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Lippenbekenntnisse?

Eine Wiederauflage der Großen Koalition in Deutschland ist in greifbare Nähe gerückt. Hoffentlich mit guten Ergebnissen für Familien!

Vor der Bundestags-Wahl betonten die meisten Parteien, wie wichtig ihnen die Entlastung von Familien sei. Angela Merkel stellte in Aussicht, die Kinderfreibeträge auf Erwachsenen-Niveau zu heben. Martin Schulz versprach während der Fernsehdebatte, dass eine Familie mit mittlerem Einkommen 200 bis 250 Euro mehr in der Kasse haben würde. (Zwischenfrage: Warum haben sie das eigentlich nicht schon in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt – schließlich hat man doch zusammen regiert?)

Nun der Neustart. Mal sehen, was dieses Mal draus wird, die Hoffnung stirbt zuletzt: Vier Jahre hat das Parlament nun Zeit, sich in Regierung und Opposition diesem Projekt zu widmen. Zeit, um zu zeigen, dass die geplanten Anstrengungen keine Lippenbekenntnisse waren.

Ein erster Schritt wäre es, Familien bei der Rente besser zu stellen. Denn das Investment, das Familien mit Kindern für die Gesellschaft betreiben, ist immens – auch finanziell. Der Bundesgerichtshof hat da längst Veränderungen angemahnt, bislang aber ohne Ergebnis.

Die Diskussion findet nicht nur in der großen Politik, sondern auch mit Freunden und Nachbarn statt. „Es muss ja keiner Kinder bekommen!“ „Das wolltet ihr doch so!“ – Mit Sätzen wie diesen werden Eltern gelegentlich konfrontiert. „Stellt euch nicht so an – ihr bekommt doch Kindergeld!“

Ja, wir lieben unsere Kinder, ja, wir wollten das so und ja, wir bekommen Zuschüsse, die einen Teil der Kosten decken. Aber insgesamt sind das doch schwache Argumente derer, die darauf vertrauen, von unseren Kinder finanziell mit versorgt zu werden. Denn am Ende wird nur das Geld da sein, das die nächste Generation einzahlt.

„Die Rente ist sicher!“ Das sagte der damalige Minister Norbert Blüm in einer hitzigen Debatte vor genau 20 (!) Jahren – im Oktober 1997 im Bundestag. Damals war die Frage, wie die Generationen-Gerechtigkeit am besten umgesetzt würde und das Rentensystem langfristig funktionieren würde. „Die Rente ist sicher!“ Dieser Satz wurde der Blüm-Satz schlechthin. Weniger bekannt ist ein anderer Satz aus derselben Rede. „Es geht nicht ohne Veränderung!“ Dafür ist es höchste Zeit.
Martin Gundlach

Das ändert sich für Familien

2017 ändern sich einige gesetzliche Regelungen für Familien in Deutschland. Hier ein Überblick:

Mehr Kindergeld
Eine der wichtigsten Leistungen für Familien steigt: Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2017 um 2 Euro angehoben. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und erreicht Familien damit direkt.
Das Kindergeld beträgt jetzt
– für das erste und zweite Kind 192 Euro pro Monat,
– für das dritte Kind 198 Euro,
– für das vierte und jedes weitere Kind 223 Euro.
Zum 1. Januar 2018 steigt das Kindergeld nochmals um 2 Euro pro Monat.

Steigender Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag hat sich zum 1. Januar 2017 um 108 Euro auf jetzt 4.716 Euro pro Jahr erhöht. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommenssteuer. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern günstiger ist. Der Kinder-freibetrag steigt zum 1. Januar 2018 nochmals um weitere 72 Euro auf dann 4.788 Euro pro Jahr.

Höherer Kinderzuschlag
Auch der Kinderzuschlag ist zu Beginn des Jahres 2017 um 10 Euro pro Monat gestiegen. Er beträgt nun maximal 170 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen. Haben Eltern nicht genug Einkommen für den Bedarf ihrer Kinder, sichert der Kinderzuschlag diesen zusammen mit dem Kindergeld ab. So lässt sich der Bezug von Arbeitslosengeld II vermeiden.

Mehr Unterhaltsvorschuss
Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende und Kinder, wenn das andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und ist monatlich wie folgt gestiegen:
– für Kinder von 0-5 Jahren von 145 Euro auf 150 Euro,
– für Kinder von 6-11 Jahren von 194 Euro auf 201 Euro.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, die Unterhaltsvorschussleistungen auszubauen und für eine unbegrenzte Dauer und bis zur Volljährigkeit von Kindern zu zahlen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird mit den Ländern eine Einigung zur Finanzierung des Ausbaus des Unterhaltsvorschusses, zum Zeitpunkt und der Ausgestaltung des Inkrafttretens sowie zu der genauen Ausgestaltung der inhaltlichen Verbesserungen im Hinblick auf effiziente Verwaltungsabläufe herbeigeführt.

Verbesserter Mutterschutz
Noch in der parlamentarischen Beratung befindet sich ein Gesetzesvorhaben, mit dem ab dem geplanten Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2017 mehr schwangere und stillende Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren sollen. Dieser schließt dann erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen ein und gilt auch für Praktikantinnen, Frauen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten und Frauen in betrieblicher Berufsbildung, im Bundesfreiwilligendienst sowie für Entwicklungshelferinnen. Die nachgeburtliche Schutzfrist verlängert sich von 8 auf 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und nun auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung.
Mutterschutz sichert Frauen vor Kündigungen während der Schwangerschaft und bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs ab und gewährleistet den besonderen Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz. Während der Schutzfristen – 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt – dürfen Arbeitgeber diese nicht beschäftigen. Das Mutterschaftsgeld sichert Frauen in dieser Zeit finanziell ab.

Quelle: www.familien-wegweiser.de

„Auch mit Kindern zu Hause zu bleiben, muss möglich sein“

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, Fehler in der bisherigen Politik ihrer Partei eingeräumt. Sie gab zu, dass das Drängen ihrer Partei auf Abschaffung des Ehegattensplittings ein Fehler gewesen sei: „Das Ehegattensplitting einfach abzuschaffen, würde am Ende viele treffen, die Kinder haben.“ Die Grünen hätten nicht die Ehe, sondern Kinder fördern wollen, dazu aber kein schlüssiges Konzept vorlegen können.

Auch in Bezug auf die Familienpolitik gab sich Katrin Göring-Eckardt in dem Interview selbstkritisch und plädierte für mehr Wahlfreiheit: „Auch mit Kindern zu Hause zu bleiben, muss möglich sein. Ich habe es selbst gemacht.“

Eine Zusammenfassung des Interviews gibt es hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/selbstkritik-der-gruenen-forderung-nach-abschaffung-des-ehegattensplittings-war-falsch-13112946.html