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Wer bezahlt den Führerschein?

„Meine Tochter (17) will bald ihren Führerschein machen. Die Kosten dafür sind immens. Kann ich von ihr verlangen, einen Teil des Geldes selbst zu verdienen?“

Einen Führerschein zu erwerben, ist tatsächlich eine sehr teure Angelegenheit geworden. Mittlerweile müssen dafür 1.500 bis 2.000 Euro bzw. 3.000 bis 4.000 Franken eingeplant werden. Die Durchfallquoten sind in den letzten Jahren angestiegen und liegen sowohl bei den theoretischen als auch den praktischen Prüfungen bei über 30 Prozent. Eine Prüfung zu wiederholen, lässt die oben angegebenen Kosten nochmals anwachsen. Eine Ausgabe von einer solchen Höhe wird in den meisten Familien eingeplant und erspart werden müssen.

Der Führerschein ist für viele Jugendliche gleichzeitig ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Erwachsenwerden. Er ist, je nach Wohnort und Berufswahl, vielleicht auch notwendig. Wichtig ist, das Gespräch mit Ihrer Tochter über den Führerschein auf Augenhöhe zu führen. Wenn Sie Dinge einfach nur verlangen und die Regeln vorgeben, wird das Widerstände in ihr auslösen. Ein Gespräch, in dem Sie, aber auch Ihre Tochter, gleichberechtigt Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern und Möglichkeiten aushandeln können, ist zielführender.

NICHT GEGENEINANDER, SONDERN MITEINANDER

Vielleicht ist es Ihnen auch wichtig, dass Ihre Tochter lernt, dass man im Leben nicht alles geschenkt bekommt, sondern es auch anstrengend sein kann, sich Wünsche zu erfüllen. Machen Sie deutlich, dass Sie grundsätzlich eine unterstützende Haltung haben, dass sich Ihr Kind nicht gegen Sie durchsetzen muss, sondern dass Sie sich gemeinsam den durchaus anstrengenden Realitäten des Lebens stellen. Nicht gegeneinander, sondern miteinander für den Führerschein.

Und dann können Sie gemeinsam kreativ werden und überlegen, wie das Geld für einen Führerschein zusammenkommen könnte. Hier ein paar Möglichkeiten:

  • Ihre Tochter nimmt einen Ferienjob oder Nebenjob an.
  • Großeltern unterstützen in der Regel gern ihre Enkelkinder. Ihre Tochter könnte bei Ihnen um Unterstützung bitten.
  • Ihre Tochter könnte sich zum nächsten Geburtstag oder zu Weihnachten Geld wünschen.
  • Ein gemeinsam angelegtes, zweckgebundenes Sparbuch, bei dem Sie jeden Euro, den Ihre Tochter einzahlt, verdoppeln.
  • Gibt es Erspartes, auf das zurückgegriffen werden kann?

Bei all diesen Überlegungen, die sich um den Führerscheinerwerb drehen, kann schon geklärt werden, wie es danach weitergeht. Zu welchen Bedingungen darf Ihre Tochter das vorhandene Familienauto mitnutzen? Gehen damit auch Verpflichtungen einher, zum Beispiel Einkäufe oder Fahrdienste zu übernehmen? Soll sie sich an der Autopflege beteiligen? Damit wird der Führerschein ein gutes Übungsfeld auf dem Weg zum Erwachsenwerden.

Michaela Schnabel lebt in Witten. Ihre drei Töchter haben einen Führerschein, den sie sich jeweils zu 2/3 selber finanzieren mussten.
Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

Wissenswertes über Ferienjobs

Die Sommerferien stehen vor der Tür — und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Die DGB-Jugend gibt Tipps, damit alles gut läuft und es keine Probleme gibt.

Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller.

So verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.

Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. „Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten“, so Haggenmiller: „Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung.“

Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit, also tempoabhängige Arbeiten. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits 16 Jahre alt ist. Sie dürfen zum Beispiel im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist ebenfalls tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch Fragen wie zum Beispiel die Ruhepausen von jungen Menschen unter 18. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten.

Schüler sind während ihres Ferienjobs beim Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers versichert. Der Unfallversicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten, rät Haggenmiller den Schülern, sich zu wehren: „Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze für die Jugendlichen sind nicht einfach hinzunehmen. Betroffene sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden.“ In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt Florian Haggenmiller, den Lohn im Blick zu behalten: „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs ist es wichtig zu wissen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht anfallen. Wenn der Lohn allerdings über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag (knapp 900 Euro brutto) pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet.“ Ratsam ist es, dem Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte mitzuteilen.

„Auf jeden Fall sollten die Schüler darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind“, rät Florian Haggenmiller.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) / bildungsklick.de