Illustration: Sabrina Müller, www.sabrinamueller.com

0 bis 2 – „Ich schaff es nicht alleine!“

Elternfrage: „Ich erwarte mein drittes Kind. Mein Mann kann aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen, sondern muss Vollzeit weiterarbeiten. Mir graut es vor der Zeit nach der Geburt, wenn ich das Baby und die beiden anderen Kinder (2 und 5) allein betreuen muss. Kann ich eine Mütterpflegerin beantragen? Worauf muss ich dabei achten?“

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ich finde es sehr wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig um die Zeit nach der Geburt Gedanken machen. Das Wochenbett ist solch eine besondere, aufregende, herausfordernde und emotionale Zeit für Sie als Mutter mit dem neugeborenen Baby, aber natürlich auch für den Rest der Familie. Da ist es zu Recht ratsam, sich nach Hilfe umzusehen.

Große Entlastung

Gerade, wenn der Partner keinen Urlaub oder Elternzeit nach der Geburt nehmen kann, ist es in Deutschland möglich, sich über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe aufgrund einer Entbindung genehmigen zu lassen. Eine Mütterpflegerin wird (noch) im Rahmen der Haushaltshilfe über die Krankenkasse abgerechnet, auch wenn sie weit mehr anbietet. Da der Vorgang meist recht bürokratisch ist, empfehle ich, sich frühzeitig nach einer Mütterpflegerin in der Nähe umzusehen und mit ihr gemeinsam die Anträge vor der Geburt vorzubereiten. Viele Mütterpflegerinnen bieten das gern an.

Eine andere Möglichkeit ist, sich eine Mütterpflegerin privat „zu leisten“. Denn auch wenn der Partner in der ersten Zeit zu Hause ist, kann dies eine große Entlastung sein und entscheidend zu einer Wohlfühl-Atmosphäre beitragen. Auf www.muetterpflege-deutschland.de erhalten Sie einen guten Überblick, welche Mütterpflegerin in Ihrer Nähe tätig ist. Viele Mütterpflegerinnen haben auch eine eigene Homepage und sind somit gut zu finden. Sie können auch Ihre Hebamme fragen, denn oft gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen Hebamme und Mütterpflegerin.

In der Schweiz findet man Ansprechpersonen unter www.wochenbettbetreuung.ch oder www.wochenbettfee.ch. Die Kosten für eine Haushaltshilfe im Wochenbett werden zum Teil von Zusatzversicherungen übernommen.

Zeit mit dem Neugeborenen

Eine Mütterpflegerin übernimmt alle haushaltsnahen Tätigkeiten, betreut die Geschwisterkinder und sorgt somit für die Familie, sodass die Mutter in den ersten Tagen und Wochen freigestellt ist, um sich körperlich und seelisch zu regenerieren und viel Zeit mit dem Neugeborenen zum Bindungsaufbau nutzen kann. Ein häufiger Wunsch ist auch das Zubereiten von gesunden, frischen und wochenbettgeeigneten Mahlzeiten. Neben dem körperlichen Wohl ist aber auch die seelische Gesundheit der Mutter sehr wichtig.

Möchte die Mutter ein wenig Schlaf nachholen oder mal in Ruhe duschen? Dann kümmert sich die Mütterpflegerin um das Baby. Möchte die Mutter Unterstützung bei der Babypflege oder dem Stillen? Dann kann die Pflegerin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Waren die letzten Tage und Nächte sehr anstrengend? Dann freut sich die Mutter vielleicht über einen guten Tee, ein offenes Ohr und eine entspannende Nackenmassage nach dem letzten Stillmarathon.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass die Mütterpflegerin keine Hebamme ersetzt! Die medizinische Versorgung obliegt der Hebamme. Gern arbeiten sie aber zusammen, sodass eine optimale Versorgung der Familie gewährleistet wird.

Damaris Mierich lebt mit ihrem Mann und ihren drei Söhnen in Radebeul bei Dresden. Mit einigen Kolleginnen ist sie unter www.muetterpflege-sachsen.de zu finden.