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Shisha verbieten?

„Unser Sohn (17) trifft sich gern mit Freunden zum Shisha-Rauchen. Wir sind dagegen, dass er raucht. Aber können und sollen wir es ihm verbieten?“

Einem 17-Jährigen die Shisha verbieten – ein schwieriges Unterfangen. Denn einem jungen Mann kurz vor seiner Volljährigkeit, der mit einem Bein noch in der Pubertät steckt, sagen zu wollen, was „gut“ für ihn ist, ist ähnlich wie der Kampf gegen Windmühlen. Vor allem weil Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten immer beliebter werden und als gesundheitlich unbedenkliche Alternative zum Rauchen gelten. Unter Fachkreisen ist aber inzwischen bekannt, dass das Rauchen einer Wasserpfeife oder Shisha genauso schädlich ist wie das Rauchen einer Zigarette und ähnlich hohes Suchtpotenzial birgt. Ab Mai 2018 wird das Shisharauchen in Österreich deshalb in allen Bars komplett verboten sein. In Deutschland gibt es diesbezüglich ebenfalls Überlegungen. Für E-Shishas gilt, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit für Minderjährige verboten ist.

VIEL MEHR NIKOTIN
Shisha-Tabak wird in diversen Geschmacksrichtungen verkauft und ist aufgrund der großen Auswahl auch recht exotischer Aromen sehr beliebt. Immer wieder neue Aromen lassen immer wieder „Neues“ entdecken, gemeinsam im Austausch oder allein. Zusammengehörigkeitsgefühle wachsen. Aber: Die Aromen sind gesundheitlich bedenklich. Der Tabak in einer Shisha verbrennt nicht, sondern er schwelt bei niedrigen Temperaturen. Das Wasser in der Pfeife kühlt nur den Qualm, filtert aber nicht Giftstoffe wie Acrolein, Arsen und Formaldehyd sowie Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Kobalt und Blei. Auf dem Tabakpäckchen steht „Enthält 0 g Teer“. Teer an sich ist zwar nicht im Tabak enthalten, entsteht aber bei der Verschwefelung. Dann gelangt es in die Lunge und verklebt die lebenswichtigen Lungenbläschen. Eine Wasserpfeife wird mit 5-10 g Tabak gefüllt, eine Zigarette enthält nur etwa 0,7-0,8 g Tabak. An einer Zigarette wird etwa achtmal gezogen, an einer Wasserpfeife zwischen 100- und 200-mal. Durch das lange Rauchen der Shisha, als Zeremonie „gefeiert“, nehmen die Raucher sogar viel mehr Nikotin auf.

OFFENES GESPRÄCH
Das sind die Fakten. Aber was tun mit dem Sohn? Aufklärung und ein offenes Gespräch über die Sorge, die man als Eltern hat, ist die eine Sache. Zwar sind manche Jugendliche heute im medialen Zeitalter durch das Internet und vermeintliche „neutrale“ Foren gut informiert, verlassen sich aber anderseits auch immer wieder auf Hören-Sagen im Freundeskreis. Es kann sinnvoll sein, mit dem Jugendlichen eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen. Das verdeutlicht, wie wichtig Sie als Eltern Ihren Sohn nehmen. Wenn Sie das Shisha-Rauchen zu Hause verbieten, wird der Konsum eingeschränkt. Das reduziert die Gesundheitsgefährdung und setzt Grenzen und klare Signale. Bemühen Sie sich darum, diese Verhandlungen mit dem Jugendlichen in einem wertschätzenden Miteinander zu führen – das ist schon die halbe Miete. Die andere Hälfte ist die Eigenverantwortung, in die der Jugendliche hineinwächst und bei der er das Vertrauen seiner Eltern braucht.

Liane Duesenberg arbeitet als Suchtberaterin im Blaukreuz-Zentrum Coburg, www.blaues-kreuz.de.