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Entspannt fliegen mit Kindern

Diesen Beitrag des Fluggastrechte-Portals flightright.de finden wir hilfreich für alle, die mit Kindern in den Urlaub fliegen:

Flugreisen mit Kindern können für alle Beteiligten zu einer echten Belastung werden. Die Kinder haben im Flieger keinen Platz zum Austoben, der wechselnde Luftdruck macht ihnen zu schaffen und mitreisende Passagiere sind leicht vom erhöhten Lärmpegel genervt. Laut einer Umfrage der Reisesuchmaschine Skyscanner (2010) sprachen sich 54 Prozent der kinderlosen Befragten dafür aus, dass Familien mit Babys oder Kleinkindern in einem gesonderten Bereich im Flugzeug sitzen sollten. 17 Prozent plädierten sogar für ein Angebot von Flügen nur für Erwachsene.

Eltern sollten sich jedoch nicht von dieser Umfrage entmutigen oder sich gar vom Fliegen abhalten lassen. Das Fluggastrechteportal flightright hat einige Tipps und Tricks zusammengestellt, mit denen sich die nächste Reise mit den Kleinen möglichst stressfrei gestalten lässt.

Richtig buchen – Eltern sollten bei der Buchung darauf achten, dass die Flugzeiten – wenn möglich – mit dem Schlafrhythmus des Kindes übereinstimmen. Die erste Sitzreihe des Fliegers bietet etwas mehr Beinfreiheit sowie oft die Möglichkeit, ein Babybett zu befestigen. Da diese Plätze jedoch sehr begehrt sind, sollten Eltern sich so früh wie möglich um deren Reservierung kümmern.

Clever packen – Auch wenn sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, haben Babys und Kinder bei vielen Fluggesellschaften oft die gleichen oder ähnliche Freigepäckmengen wie Erwachsene. Hierein kann ausreichend Spielzeug oder Wechselkleidung gepackt werden. Für den Fall, dass sich die Wartezeit am Flughafen verlängert, das aufgegebene Gepäck verspätet am Zielort ankommt oder gar ganz verloren geht, sollte das Wichtigste ins Handgepäck gepackt werden. Auf keinen Fall sollte man Lieblingsspielzeug, Kopfhörer fürs Bordkino oder kleine Snacks und Getränke vergessen, um die Kids bei Laune zu halten; aber auch Feuchttücher sind bewährte Helfer in der Not. Für den Druckausgleich der Kleinen schaffen Schnuller, Fläschchen oder gegebenenfalls auch Nasentropfen Abhilfe.

Familienfreundliche Flughäfen – Um das Warten auf den Abflug für Familien angenehmer zu gestalten, bieten einige deutsche Flughäfen, wie etwa Hamburg und München, Spielecken, kindgerecht eingerichtete Waschräume oder Restaurants mit Kindermenüs und -nahrung an. In einer weiteren Umfrage von Skyscanner (2012) kam heraus, dass die wichtigsten Kriterien für einen familienfreundlichen Flughafen für Eltern viele Sitzgelegenheiten sowie kurze Wege sind. Unter den deutschen Flughäfen schnitt der Münchner Flughafen am besten ab, gefolgt von Dresden und Hamburg. Der Flughafen Frankfurt landete nur auf Platz acht. Es besteht jedoch weiterhin Nachholbedarf in Bezug auf die Kinderfreundlichkeit an Flughäfen. Das gilt zum Beispiel für Gepäckwägen mit Kindersitz. Denn mit Handgepäck, Kinderwagen und Kind an der Hand ist es recht mühsam, die teils langen Wege im Flughafen zurückzulegen.

Im Falle einer Flugverspätung – Warten mit Kindern kann anstrengend sein. Zeitvertreibende Spielecken mögen da helfen. Tröstlich ist es zu wissen, dass Flugreisenden bei Flugverspätung und -annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zustehen kann – auch den Jüngsten. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am 30.6.2011 (Az. 40 C 1745/11), dass auch Babys und Kleinkinder nach EU Verordnung 261/2004 Fluggäste seien und sie somit Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei ist nicht relevant, ob sie einen eigenen Sitzplatz in Anspruch genommen haben, sondern dass ein Flugpreis für sie entrichtet wurde (LG Stuttgart, Urteil v. 7.11.2012, Az. 13 S 95/12). Die Höhe des Flugpreises spielt ebenfalls keine Rolle. Reist der Nachwuchs jedoch kostenlos, so steht ihm keine Entschädigung zu (BGH Urteil v. 17.3.2015, Az. X ZR 35/14).

Wenn die Reise ausfällt – Gerade mit Kindern muss man immer darauf gefasst sein, seine Pläne auch einmal gänzlich zu ändern. Krankheiten und Unpässlichkeiten führen vor allem im Kleinkindalter dazu, dass eine private oder aber auch berufliche Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Eine Entlastung ist es dann zu wissen, dass es möglich ist, auch bei einer Ticketstornierung oder aber einem ohne Stornierung nicht angetretenem Flug bis zu 100 Prozent des Ticketpreises zurückzufordern. Betroffene können hierzu den neuen unkomplizierten Service von flightright unter www.flightright.de/flugticket-erstattung in Anspruch nehmen.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Wer seinen Fall prüfen lässt, zahlt erst mal nichts. Nur wenn die Fluggesellschaft eine Wiedergutmachung zahlt, bekommt flightright eine Provision.

Eincremen – muss das sein?

Ich weiß nicht, wen es mehr nervt, dieses ewige Eincremen im Sommer: die Kinder oder die Eltern. Muss das wirklich sein? Klar, am Strand von Mallorca sieht man das ja noch ein. Oder wenn es so heiß ist wie zurzeit. Aber muss man sich auch vor der Sonne schützen, wenn sie gar nicht richtig scheint? Leider ja. Denn auch bei bedecktem Himmel gelangen noch 80 Prozent der UV-Strahlung auf die Haut.

Von daher ist Sonnenschutz wichtig. Wobei Kinder im ersten und möglichst auch im zweiten Lebensjahr sich am besten gar nicht in der prallen Sonne aufhalten. Da geht nichts über ein schattiges Plätzchen. Bei größeren Kindern ist Kleidung der beste Sonnenschutz. Ansonsten gilt: Eincremen, auch wenn es keinen Spaß macht. Wobei: Vielleicht kann man ja doch ein nettes Spiel ins Eincremen einbauen oder ganz bewusst ein schönes Ritual draus machen: Erst cremt Mama Leo ein, dann darf Leo Mama eincremen. Oder zumindest ein Bein oder den Rücken.

Am besten eignen sich spezielle Kindersonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 20. Natürlich können sich auch die Eltern damit eincremen, dann hat man nur eine Flasche herumstehen. Sowieso ist das Vorbild der Eltern wichtig: Wenn sie sich eincremen und gut gegen die Sonne schützen, fällt es den Kindern meist deutlich leichter, das ungeliebte Eincremen zu überstehen.

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Sonne, Meer und keine Eltern

Wenn Jugendliche allein verreisen wollen

Irgendwann möchten Jugendliche nicht mehr mit ihren Eltern den Urlaub verbringen, sondern mit Freunden. Und das ist gut so. Denn erstens passen die Urlaubswünsche von Jugendlichen und Eltern selten zusammen. Und zweitens ist so eine Reise ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Jugendliche lernen dabei Verantwortung, müssen eigenständig Probleme lösen, Entscheidungen treffen und Kompromisse eingehen.

Eine Frage der Reife

Jugendliche, die alleine in Urlaub fahren wollen, sollten allerdings eine gewisse Reife mitbringen. Dazu gehört, sich der Sorge, wie auch der Aufsichtspflicht der Eltern bewusst zu sein. Vor allem sollte klar sein, dass sie die schriftliche Einwilligung der Eltern brauchen. Wer eine solche Bestätigung nicht hat, wird unter Umständen für einen Ausreißer gehalten. Reife beweist das Kind auch durch die Bereitschaft, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Bevor endgültig über die Reise entschieden wird, sollten Eltern ausloten, wie ihr Kind sich generell verhält. Kann es mit Geld umgehen? Ist es zuverlässig? Wie wird es reagieren, wenn Gepäck, Papiere oder Geld verschwunden sind? Wie, wenn die Freunde sich zerstreiten?

Die Qual der Wahl

Unter der Vielzahl an Jugendreisen ist eine Möglichkeit die Sprachreise, bei der man in einer Gastfamilie lebt oder mit anderen Jugendlichen in einer Ferienwohnung. Alternativ gibt es Ferienkurse oder Freizeiten, bei denen Aktivitäten im Vordergrund stehen: Fotografie, Malerei oder Theater, aber auch Sport wie Surfen, Kajakfahren oder Mountainbiking. Viele Jugendliche wollen aber einfach nur in die Sonne fahren. Auch solch ein Urlaub wird als betreute Gruppenreise oder Freizeit angeboten. Wichtig ist es, sich gut über den Veranstalter und die mitreisenden Betreuer zu informieren, zum Beispiel bei Eltern, deren Kinder schon einmal mit diesem Anbieter weggefahren sind. Manchmal gibt es auch Bewertungen im Internet. Kriterien zur Beurteilung sind einerseits die Erfahrung und Ausbildung der Betreuer, andererseits, ob der Preis auch Ausflüge und Sportangebote enthält und ob es eine gut erreichbare Hotline gibt. Veranstaltet werden solche Jugendreisen von Kommunen, Kirchengemeinden, Vereinen, christlichen Jugendorganisationen und kommerziellen Anbietern.

Umfangreiche Informationen und Checklisten finden Eltern beim Bundes- Forum Kinder- und Jugendreisen e.V. (Berlin): www.bundesforum.de. Die Mitglieder dort unterliegen strikten Qualitätskriterien. Einen Überblick über christliche Freizeitveranstalter findet man auch in family 1/13 in der Rubrik „Leben mit Kindern 11–15“.

Auf eigene Faust

Sollten Jugendliche komplett „auf eigene Faust“ verreisen, gilt das Prinzip der Reife doppelt. Wichtig ist: Das Kind sollte in ein touristisch erschlossenes Land fahren, wo man es per Handy erreichen und zur Not problemlos abholen kann. Hilfreich ist auch, zu den Eltern mitreisender Freunde Kontakt zu halten. Die Jugendlichen sollten sich unbedingt in vereinbarten Abständen zu Hause melden. Solch eine eigenständige Reise sollte am besten vorab übers Wochenende einmal geübt werden. So wie es überhaupt gut ist, wenn Kinder schon in jüngeren Jahren ihre Selbstständigkeit bei elternlosen Ferien erproben. Denn: Aufhalten kann man die Kinder nicht, spätestens mit 18 fahren sie, wohin sie wollen. Und dann sind sie besser vorbereitet.

Silke Mayer arbeitet im Bereich Weiterbildung und Training, daneben ist sie als freiberufliche Autorin tätig. Sie lebt mit ihrer Familie in Duisburg.

Illustration: Thees Carstens