Gut begleitet
„Unsere Tochter möchte den Führerschein mit 17 machen und die Möglichkeit des begleiteten Fahrens nutzen. Was sind die Vor- und Nachteile? Und was müssen wir als Eltern beachten?“
In der Regel können Jugendliche es kaum erwarten, den Führerschein Klasse B zu machen. Und dabei sind es nicht allein der Reiz des Neuen und die Aussicht auf mehr Mobilität, die die Begeisterung fürs Autofahren ausmachen. Es ist ein wichtiger Schritt in die Welt der Erwachsenen und ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit.
Allerdings – nicht jeder junge Mensch hat auch das nötige Selbstvertrauen, sich mit Freude und Begeisterung dem Verkehr zu stellen. Der Gedanke, selbstständig und ohne Begleitung des Fahrlehrers ein Auto durch den Straßenverkehr zu lenken, löst bei manchen Fahranfängern ein mulmiges Gefühl aus.
Theorie und Praxis
In der Fahrschule lernen Schüler die Theorie und machen erste praktische Erfahrungen unter professioneller Anleitung. Doch im Straßenverkehr sind sie irgendwann auf sich allein gestellt. Bis dahin sollten sie genug Sicherheit haben. Seit 2011 gibt es in Deutschland das „Begleitete Fahren ab 17“ bundesweit. Zwar erhalten die jungen Leute die Fahrerlaubnis Klasse B nach wie vor erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Doch bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen sie die Ausbildung zur Fahrerlaubnis Klasse B (Auto) und Klasse BE (Auto + kleiner Anhänger) beginnen. Drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag können sie die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Frühestens am 17. Geburtstag selbst erhält der Fahrschüler dann eine Prüfungsbescheinigung. Damit besteht die Möglichkeit, einen PKW im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren und zwar in Begleitung einer der Personen, die namentlich in seiner Fahrerlaubnis eingetragen ist.
Grundsätzlich darf jeder Erwachsene als Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, vorausgesetzt, sie oder er ist 30 Jahre und älter, war mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis und hat weniger als drei Punkte im Verkehrszentralregister stehen.
Vertrauen und Sicherheit
In der Regel sind Eltern die Begleitpersonen ihrer Kinder. Das macht es nicht unbedingt leichter. Denn nicht jeder erfahrene Autofahrer ist gleichzeitig auch ein guter Beifahrer. Andererseits sind die Kinder hochmotiviert. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Kindern auch auf diesem Weg ein guter Begleiter zu sein. Denn es lohnt sich, wenn Sie Ihren Kindern möglichst oft die Möglichkeit einräumen, sich im Straßenverkehr zu erproben.
Schenken Sie Ihrem Kind das Vertrauen, das es braucht, um sich angstfrei den Gefahren des Verkehrs zu stellen. Und geben Sie ihm die Sicherheit, die hilft, Verantwortung für sich und für andere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen. Auch wenn Eltern zunächst ein mulmiges Gefühl haben: Je mehr Fahrpraxis Ihr Kind bekommt, umso entspannter können Sie die gemeinsamen Fahrten genießen. Und es hat auch Vorteile: Kinder sind gerne der Chauffeur ihrer Eltern. Aber Achtung! Auch die Begleiter dürfen einen bestimmten Alkoholspiegel im Blut nicht überschreiten – bei 0,5 Promille liegt die Grenze. Sonst heißt es: „Papa, du musst auf die Rückbank! Mama ist heute meine Begleiterin.“
Christina Rosemann ist Familientherapeutin und Supervisorin. Sie lebt mit ihrer Familie in Lüdenscheid. www.christina-rosemann.de
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