Welche Versicherungen brauchen wir?
„Wir erwarten bald unser erstes Baby und fragen uns, welche Versicherungen wir für unser Kind abschließen sollen und welche unnötig sind?“
Es ist gut, dass Sie sich schon vor der Geburt Gedanken über den wichtigen Versicherungsschutz Ihres Kindes und eventuell auch Ihren eigenen machen. Vieles lässt sich dann schneller und stressfreier regeln.
Bei der Krankenversicherung besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht (zur Situation in der Schweiz siehe unten). Das Kind muss entweder über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung versichert sein. Wie der Nachwuchs zu versichern ist, richtet sich nach der Versicherungs- und Einkommenssituation der Eltern. Sind beide Elternteile beispielsweise über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert, ist ihr Kind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Ein eigener beitragspflichtiger Vertragsteil ist für das Kind in der privaten Krankenversicherung in der Regel notwendig, wenn beide Eltern privat krankenvollversichert sind. Ist dagegen ein Elternteil privat und das andere gesetzlich pflichtversichert, kann das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert werden, wenn das Einkommen des privat Versicherten unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
AUSLANDSSCHUTZ FÜR KINDER AUF REISEN
Zumindest dann, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist, sollte für gesetzlich und für die meisten privat Versicherten eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Dies kann beispielsweise innerhalb eines Familientarifes erfolgen, bei dem das Kind dann mitversichert ist.
Möchte man später weitere Vorsorge bei gesundheitlichen Problemen für das Kind treffen, raten wir eher zu Kinderinvaliditätsversicherungen als zu Unfallversicherungen. Die Gefahr durch einen Unfall invalide zu werden, ist deutlich geringer als in einem Krankheitsfall. Im Rahmen der Kinderinvaliditätsversicherung besteht nicht nur für Unfallfolgen Versicherungsschutz, sondern auch bei einer Erkrankung. Bei einem solchen Vertrag soll für den Fall der Fälle neben einer Einmalzahlung auch eine regelmäßige Rentenzahlung erfolgen.
Allerdings sind Kinderinvaliditätsversicherungen entsprechend teuer. Sie kosten ungefähr das Vierfache einer guten Unfallversicherung, die etwa 100 Euro jährlich kostet. Ob eine und welche Absicherung gewählt wird, ist auch vom Haushaltsbudget abhängig.
AUCH EIGENEN VERSICHERUNGSSCHUTZ PRÜFEN!
Möchte man Geld beispielsweise für die Ausbildung des Kindes zur Seite legen, sollten Bankprodukte wie ein Banksparplan ins Auge gefasst werden. Ausbildungsversicherungen, bei denen eine Versicherung mit einer Kapitalbildung verknüpft wird, sind nicht empfehlenswert.
Ist ein Kind unterwegs, sollten die Eltern ihren eigenen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen. Insbesondere wenn dem Hauptverdiener etwas passiert, sollte eine ausreichende Absicherung im Rahmen von Risiko-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bestehen. Versicherungen wie Hausrat- oder Kfz-Versicherung sind nur dann anzupassen, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel, wenn eine größere Wohnung bezogen oder ein größeres Auto angeschafft wird.
Elke Weidenbach ist Volljuristin und arbeitet als Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com
Krankenversicherung in der Schweiz
Schweizer müssen für ihr Kind eine obligatorische Krankenversicherung abschließen. Wenn das Kind in den ersten drei Monaten angemeldet wird, gilt der Versicherungsschutz von Geburt an. Die Grundversicherung bietet einen weitreichenden Schutz. Daneben gibt es verschiedene freiwillige Zusatzversicherungen, die extra kosten.