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Archiv für die Kategorie: CCN-FEED

Medien als Erziehungsmittel?

„Wir setzen unser Tablet und Smartphone immer öfter als Belohnung oder Bestrafung für ein bestimmtes Verhalten bei unseren Kindern ein. Das hat sich in den letzten Monaten so eingeschlichen, aber wir wollen es ändern. Welche Alternativen gibt es?“

Was früher der Stubenarrest war, ist heute das Smartphone-Verbot – eine Sanktion, welche die Kinder empfindlich treffen soll. Doch statt einer Verhaltensänderung bleiben häufig Frust, Spannungen und Enttäuschung im Familienleben zurück. Im Umgang mit Verboten oder Verstärkern ist es wichtig, dass die Kinder die Familienregeln kennen. Bevor Sie Medien also als Erziehungsmittel einsetzen, fragen Sie sich, ob Sie darüber gesprochen haben, was passiert, wenn das Zimmer unordentlich ist, Ihr Kind schwindelt oder jemandem weh tut.

NACHVOLLZIEHBARE KONSEQUENZEN

Handeln Sie nie aus Ärger oder Wut heraus. Solche Strafen sind häufig ungerecht. Wenn Ihr Kind beispielsweise nicht sorgfältig mit seinen Schulsachen umgeht, dann ist die Versuchung groß, Strafen zu verhängen wie: „Du darfst die ganze Woche nicht mehr an den Computer!“ Eine fairere Konsequenz wäre es, Ihr Kind die Dinge reparieren zu lassen, um die Situation selbst in Ordnung zu bringen.

Die Konsequenz muss einen logischen Bezug zum Fehlverhalten haben. Ein Kind ist übermütig und zerschlägt die schöne Kaffeetasse. Sie sind enttäuscht und rufen: „Keine Spiele mehr am Handy!“ Besser wäre es, wenn das Kind hilft, die Scherben aufzukehren oder etwas von seinem Taschengeld abgibt. Ein Handyverbot ist dann sinnvoll, wenn Kinder sich nicht an Vereinbarungen halten, zum Beispiel zu lang oder heimlich spielen oder ein unerlaubtes Spiel herunterladen. Das Kind muss spüren, dass es mit seinem Verhalten die Situation beeinflussen kann.

MEDIEN GEMEINSAM NUTZEN

Bevor das Smartphone entzogen wird, weil die Hausaufgaben unsauber oder unvollständig sind, unterstützen Sie Ihr Kind lieber. Schaffen Sie eine positive Lernatmosphäre und erklären Sie, was es bedeutet, wenn die Hausaufgaben wiederholt werden müssen: „Schade, jetzt ist es schon so spät. Nun kannst du nicht mehr spielen.“ Überlegen Sie, ob die Konsequenzen realistisch sind. „Wenn du deinen Bruder ärgerst, darfst du nie wieder das Tablet haben.“ Wirklich? Ein Verbot ohne (umsetzbare) Konsequenz macht uns unglaubwürdig, und die Kinder nehmen unsere Drohungen nicht ernst.

Man kann Medien auch nutzen, um zu belohnen. Gut dosiert kann es sogar eine Motivation sein! Überraschen Sie Ihr Kind mit einer Extraspielzeit, wenn Dinge besonders gut liefen („Du hast die ganze Woche deine Sportsachen aufgeräumt, du darfst 30 Minuten länger spielen“). Kombinieren Sie eine Belohnung mit gemeinsamer Zeit, indem Sie zusammen zocken. Viele Games haben interessante Storys – lassen Sie sie sich erklären. Kinder finden es toll, wenn sie Experten sein dürfen. Für viele Spiele gibt es Zeitschriften – stöbern Sie darin. Im Internet findet man Papercraft-Anleitungen für Minecraft oder Starwars. Bauen Sie gemeinsam ein Szenario nach, fotografieren Sie es oder machen Sie Videos. Dann ist das Smartphone nicht Mittelpunkt einer Aktion oder ein Machtinstrument, sondern ein sinnvolles Werkzeug.

Susanne Ospelkaus ist Ergotherapeutin. Sie lebt mit ihrer Familie in Zorneding bei München und bloggt unter www.susanne-ospelkaus.com
Illustration: Sabrina Müller

 

 

 

https://www.family.de/wp-content/uploads/2019/04/family_digital_2.jpg 1300 1950 Nathanael Ullmann https://www.family.de/wp-content/uploads/2022/08/Family-Logo-2.svg Nathanael Ullmann2019-05-17 15:13:412019-05-23 16:10:14Medien als Erziehungsmittel?

Liebe lässt sich nicht erzwingen

Wenn die 16-jährige Tochter das Elternhaus verlässt, reißt sie ein tiefes Loch …

Wir haben vor knapp zwei Jahren von heute auf morgen den Kontakt zu unserer ältesten Tochter verloren. Sie hatte aus verschiedenen Gründen immer mehr Zeit außerhalb unserer Familie verbracht. Bedingt durch mehrere schwere gesundheitliche Ereignisse in unserer Familie hatten wir nicht genug registriert, dass sie sich auch emotional von uns distanziert hatte. Die Auslöser waren sehr unterschiedliche Auffassungen zu Themen wie Freiheit, Sexualität und Glaube. Ohne dass wir es geahnt haben, hat unsere Tochter sich entschieden, auszuziehen und den Kontakt zu beenden.

In den ersten Wochen standen wir völlig unter Schock. Ich konnte kaum schlafen. Ich habe alles hinterfragt, ständig lief das Kopfkino auf und ab. Ich habe versucht, für die anderen Kinder zu funktionieren. Abends saß ich oft im Zimmer unserer Tochter und habe laut geweint. Ich schrie zu Gott, dass ich diesen Schmerz, diese Ohnmacht, diese Sehnsucht und dieses Ausgeliefertsein nicht aushalte. Es waren Stunden der Verzweiflung, der Wut, des Zerbruchs. Und dazwischen immer wieder die Bilder aus glücklichen Zeiten, die im ganzen Haus an den Wänden hängen …

ZERREISSPROBE
Ich kann Gott nur von Herzen danken, dass er mir seine Engel in Form von anderen Christen geschickt hat. Sie hatten offene Ohren zum Zuhören und beteten für uns. Und es waren oft nicht die Worte, sondern das Händedrücken oder die Umarmungen, die uns großen Trost gespendet haben.

Wir haben natürlich versucht, unsere Tochter zurückzugewinnen. Ein großes Problem war, dass mein Mann und ich sehr unterschiedliche Sichtweisen hatten. Ich bin eher der geradlinige Sturkopf, er der kompromissbereite Grenzenöffner. Was sich bisher ergänzt hatte, wurde nun zur Zerreißprobe. In diesem Punkt mussten wir viel lernen, hatten Kämpfe und Tiefschläge zu tragen und wissen heute, dass wir auch die kleinsten Entscheidungen nur gemeinsam treffen.

Ein großes Gefühl war auch die Hilflosigkeit, nichts tun zu können. Ich bin der Typ von Frau, die immer alles im Griff zu haben scheint. Hier war es an der Zeit einzugestehen, dass nichts mehr läuft und ich nur Gott alles vor die Füße werfen kann. Trotz unseres Kampfes bleibt am Ende nur eine Einsicht: Liebe, Dankbarkeit und Zugehörigkeit lassen sich nicht erzwingen. Trotz ihres minderjährigen Alters und obwohl wir nicht wissen und wussten, welchen Einflüssen sie ausgesetzt ist, blieb als einzig vernünftige Wahl, unsere Tochter loszulassen.

Wir haben sie losgelassen im Wissen, dass sie in Gottes Hand ist, und das ist unser gewaltiger Trost. Er lässt ihre Hand niemals los. Und er kann sie tausendmal besser führen, als wir es je hätten tun können. Dadurch wuchs unsere Zuversicht. Und wir konzentrierten uns auf die Aufgaben, die Gott für uns bereithielt. Wir haben dem Groll keinen Raum in unsere Herzen gegeben, auch wenn die Traurigkeit ein Teil unseres Lebens geworden ist. Aber die Gewissheit, dass Jesus größer ist und alles zum Guten wendet, hat uns eine tiefe innere Ruhe gegeben.

WEIHNACHTSWUNDER
Ende letzten Jahres hat sich Erstaunliches getan. Nach anderthalb Jahren stand unsere Tochter kurz vor Weihnachten überraschend vor unserer Tür. Unbeschreiblich schön und zugleich fern und befremdlich. Balsam fürs Mutterherz, das sich sofort ganz weit macht, obwohl man die Gefahr der Verletzlichkeit nur zu gut kennt. Mittlerweile reagiert sie auch auf Whats-App-Nachrichten und nimmt Einladungen an. Es gäbe viel aufzuarbeiten, und wir befinden uns auf einer vorsichtigen Reise in die gemeinsame Zukunft. Wir sind gespannt, wie Jesus uns führt und klammern uns an seine Hand.

Die Autorin möchte anonym bleiben.

https://www.family.de/wp-content/uploads/2019/04/family_Entscheidung-e1555591985622.jpg 1732 2595 Nathanael Ullmann https://www.family.de/wp-content/uploads/2022/08/Family-Logo-2.svg Nathanael Ullmann2019-05-14 14:29:432019-06-03 16:53:56Liebe lässt sich nicht erzwingen

Wenn Eltern aus der Haut fahren

„Mein Sohn (5) bringt mich ständig auf die Palme. Neulich hat er beim Anziehen für den Kindergarten so lange getrödelt und gemeckert, bis ich ihn am Arm gepackt und angeschrien habe. Wie kann ich meine Gefühle im Zaum halten und meinem Kind auch in Stresssituationen beherrscht begegnen?“

Diese Situation kennt jede Mutter. Wir fühlen uns total hilflos, gestresst und überfordert. Wir kommen an unsere Grenzen und schauen dabei in emotionale Abgründe, die wir bei uns nie für möglich gehalten hätten. Das erschreckt uns und wir fühlen uns furchtbar. Verurteilen Sie sich nicht. Überlegen Sie stattdessen, wie Sie es in Zukunft besser machen können.

Beobachten Sie, in welchen Situationen Sie aus der Haut fahren. Auf immer gleiche, wiederkehrende Stresssituationen kann man sich vorbereiten! Einige Fragen, die in der beschriebenen Situation helfen könnten, sind: Warum trödelt Ihr Sohn? Möchte er überhaupt in den Kindergarten? Möchte er in dem Moment lieber noch etwas spielen? Haben Sie durch Termine Zeitlimits? Gefällt ihm die Kleidung, die für ihn bereitliegt?

DIE SITUATION ENTSTRESSEN

Sie können ihn zum Beispiel selbst Kleidung aus einer begrenzten Auswahl aussuchen lassen oder ihn auch mal im Schlafanzug in den Kindergarten schicken (dies sollten Sie natürlich vorher mit den Erzieherinnen absprechen). „Ich hab’s geschafft“-Listen können die Situation spielerisch entstressen. Ein weiterer Tipp, den Stress aus der Situation zu nehmen, ist, dass Sie sich und Ihrem Kind mehr Zeit vor dem Kindergarten lassen oder aber die Zeit vorher so begrenzen, dass Ihr Kind vor dem Gehen nicht noch ins Spielen gerät. Umso schwerer fällt es ihm dann natürlich, sich davon zu lösen.

Sie können auch mit Ihrem Kind in einem ruhigen Moment darüber sprechen, dass sein Verhalten Ihnen Stress bereitet und es fragen, wie es besser laufen kann. Manchmal muss man sich auch mal die Frage stellen: Ist an dieser Stelle ein Kampf wirklich sinnvoll und nötig?

INNERLICH BIS ZEHN ZÄHLEN

Fragen Sie auch andere Eltern, wie sie in solchen Momenten reagieren, und überlegen Sie vor solchen Eskalationen, wie Sie reagieren möchten. Vielleicht gibt es auch etwas, was Ihr Stresslevel senkt – zum Beispiel ein wenig Entschleunigung im Alltagsstress, eine Haushaltshilfe oder mehr Hilfe aus dem sozialen Umfeld? Ist die Situation da, versuchen Sie, innerlich einen Schritt zurückzutreten und bis zehn zu zählen. Und – was immer gut ist – schicken Sie ein Stoßgebet zu Gott. Sie können überhaupt (auch mit anderen) für gute Ideen beten und dafür, ruhig und liebevoll zu bleiben. Ist die Situation eskaliert, sein Sie nicht zu hart zu sich selbst. Wir alle machen Fehler. Haben Sie Geduld: Elternsein ist eine große Herausforderung, aber mit der Zeit verändert sich viel: Ihre Reaktionen und auch Ihr Kind.

Genau so, wie Sie Ihr Kind um Entschuldigung bitten können, dürfen Sie auch Gott um Vergebung bitten. Er erwartet nicht, dass Sie perfekt sind. Die gute Nachricht ist, dass Gott uns trotzdem liebt und uns genau das Kind anvertraut hat, das wir erziehen können! Wenn Gott uns das zutraut, dann hilft er auch.

Antje Voß ist verheiratet, Mutter von drei erwachsenen Kindern und arbeitet als Hebamme in Gießen. Illustration: Sabrina Müller

 

 

https://www.family.de/wp-content/uploads/2019/04/family_haut.jpg 1400 2100 Nathanael Ullmann https://www.family.de/wp-content/uploads/2022/08/Family-Logo-2.svg Nathanael Ullmann2019-05-07 14:13:462019-05-23 16:10:37Wenn Eltern aus der Haut fahren

Was wird aus meinen Kindern, wenn …?

Dass die Eltern sterben, wenn die Kinder noch klein sind, mag sich niemand gern vorstellen. Wer aber gut vorsorgen möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, was dann mit den Kindern passiert. Hilfreiche Tipps gibt der Rechtsanwalt Stephan Lang.

Für meine Kinder tu‘ ich alles!“ – Würde man eine Umfrage unter Eltern durchführen, kann man sich sicher sein: Fast alle Befragten würden dieser Aussage vollständig zustimmen. Warum sonst geben Eltern für den Kinderwagen der neugeborenen Tochter gut und gerne 900 Euro aus, finanzieren dem neunjährigen Sohn eine Gitarre mit Verstärker, den Gitarrenunterricht, übernehmen selbstverständlich die Fahrten zum Unterricht, außerdem zum Fußballtraining und zur Englisch-Nachhilfe und schließen für die älteste Tochter einen Bausparvertrag ab? Für die Kinder ist das Beste grade gut genug!

Deutlich schwerer fällt es Eltern jedoch, auch für unangenehme Lebenssituationen vorzusorgen. Insbesondere junge Eltern tun sich hiermit eher schwer. Die Frage: „Was wird aus meinen Kindern, wenn ich mal nicht mehr da sein sollte?“, verdrängen sie dabei meist. Immerhin tritt dieser Fall statistisch gesehen meist erst im höheren Lebensalter ein. Aber dann sind die Kinder in der Regel selbst erwachsen und unabhängig. Eltern, die „alles für ihr Kind tun“, sollten sich allerdings frühzeitig auch mit solchen unangenehmen Fragen auseinandersetzen.

Die Frage, wer sich im Falle des Todes oder anderweitiger Verhinderung der Eltern um die Kinder kümmert, ist im Familienrecht geregelt. Das Gesetz spricht vom Sorgerecht. Dieses steht meist mit der Geburt des Kindes beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen von Geburt an nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist. Durch verschiedene Umstände kann das Sorgerecht eines Elternteils im Übrigen auch entfallen beziehungsweise ruhen, etwa wenn der Elternteil geschäftsunfähig ist oder das Familiengericht feststellt, dass er die elterliche Sorge nicht ausüben darf. Die Ausgangssituation (Wem steht das Sorgerecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem ein Elternteil ausfällt?) ist von entscheidender Bedeutung für die Fragen, wer das Sorgerecht ab diesem Zeitpunkt erhält:

FALLKONSTELLATION 1: GEMEINSAMES SORGERECHT BEIDER ELTERNTEILE

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und verstirbt einer der beiden Elternteile, so steht das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben beziehungsweise verheiratet oder geschieden sind. Alleine von Bedeutung ist die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt waren.

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und versterben beide Elternteile beziehungsweise wird ihnen das Sorgerecht entzogen, wird von Amts wegen, also auch ohne Antrag, durch das Familiengericht eine Person als Vormund bestellt (§ 1773 Abs. 1 BGB). Dieser hat dann sowohl das Recht als auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die landläufige Auffassung, wonach in einem solchen Fall die Paten „einspringen“ und die Erziehung und Pflege übernehmen, hat im Gesetz keine Grundlage.

Die Bestellung des Vormunds erfolgt nach dem Ermessen des Familiengerichts. Hierbei muss es allerdings den mutmaßlichen Willen der Eltern, die persönlichen Bindungen des Kindes (Mündel), die Verwandtschaft oder Schwägerschaft sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes berücksichtigen. Hierzu soll das Familiengericht Verwandte des Kindes anhören (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).

Tipp: Ein schriftlich festgehaltener Wille der Eltern hinsichtlich der Frage, wer Vormund werden soll, hilft dem Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds erheblich weiter, selbst wenn er nicht in der erforderlichen Form verfasst ist.

FALLKONSTELLATION 2: ALLEINIGES SORGERECHT EINES ELTERNTEILS

Von der ersten Konstellation zu unterscheiden ist der Fall, in dem nur einem Elternteil das Sorgerecht für das Kind zusteht, sei es, weil ein Elternteil bereits verstorben ist, oder weil das Sorgerecht schon immer nur einem Elternteil zustand. „Allein sorgeberechtigt“ ist nicht gleichbedeutend mit „alleinerziehend“. Elternteile können gleichzeitig alleinerziehend (also die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen), aber gemeinsam (mit dem getrennt lebenden Elternteil) sorgeberechtigt sein.

Stirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil oder ist er verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so bestellt auch hier das Familiengericht einen Vormund. Lebt der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil noch, so hat das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zu übertragen (§ 1680 Abs. 2 BGB). In zwei Fällen wird das Gericht jedoch hiervon absehen: Zum einen, wenn dies dem Wohl des Kindes widerspricht, und zum anderen, wenn die sorgeberechtigte Person eine Anordnung für diesen Fall getroffen hat.

Tipp: Gerade für diesen Fall sind die Vorsorgemöglichkeiten des sorgeberechtigten Elternteils von großer Bedeutung. Sorgeberechtigte können nicht nur festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, sondern auch, wer als Vormund ausgeschlossen werden soll (siehe unten).

VORSORGEMÖGLICHKEITEN

In bestimmten Fällen widerspricht die gesetzliche Regelung möglicherweise dem, was für die eigene Familienkonstellation sinnvoll ist. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern für den Fall, dass ihr Kind einen Vormund braucht, eine Person als Vormund benennen können. Eine solche Vormundbenennung (sog. Vormundverfügung gem. §§ 1776, 1777 BGB) muss allerdings in der vorgeschriebenen Form einer letztwilligen Verfügung verfasst werden (§ 1777 Abs. 3 BGB).

Tipp: Form der „letztwilligen Verfügung“ bedeutet, dass die für ein Testament erforderliche Form eingehalten werden muss: Das Dokument muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar verfasst werden (§ 2232 BGB). Bei gemeinsamen letztwilligen Verfügungen durch Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Dokument handschriftlich aufsetzt und der andere Ehegatte unterschreibt (§ 2267). Um Fehler zu vermeiden, lohnt es, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar beraten zu lassen.

Möglich ist, dass Eltern gemeinsam für mehrere Kinder einen gemeinsamen Vormund oder auch ein Ehepaar als Vormünder bestellen (§ 1775 BGB). Sollten beide Elternteile verschiedene Personen benennen, ist die zuletzt genannte Person maßgeblich (§ 1776 Abs. 2 BGB).

Das Familiengericht ist an eine Benennung durch die Eltern auch grundsätzlich gebunden und kann nur in Ausnahmefällen die benannte Person übergehen. Dies ist insbesondere nur möglich, wenn die Person als Vormund nicht geeignet ist, weil sie minderjährig oder geschäftsunfähig ist oder durch die Benennung das Kindeswohl gefährdet würde (§§ 1778 ff. BGB). Hat das Gericht eine Person als Vormund bestellt, kann diese wiederum nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Vormundschaft ablehnen (§ 1785 ff. BGB).

ALLEINE SORGEBERECHTIGTER ELTERNTEIL

Alleine Sorgeberechtigte haben unter Umständen ein Interesse daran, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Fall der Fälle nicht Vormund des gemeinsamen Kindes wird. Durch eine Vormundverfügung kann auch für diesen Fall der nicht sorgeberechtigte Elternteil als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB).

Tipp: Um dem Gericht diese Entscheidung leicht zu machen, empfiehlt es sich, ausführlich und nachweisbar zu begründen, warum der andere Elternteil als Vormund nicht geeignet ist, etwa weil durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn das Wohl des Kindes gefährdet würde.

GEMEINSAM SORGEBERECHTIGTE, GETRENNT LEBENDE ELTERN

Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, jedoch getrennt leben oder geschieden sind, können nicht verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht für das Kind erhält, sollte der andere sterben oder verhindert sein, die elterliche Sorge auszuüben. Ein Ausschluss des anderen Elternteils, wie bei alleine sorgeberechtigten Elternteilen, ist nicht möglich.

Tipp: Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können jedoch in ihrem jeweiligen Testament festlegen, dass der Nachlass, welcher der verstorbene Elternteil dem min– derjährigen Kind hinterlässt, nicht der Vermögenssorge durch den überlebenden Elternteil unterliegt (§ 1638 BGB). Das hat zwar nicht zur Folge, dass dem überlebenden Elternteil die Personensorge für das gemeinsame Kind entzogen wird, allerdings hat dieser dann keinen Zugriff auf das dem Kind hinterlassene Vermögen.

Stephan Lang ist Fachanwalt für Familienrecht in Mittelhessen. Er ist seit 21 Jahren glücklich verheiratet und hat fünf Kinder.

https://www.family.de/wp-content/uploads/2019/04/GettyImages-907621804.jpg 1414 2121 Nathanael Ullmann https://www.family.de/wp-content/uploads/2022/08/Family-Logo-2.svg Nathanael Ullmann2019-04-30 12:25:062019-06-03 16:54:47Was wird aus meinen Kindern, wenn …?

Gesunde Grenzen setzen.

„Meine Tochter Lina (1) erkundet munter unsere Wohnung. Ich finde das grundsätzlich toll. Sie geht aber ständig an ‚verbotene Dinge‘ wie Steckdosen, die Stereoanlage oder den Fernseher. Wie kann ich ihr Bedürfnis nach Erkundung der Welt befriedigen, ohne ständig Nein sagen zu müssen?“

Die Phase, in der Sie jetzt sind, ist sowohl wunderschön als auch herausfordernd. Ihre Tochter wird mobil und sollte dafür auch möglichst viel Raum haben, denn eine Umgebung, in der sie ihren Entdeckerdrang nicht ausleben kann, nimmt ihr die Lust, sich fortzubewegen und die Welt zu erkunden.

Versuchen Sie deshalb, für Ihre Tochter einen nicht zu kleinen Raum in Ihrer Wohnung zu schaffen, in dem sie unterwegs sein kann, ohne dass sie selbst oder Ihnen wichtige Gegenstände in Gefahr geraten. Um das zu tun, empfehle ich Ihnen, sich selbst einmal auf „Babyhöhe“ zu begeben. Was sehen Sie? Was könnte interessant sein? Wo würden Sie sich gern hochziehen, wenn Sie klein wären? Was muss verändert werden, damit das gefahrlos möglich ist?

WOHNUNG BABY-SICHER MACHEN

Es kann gut sein, dass Sie Ihre Wohnung für eine Weile ein bisschen umräumen müssen. Vielleicht müssen Sie Schubladen leeren, damit Ihre Tochter beim Erkunden nicht an gefährliche Gegenstände gelangt, und vielleicht muss die Stereoanlage erstmal an einen anderen Platz. Stattdessen können Sie ihr Dinge hinstellen, die sie in die Hände nehmen darf. Töpfe, Schachteln, Plastikdosen, Holzbrettchen, Wäscheklammern oder Tücher sind ungefährlich und für Kinder in diesem Alter spannend.

Manche Bereiche Ihrer Wohnung werden Sie wahrscheinlich nicht ohne Weiteres kindersicher machen können. Dort sollten Sie mit Schutzgittern oder Ähnlichem dafür sorgen, dass Ihr Kind gar nicht erst hingelangt. Auch wenn es im ersten Moment für Sie einschränkend wirkt, Ihre Wohnung umzugestalten und Ihren Stil für eine Weile anzupassen, kann ich Ihnen sagen, dass Sie letztlich etwas gewinnen: Wenn Ihre Tochter selbstständig einen sicheren Bereich erkunden kann, gibt Ihnen das auch Freiheiten. Sie müssen nicht die ganze Zeit schauen, ob sie sich in Gefahr bringt, sondern können selbst mal einen Blick in ein Buch werfen oder sich einen Kaffee kochen, während Ihre Tochter sich in sicherer Umgebung in etwas vertieft.

AUCH EIN NEIN DARF SEIN

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen wird diese Phase herausfordernd bleiben. Lina wird immer mobiler, und es wird im Alltag noch oft vorkommen, dass Sie Nein sagen müssen – dazu möchte ich Sie ebenfalls ermutigen. Ein Nein ist eine wertvolle Erfahrung für Kinder. Sie lernen dadurch die Begrenzungen der Welt kennen, in der sie leben und auch die persönlichen Grenzen der Menschen, die sie dabei begleiten. Letztlich lernt sie dadurch auch, dass sie selbst Nein sagen und Grenzen ziehen darf.

Viel wichtiger als der Verzicht auf das Neinsagen ist, dass Sie Ihre Tochter mit dem verständlichen Frust, den Ihr Nein bei ihr auslöst, nicht alleinlassen. Was sie wirklich braucht, ist jemand, der sie liebevoll durch die Wut und die Traurigkeit begleitet – und gleichzeitig beim berechtigten Nein bleibt.

 

Daniela Albert ist Erziehungswissenschaftlerin und Eltern– und Familienberaterin. Sie lebt mit Ihrem Mann und ihren drei Kindern in Kaufungen bei Kassel und bloggt unter www.eltern-familie.de. Illustration: Sabrina Müller, www.sabrinamueller.com

 

 

https://www.family.de/wp-content/uploads/2019/04/family_grenzen_2.jpg 1200 1800 Nathanael Ullmann https://www.family.de/wp-content/uploads/2022/08/Family-Logo-2.svg Nathanael Ullmann2019-04-18 11:52:142019-05-23 16:10:53Gesunde Grenzen setzen.
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