Sie schlagen ihre Kinder!
„Ich habe mitbekommen, dass ein Ehepaar aus unserer Kirchengemeinde seine Kinder (3 und 5 Jahre) schlägt, wenn sie ihnen nicht ‚gehorchen‘. Ich finde das total schlimm und würde gern etwas dagegen unternehmen – schließlich hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung! Wie kann ich mich einmischen?“
Zunächst einmal möchte ich Sie in Ihrer Aufmerksamkeit für Ihr Umfeld bestärken. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass die Gesellschaft genau hinschaut, wenn ihnen Gewalt angetan wird. Denn Sie haben völlig recht: Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Es ist verboten, Kinder zu schlagen.* Dazu gehören übrigens auch der berühmte „Klaps auf den Hintern“ oder die „Backpfeife“. Dabei handelt es sich nicht um harmlose Erziehungsmaßnahmen, sondern um Gewalt.
ELTERN MÜSSEN AUFGEKLÄRT WERDEN
Dass Eltern ihren Kindern Gewalt antun, hat mannigfaltige Ursachen. Manch einer weiß gar nicht, dass er Unrecht begeht, wenn ihm „die Hand ausrutscht“. Hier ist Aufklärung notwendig! Gleichzeitig entsteht Gewalt zumeist dann, wenn Eltern sich nicht anders zu helfen wissen. Kinder können in manchen Entwicklungsphasen sehr fordernd, für manche überfordernd sein. Wer Stress und Sorgen im Job hat, verliert nach einem langen Arbeitstag vielleicht schnell die Geduld, wenn das Kind zu Hause nicht das tut, was es soll. Auch Konflikte in der Partnerschaft können belasten. Ich bin sicher: Niemand schlägt sein Kind mit reinem Gewissen.
WAS SIE TUN KÖNNEN
Suchen Sie bei einer guten Gelegenheit des Gespräch mit den Bekannten. Machen Sie deutlich, dass Schläge inakzeptabel sind und das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Kindern zerstören. Vielleicht ergründen Sie, warum die Kinder gewaltvoll gezwungen werden, zu „gehorchen“. Bieten Sie Ihre Hilfe an oder machen Sie auf Hilfsangebote aufmerksam. Bei den Elternkursen des Kinderschutzbundes „Starke Eltern – Starke Kinder“ beispielsweise lernen Eltern, mit konfliktbehafteten Situationen anders umzugehen als mit Gewalt. Und sie lernen, dass in der Erziehung das „Gehorchen“ der Kinder nicht an allererster Stelle stehen sollte.
Sind die Eltern nicht zugänglich und reagieren abweisend, informieren Sie das Jugendamt. Das ist auch anonym möglich. Und immer gilt: Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Kinder sich in akuter Gefahr befinden, verständigen Sie die Polizei. In so einer Situation können Sie nichts falsch machen – außer, gar nicht zu handeln.
Cordula Lasner-Tietze ist Bundesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes. Sie hat selbst Elternkurse im Rahmen von „Starke Eltern – Starke Kinder“ geleitet und Trainer/innen ausgebildet.
Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com
* In Deutschland und Österreich ist das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich festgelegt, das Schlagen von Kindern somit strafbar. In der Schweiz gibt es keine klare gesetzliche Regelung.