumachen. Da stehen oftmals auch Verletzungen und Ängste dahinter. In manchen Schulen gibt es Sozialarbeiter oder aber Beratungsstellen, die dabei unterstützen können, sowie gute Deeskalationsprogramme.

Interview: Ruth Korte

„Ist mein Kind bereit fürs Handy?“ Diese Tipps vom Mediencoach sollten Eltern beachten

„Unsere Tochter (11) will unbedingt ein eigenes Smartphone. Wir sind unsicher. Wie können wir wissen, ob sie schon so weit ist?“ Eine Expertin gibt Antworten.

Messenger, Games, Videos und Musik: Mit dem Smartphone öffnet sich für Heranwachsende das Tor zur großen Online-Welt. So ist der Wunsch Ihrer Tochter mehr als verständlich. Wie Medienstudien zum Gerätebesitz von Heranwachsenden zeigen, ist sie damit nicht allein: Das Smartphone ist ein präsenter Bestandteil in der Lebenswelt von Heranwachsenden. Aufgabe der Eltern ist es, zu verlässlichen Begleitern für einen guten Einstieg in die Smartphone-Welt zu werden.

Smartphone nicht unüblich

Es ist nicht untypisch, in diesem Alter ein Smartphone zu besitzen. Laut der KIM-Studie aus dem Jahr 2018 besitzen 51 Prozent der 6- bis 13-Jährigen ein eigenes Smartphone. 42 Prozent von ihnen nutzen es täglich und 56 Prozent von ihnen sind damit regelmäßig online. Doch nicht allein das Alter ist bei der Entscheidung für ein eigenes Smartphone wichtig. Vielmehr müssen Sie sicher sein, dass Ihr Kind bereits erfahren im Umgang mit dem Internet ist und auch weiß, wie es einen Computer sicher nutzt.

Risiken kennen

Wenn Elfjährige bereits mögliche Risiken kennen, die ihnen begegnen, spricht nichts gegen ein eigenes Smartphone. Zu den Risiken zählen ungeeignete Inhalte wie Gewalt oder Pornografie, hohe Kosten durch In-App-Käufe, Beleidigungen und grobe Sprache in Chats sowie der ungewollte Kontakt zu Fremden.Wichtig ist, dass Sie vor dem Smartphone-Kauf gemeinsam mit Ihrer Tochter besprechen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollte.

Sicherheit an erster Stelle

Besonders zu Beginn ist es wichtig, dass Sie die Sicherheitseinstellungen am Gerät und in Apps im Blick haben. Ihre Tochter sollte jedoch von Anfang an über die Einstellungen informiert sein. So lernt sie gleichzeitig, welche Einstellungen sinnvoll und wichtig sind, zum Beispiel Profile bei Messengern oder Sozialen Netzwerken so einzurichten, dass die Privatsphäre so gut wie möglich geschützt ist. Zum Basiswissen für Smartphone-Nutzer und Nutzerinnen zählt, welche privaten Daten oder Bilder am besten nicht online verschickt oder gepostet werden. Wenn private Fotos ungefragt weiterverbreitet werden, verletzt das zusätzlich die Privatsphäre der Betroffenen.

In-App-Käufe sperren

Apps sollten zu Beginn nur gemeinsam heruntergeladen und In-App-Käufe gesperrt werden. Später können Eltern durch Altersgrenzen den App Store sicherer machen und für In-App-Käufe eventuell ein Budget festlegen. Am besten leben Sie Ihrem Kind vor: „Es geht auch ohne.“ Regelmäßige Handypausen, um mit anderen etwas zu erleben, Aufgaben zu erledigen oder zu schlafen, sind wichtig. Für den Einstieg vereinbaren Sie mit Ihrer Tochter ein Zeitlimit für digitale Medien.

Kristin Langer ist Mediencoach bei der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ Sie berät Familien bei allen Fragen der Mediennutzung in der Familie.

Ist mein Kind bereit fürs Handy?

„Unsere Tochter (11) will unbedingt ein eigenes Smartphone. Wir sind unsicher. Wie können wir wissen, ob sie schon so weit ist? Und welche Regeln sollten wir im Umgang mit dem Handy aufstellen?“

Messenger, Games, Videos und Musik: Mit dem Smartphone öffnet sich für Heranwachsende das Tor zur großen Online-Welt. So ist der Wunsch Ihrer Tochter mehr als verständlich. Wie Medienstudien zum Gerätebesitz von Heranwachsenden zeigen, ist sie damit nicht allein: Das Smartphone ist ein präsenter Bestandteil in der Lebenswelt von Heranwachsenden. Aufgabe der Eltern ist es, zu verlässlichen Begleitern für einen guten Einstieg in die Smartphone-Welt zu werden.

RISIKEN KENNEN

Es ist nicht untypisch, in diesem Alter ein Smartphone zu besitzen. Laut der KIM-Studie aus dem Jahr 2018 besitzen 51 Prozent der 6- bis 13-Jährigen ein eigenes Smartphone. 42 Prozent von ihnen nutzen es täglich und 56 Prozent von ihnen sind damit regelmäßig online. Doch nicht allein das Alter ist bei der Entscheidung für ein eigenes Smartphone wichtig. Vielmehr müssen Sie sicher sein, dass Ihr Kind bereits erfahren im Umgang mit dem Internet ist und auch weiß, wie es einen Computer sicher nutzt.

Wenn Elfjährige bereits mögliche Risiken kennen, die ihnen begegnen, spricht nichts gegen ein eigenes Smartphone. Zu den Risiken zählen ungeeignete Inhalte wie Gewalt oder Pornografie, hohe Kosten durch In-App-Käufe, Beleidigungen und grobe Sprache in Chats sowie der ungewollte Kontakt zu Fremden.Wichtig ist, dass Sie vor dem Smartphone-Kauf gemeinsam mit Ihrer Tochter besprechen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollte.

SICHERHEIT AN ERSTER STELLE

Besonders zu Beginn ist es wichtig, dass Sie die Sicherheitseinstellungen am Gerät und in Apps im Blick haben. Ihre Tochter sollte jedoch von Anfang an über die Einstellungen informiert sein. So lernt sie gleichzeitig, welche Einstellungen sinnvoll und wichtig sind, zum Beispiel Profile bei Messengern oder Sozialen Netzwerken so einzurichten, dass die Privatsphäre so gut wie möglich geschützt ist. Zum Basiswissen für Smartphone-Nutzer und Nutzerinnen zählt, welche privaten Daten oder Bilder am besten nicht online verschickt oder gepostet werden. Wenn private Fotos ungefragt weiterverbreitet werden, verletzt das zusätzlich die Privatsphäre der Betroffenen.

Apps sollten zu Beginn nur gemeinsam heruntergeladen und In-App-Käufe gesperrt werden. Später können Eltern durch Altersgrenzen den App Store sicherer machen und für In-App-Käufe eventuell ein Budget festlegen. Am besten leben Sie Ihrem Kind vor: „Es geht auch ohne.“ Regelmäßige Handypausen, um mit anderen etwas zu erleben, Aufgaben zu erledigen oder zu schlafen, sind wichtig. Für den Einstieg vereinbaren Sie mit Ihrer Tochter ein Zeitlimit für digitale Medien.

Kristin Langer ist Mediencoach bei der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ Sie berät Familien bei allen Fragen der Mediennutzung in der Familie.
Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

 

Handys in der Schule

Mehr als 50 Prozent der Kinder zwischen 4 und 13 Jahren besitzen ein Handy. In der Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen gehören die Smartphones mit einer Verbreitung von 85 Prozent bereits zur Standardausstattung. Auch Schulen stehen deshalb vor der Frage, wie sie damit umgehen. Ob Handys in Schulen generell verboten sind, mit welchen Konsequenzen Schüler rechnen müssen und wieso sie besonders bei Prüfungen lieber auf ihr Mobiltelefon verzichten sollten, beantwortet Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind, müssen die Schulen entscheiden. Meist regeln ihre individuellen Schulordnungen, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten. So ist beispielsweise Bayern besonders streng: Dort ist sogar im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen. Allerdings ist ein generelles Handy-Verbot in Schulen nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone nach den Schulordnungen oder Landesschulgesetzen jedoch in der Regel verboten und müssen ausgeschaltet sein. Übrigens: Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Wenn die Handynutzung in der Schule oder im Unterricht nicht erlaubt ist, dürfen die Lehrer es dem Schüler dann wegnehmen?

Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf die Schule, also der Lehrer, zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Denn die Mitglieder des Lehrerkollegiums sind für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig. Klingelt das Handy zum Beispiel in der Französischstunde oder postet der Schüler während der Physikstunde eine Nachricht in sozialen Netzwerken, stört das den Unterricht. Dann darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen. Wichtig: Der Lehrer darf das Gerät nur in Gewahrsam nehmen. Das Handy durchsuchen, um beispielsweise zu überprüfen, ob der Schüler SMS verschickt hat, ist ihm untersagt. Sonst verletzt er den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen. Entweder beim Lehrer oder im Sekretariat. Behält die Schule das Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers darstellen.

Welche Regelungen gelten bei schulischen Prüfungen?

Handys, insbesondere Smartphones mit ihren zahlreichen Apps, könnten als elektronische Spickzettel benutzt werden. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen. Wurde der Schüler vorher ausreichend deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen, muss er bei entsprechender Regelung in der Schul- oder Prüfungsordnung sogar mit der Note “ungenügend” rechnen, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 7 K 3433/10). Deshalb ist es besser, entweder das Handy zu Hause zu lassen oder es noch vor Prüfungsbeginn beim Lehrer abzugeben.