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Auf diese 6 möglichen Streitpunkte sollten Sie achten, wenn Sie die Ausbildung Ihres Kindes finanzieren

Wie und wie lange sollten Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen? Die Antwort darauf ist ganz individuell und hat gleich mehrere Spannungsfelder.

Zur Finanzierung der eigenen Kinder macht der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Verantwortlichkeit von Eltern (s. untenstehende Links). Das Ziel besteht darin, dem Kind eine Berufsausbildung und damit eine finanzielle Eigenständigkeit zu ermöglichen. Das Kind ist im Gegenzug verpflichtet, eine Ausbildung zielstrebig abzuschließen. Diese auch zahlenmäßig festgelegten Vorgaben stellen einen guten Orientierungsrahmen dar, der im individuellen Fall noch weiter ausgestaltet werden will.

Individuell bedeutet: Nicht nur Familien sind ganz unterschiedlich in ihren Werten und Möglichkeiten, sondern auch jedes Kind ist ein Individuum mit seinen je eigenen Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Die Frage der Finanzierung ist nicht nur eine der reinen Zahlen. Das Thema Geld ist auch hochemotional. Deshalb fließen in die Überlegungen, ob und mit wie viel und wie lange man das Kind unterstützen möchte, immer auch die eigenen Werte, Beweggründe, Vorbehalte und Ängste mit ein. Diese zu entdecken oder sich noch mehr bewusst zu machen, dazu sollen die im Folgenden aufgeführten Spannungsfelder und Fragen als Nachdenk- und Diskussionsgrundlage dienen.

Spannungsfeld Möglichkeiten und Rahmenbedingungen

Entgegen der Redewendung „Über Geld spricht man nicht“ muss jetzt das Gespräch gesucht werden. Zum Beispiel über die elterlichen Möglichkeiten: Wie viel Unterstützung ist mir überhaupt möglich? Und in welcher Form? Als Geschenk, als Darlehen, als Sparguthaben, über das das Kind eigenständig verfügen kann? Und wenn mir eine finanzielle Beihilfe nicht oder nur sehr begrenzt möglich ist, kann ich das Kind vielleicht darin unterstützen, an andere Gelder und Fördermöglichkeiten zu kommen? In diesem Zusammenhang ist zu beachten: Wie sah die Erziehung des Kindes in Bezug auf Finanzen aus? Traue ich meinem Kind Budgetierung, Sparsamkeit und Bankgeschäfte zu? Wie ausführlich habe ich das mit meinem Kind besprochen und eingeübt? Was fehlt vielleicht noch?

Spanungsfeld Emotionen und Werte

Beim Thema Geld geht es nicht nur um nüchterne Zahlen. Sondern auch um Gefühle, Bedürfnisse und Werte. Bei Geld geht es um meine Existenzgrundlage, um Sicherheit, Macht, Möglichkeiten, Zukunft, Vertrauen, Großzügigkeit, Angst oder Geiz. Welche Sorgen und Befürchtungen entdecke ich da in mir?

Ein Kind zu finanzieren, vor allem in einem längeren Studium in einer anderen Stadt, kostet mich richtig was. Erwarte ich ausgesprochen oder unausgesprochen Dankbarkeit? Und wie soll sich diese ausdrücken? Oder ist meine Unterstützung ein bedingungsloses Einkommen, auf das sich das Kind verlassen kann, auch wenn es zwischen uns mal kriselt? Oder setze ich Bedingungen: Ich erwarte das Kind zum Sonntagskaffee, möchte mitbestimmen, wie das Studium ablaufen soll?

Ob und inwieweit ich mein Kind unterstütze, hängt auch von meinen Werten und Zielen ab. Ist es mir wichtig, dass so frühzeitig wie möglich eigenes Geld verdient wird? Oder finde ich Bildung und Horizonterweiterung von größter Bedeutung, und das darf auch ein paar Jahre dauern, Umwege nehmen, ein „Vollzeitjob“ sein?

Spannungsfeld Entwicklungsphase

Die jungen Erwachsenen befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie sich abnabeln wollen von den Eltern. Endlich selbstständig, unabhängig und eigenverantwortlich ihr Leben gestalten. Im Gegensatz dazu verdeutlicht das (ausbildungsbedingte) Angewiesensein auf finanzielle Unterstützung die immer noch bestehende Abhängigkeit von den Eltern.

Spannungsfeld Umwege

Man hat miteinander ausgearbeitet, wie die Finanzierung der nächsten Zeit laufen kann – und dann verändern sich die Umstände. Orientierungslosigkeit, ein „Gap Year“, Ausbildungs- oder Studienfachwechsel oder langwierige Krankheiten lassen den Weg nicht mehr geradlinig, sondern verschlungen und ziellos erscheinen. Wie lange und wie oft kann und will ich das mittragen? Ab wann ist die Begrenzung meiner finanziellen Unterstützung sinnvoll? Wie können wir in diesen konfliktbehafteten Themen miteinander im Gespräch, in Kontakt, im gemeinsamen Ringen um eine gute Lösung bleiben?

Spannungsfeld Gerechtigkeit

Die Ungleichheiten, die in den Persönlichkeiten der Geschwister und in unterschiedlichen Ausbildungsgängen begründet liegen, werden zur Folge haben, dass die elterliche Unterstützung unterschiedlich, individuell ausfällt. Das eine Kind ist vielleicht in der Ausbildung, gibt Geld ab, weil es zu Hause wohnt und versorgt wird. Das andere befindet sich im Studium mit eigener Wohnung und erhält Geld. Eine Ausbildung kann in zwei Jahren beendet sein, ein Studium kann mehrere Jahre dauern. Viele Studierende verdienen etwas Geld dazu. Aber je nach Studiengang sind die Anforderungen unterschiedlich. Bei manchen Studiengängen und je nach Energielevel des Kindes ist es gut machbar, nebenher zu arbeiten. Bei anderen Studiengängen ist man mit den Veranstaltungen, dem Lernpensum und Langzeitpraktika komplett ausgelastet. Es hilft, wenn finanzielle Entscheidungen transparent sind und von den Geschwistern als gerecht empfunden werden.

Spannungsfeld Gemeinsame Lösung

Das Ziel ist, auch in diesen Finanzfragen zu einer Lösung zu kommen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Prinzipiell gilt, wie bei vielen anderen Themen auch, dass ein offenes und ehrliches Gespräch die Beziehung stärkt und eine einvernehmliche Lösung greifbar werden lässt. Doch was ist, wenn Ehepartner (oder Ex-Ehepartner) die Situation und ihre Erfordernisse unterschiedlich bewerten? Oder wenn das Kind Forderungen stellt, sich ungerecht behandelt fühlt oder aus anderen Gründen meint, mit dem Ergebnis nicht leben zu können und dies die gegenseitige Beziehung negativ beeinflusst? Sich hier Hilfe von außen zu holen, ist dem emotionalen und sensiblen Thema durchaus angemessen.

Ausbildungswege verlaufen nicht immer geradlinig. Diese Entwicklungen als Eltern mitzuerleben, mitzubangen und mitzuhoffen, können diese Jahre anstrengend machen. Umso schöner, wenn dann der Tag kommt, an dem der Ausbildungsabschluss gefeiert werden darf. Dieser Tag signalisiert: Jetzt ist mein Kind in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Damit ist eine große Aufgabe der Elternschaft beendet. Und das ist ein guter Grund zu feiern.

Michaela Schnabel ist Mutter von drei erwachsenen Töchtern, die drei unterschiedliche Ausbildungsgänge in unterschiedlicher Länge und unterschiedlicher Finanzierung absolviert haben. Sie arbeitet als Sozialpädagogin und lebt in Witten.

Weitere Infos:

Deutschland:
Zahlen und Infos zu Unterhaltshöhen und Selbstbehalt finden Sie in der „Düsseldorfer Tabelle“: olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle
Studium finanzieren: studierenplus.de/bildung-finanzieren/studiumfinanzieren-ohne-bafoeg / arbeiterkind.de/studium-finanzieren
Infos zur Höhe von BAfÖG und Anspruchsvoraussetzungen: bafoeg-rechner.de
Stipendienprogramme: stipendienlotse.de / mystipendium.de / squeaker.net/de/Studium/Stipendium/Stipendien-Bewerbung/Uebersicht-Stipendienprogramme
Studienkredite: studentenwerke.de/de/content/studienkredite
Wenn der Weg zur Ausbildung Umwege aufweist: scheidung.org/kindesunterhaltausbildung/#Orientierungsphase_erlaubt

Schweiz:
Infos zur Ausbildungs-/Studienfinanzierung: berufsberatung.ch/dyn/show/7770 / ch.ch/de/stipendien-und-ausbildungsdarlehen/

Österreich:
Infos zur Studienfinanzierung: studieren.at/studienfinanzierung/

Finanzen in den Griff bekommen

„Über Geld spricht man nicht, Geld hat man.“ Das sagt sich leicht, stimmt bei vielen Familien aber nicht mit der Realität überein. Wie können sie herausfinden, warum das Geld nicht reicht? Und sich einen guten Überblick verschaffen über Einnahmen und Ausgaben? Henrik Diekmann gibt Tipps.

Es kostet einige Mühe, um sich einen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben der Familie zu verschaffen. Aber langfristig lohnt sich die Mühe. Ein Modell, mit dem meine Frau und ich seit vielen Jahren arbeiten, basiert auf einer Excelgestützten Jahresübersichtstabelle der festen Einnahmen und Ausgaben (eine Vorlage findet ihr auf www.family.de/Budgetplanung).

Zunächst werden die Einnahmen aufgelistet: Wie viel Gehalt bekommen wir netto, wie viele Zuschläge – in welchem Monat und in welcher Höhe? Kindergeld, Honorare, Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmen werden jeweils auf die Monate aufgeführt in die Tabelle eingetragen. So kann ich erkennen, ob die Einnahmen beständig sind oder schwanken.

FIXKOSTEN BERECHNEN

Die Ausgaben kann ich unterschiedlich aufführen. In unserem Modell führen wir in einer Tabelle nur die festen, regelmäßigen Ausgaben auf, die im Laufe des Jahres anfallen:

Wohnausgaben (Miete, Abzahlungen Darlehen, Wasser/Abwasser, Strom, Heizung, Straßenreinigung, Müllgebühren, Grundsteuer, Wartungsausgaben, GEZ etc.), Versicherungen (Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht, Tierversicherung und -steuer, Rechtschutz, Unfall etc.), Fahrzeug (Raten, Versicherung, Steuer, Inspektion etc.), Kinder (Taschengeld, Kitabeitrag, Vereinsbeiträge, Schulgebühren etc.), Sonstiges (Spenden, Vereine, Abos, Beiträge etc.), Rücklagenbildung (Autoanschaffung, Reparaturen, Urlaub).

Diese Ausgaben führe ich jeweils in dem Monat auf, in dem sie anfallen, egal, ob mehrmals im Jahr oder einmal im Jahr. Auf diese Weise kann ich mir einen Überblick verschaffen, wie viel Geld im jeweiligen Monat übrig bleibt für die Ausgaben des täglichen Lebens.

HAUSHALTSBUCH FÜHREN

Was unter dem Strich bei den jährlichen Fixkosten übrig bleibt, ist das Geld für das tägliche Leben. Über diesen Bereich kann man gut elektronisch oder analog ein Haushaltsbuch führen, in dem man zunächst plant, wie viel Geld für die einzelnen Bereiche zur Verfügung stehen könnte, und dann im Laufe des Monats einträgt, was tatsächlich ausgegeben wurde. Am besten plant man diese Ausgaben in Kategorien wie Essen und Trinken, Hygieneartikel, Tanken, Friseur, Geschenke, Kleidung Mann, Kleidung Frau, Kleidung Kinder, Büromaterialien, Deko und Garten, Urlaube, Freizeitaktivitäten, Reparaturen, Anschaffungen für die Wohnung etc. So kann man am Ende des Monats einen Überblick gewinnen, wofür wie viel ausgegeben wurde.

Wir lassen die Abbuchungen der regelmäßigen Ausgaben über ein zweites Konto laufen, auf das monatlich der Betrag geht, der notwendig ist, um im Jahresschnitt das Konto finanziell ausgeglichen zu gestalten. Wir rechnen alle Ausgaben auf das Jahr zusammen und teilen die Summe durch zwölf. Dieser Betrag wird (monatlich etwa aufgerundet) von unserem Gehaltskonto auf dieses Abbuchungskonto überwiesen und muss uns über das Jahr keine Sorgen mehr machen.

Henrik Diekmann ist Pastor der EFG Göttingen, verheiratet mit Stefanie und Vater von drei (fast) erwachsenen Kindern.

Eltern fragen sich: „Sollen wir für die Wohnung unseres Sohnes bürgen?“

Eine Bürgschaft ist schnell abgeschlossen, kann aber weitereichende Folgen haben. Ein Rechtsanwalt gibt Tipps für Eltern.

„Unser Sohn hat uns gefragt, ob wir für seine neue Wohnung eine Bürgschaft übernehmen würden. Da unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, fällt es uns schwer, ihm das zuzusagen. Was würde denn im schlimmsten Fall auf uns zukommen?“

Zunächst ist die Frage zu stellen: Geht es um die Miete oder den Kauf der Wohnung? Dann: Ist die Bürgschaft auf einen gewissen Teil beschränkt oder auf alles? Verfügen Sie über ein gewisses Vermögen? Besitzen Sie etwa ein belastungsfreies Haus, mehrere tausend Euro Rücklagen oder „nur“ eine kleine Rente und leben Sie zur Miete?

Was ist eine Bürgschaft?

In einem Bürgschaftsvertrag verspricht man als Bürge, dass man, falls die Person, für die man bürgt, eine Verbindlichkeit nicht zahlen kann, diese gegenüber dem Gläubiger ausgleichen wird. Dies ist üblich bei Kredit-, aber auch bei Mietverträgen – wie im Beispiel Ihres Sohnes. Der Umfang und das Risiko einer Bürgschaft ist vom Vertrag abhängig.
Bei Mietverträgen haftet man für alle Forderungen aus dem Mietvertrag, bei Darlehensverträgen für das gesamte Darlehen, wenn es schiefgehen sollte. Es gibt sogenannte Höchstbetragsbürgschaften. Dort kann man den Betrag, für den man im Zweifel haftet, festschreiben.

Die Höhe der Bürgschaft festschreiben

Wenn Sie also für einen Mietvertrag bürgen wollen, sollten Sie im Vorhinein die Höhe der Bürgschaft festschreiben. Ansonsten könnte es Ihnen passieren, dass der Sohn auszieht, seine Freundin aber nicht, und der Mietvertrag einfach weiterläuft. Dann könnte nach mehreren Jahren der Vermieter auf Sie zukommen und die offenstehenden Mietbeträge von Ihnen fordern. Dasselbe gilt auch für Kreditverträge. Wenn man unbeschränkt bürgt, kann tatsächlich das gesamte angesparte Vermögen verloren sein.

Wenn kein Vermögen da ist und man unterhalb der Pfändungsfreigrenze Einkommen hat, kann man auch unbeschränkt bürgen. Man bürgt zwar, kann aber zwangsweise nicht zur Zahlung geführt werden. Für jeden, der Einkommen, also laufende Einnahmen hat, hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag an pfändungsfreiem Einkommen festgeschrieben. In normalen Haushalten wird man nichts Pfändbares finden.

Reden Sie mit ihrem Kind!

Die Bürgschaft hat aber oft auch eine emotionale Seite, die ein Problem sein könnte. Erwartet Ihr Sohn, dass Sie als seine Eltern für ihn bürgen? Diesen Druck sollte man unbedingt aus der Situation herausnehmen. Vielleicht ist die Frage nach der Bürgschaft auch eine Möglichkeit, über die Fragen des finanziellen Ergehens Ihres Sohnes zu sprechen? Oft fehlt nämlich, insbesondere bei Mietverträgen, die sogenannte Bonität. Das ist oft ein Zeichen, dass irgendwelche Verträge schon geplatzt sind. Das Problem sollte man grundständig angehen und darüber sprechen. Aber auch dort: Bitte keinen Druck aufbauen, zuhören und Lösungsalternativen finden.

Wenn eine Wohnung eigentlich nicht finanzierbar ist (mehr als 30-50 Prozent des Einkommens dadurch gebunden werden), ist die Inanspruchnahme vorprogrammiert. Die Weisheit „Über Schulden spricht man nicht“ ist auch im verwandtschaftlichen Rahmen nicht sinnvoll. Schweigen ist dann nicht Gold.

Steffen Bundrück ist Rechtsanwalt in Bochum und vertritt als Fachanwalt für Insolvenzrecht hauptsächlich Menschen, die Verbindlichkeiten haben.

Sollen wir für ihn bürgen?

„Unser Sohn hat uns gefragt, ob wir für seine neue Wohnung eine Bürgschaft übernehmen würden. Da unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, fällt es uns schwer, ihm das zuzusagen. Was würde denn im schlimmsten Fall auf uns zukommen?“

Zunächst ist die Frage zu stellen: Geht es um die Miete oder den Kauf der Wohnung? Dann: Ist die Bürgschaft auf einen gewissen Teil beschränkt oder auf alles? Verfügen Sie über ein gewisses Vermögen? Besitzen Sie etwa ein belastungsfreies Haus, mehrere tausend Euro Rücklagen oder „nur“ eine kleine Rente und leben Sie zur Miete?

In einem Bürgschaftsvertrag verspricht man als Bürge, dass man, falls die Person, für die man bürgt, eine Verbindlichkeit nicht zahlen kann, diese gegenüber dem Gläubiger ausgleichen wird. Dies ist üblich bei Kredit-, aber auch bei Mietverträgen – wie im Beispiel Ihres Sohnes. Der Umfang und das Risiko einer Bürgschaft ist vom Vertrag abhängig.
Bei Mietverträgen haftet man für alle Forderungen aus dem Mietvertrag, bei Darlehensverträgen für das gesamte Darlehen, wenn es schiefgehen sollte. Es gibt sogenannte Höchstbetragsbürgschaften. Dort kann man den Betrag, für den man im Zweifel haftet, festschreiben.

Die Höhe der Bürgschaft festschreiben

Wenn Sie also für einen Mietvertrag bürgen wollen, sollten Sie im Vorhinein die Höhe der Bürgschaft festschreiben. Ansonsten könnte es Ihnen passieren, dass der Sohn auszieht, seine Freundin aber nicht, und der Mietvertrag einfach weiterläuft. Dann könnte nach mehreren Jahren der Vermieter auf Sie zukommen und die offenstehenden Mietbeträge von Ihnen fordern. Dasselbe gilt auch für Kreditverträge. Wenn man unbeschränkt bürgt, kann tatsächlich das gesamte angesparte Vermögen verloren sein.

Wenn kein Vermögen da ist und man unterhalb der Pfändungsfreigrenze Einkommen hat, kann man auch unbeschränkt bürgen. Man bürgt zwar, kann aber zwangsweise nicht zur Zahlung geführt werden. Für jeden, der Einkommen, also laufende Einnahmen hat, hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag an pfändungsfreiem Einkommen festgeschrieben. In normalen Haushalten wird man nichts Pfändbares finden.

Offen reden

Die Bürgschaft hat aber oft auch eine emotionale Seite, die ein Problem sein könnte. Erwartet Ihr Sohn, dass Sie als seine Eltern für ihn bürgen? Diesen Druck sollte man unbedingt aus der Situation herausnehmen. Vielleicht ist die Frage nach der Bürgschaft auch eine Möglichkeit, über die Fragen des finanziellen Ergehens Ihres Sohnes zu sprechen? Oft fehlt nämlich, insbesondere bei Mietverträgen, die sogenannte Bonität. Das ist oft ein Zeichen, dass irgendwelche Verträge schon geplatzt sind. Das Problem sollte man grundständig angehen und darüber sprechen. Aber auch dort: Bitte keinen Druck aufbauen, zuhören und Lösungsalternativen finden.

Wenn eine Wohnung eigentlich nicht finanzierbar ist (mehr als 30-50 Prozent des Einkommens dadurch gebunden werden), ist die Inanspruchnahme vorprogrammiert. Die Weisheit „Über Schulden spricht man nicht“ ist auch im verwandtschaftlichen Rahmen nicht sinnvoll. Schweigen ist dann nicht Gold.

Steffen Bundrück ist Rechtsanwalt in Bochum und vertritt als Fachanwalt für Insolvenzrecht hauptsächlich Menschen, die Verbindlichkeiten haben.

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

 

„Müssen wir das Studium finanzieren?“

„Unsere Tochter studiert und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie erwartet, dass wir ihre Miete übernehmen und den Lebensunterhalt finanzieren. Das bringt uns finanziell an unsere Grenzen. Ist es nicht normal, dass Studenten sich zum Teil selbst finanzieren durch entsprechende Jobs?“

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern in der Ausbildung hat der Gesetzgeber in Deutschland und der Schweiz sehr genau geregelt. Denn der Staat hat ein Interesse daran, dass junge Bürger eine qualifizierte Ausbildung erhalten. Deshalb sind Eltern auch für volljährige Kinder unterhaltspflichtig, bis eine erste Ausbildung abgeschlossen ist. Ab dann ist das Kind in der Lage, sich selbst zu ernähren, und die Unterhaltspflicht ist beendet. Ab dem 18. Lebensjahr sind Eltern in Deutschland sogar zum Barunterhalt verpflichtet. Das heißt: Studierenden, die einen eigenen Haushalt haben, stehen monatlich 735,- Euro zu, davon sind 300,- Euro für die Warmmiete einkalkuliert. Gebühren für die Krankenversicherung und Studiengebühren sind noch nicht eingeschlossen. Der Gesetzgeber gibt auch vor, wie viel Geld Eltern als Eigenbedarf verbleiben muss. Orientierung bietet hier die sogenannte Düsseldorfer Tabelle (siehe Infokasten).

ZÜGIG STUDIEREN
Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber von den Studierenden, dass sie zügig und zielorientiert studieren. Außerdem sind sie den Eltern gegenüber zu Informationen und Nachweisen über den Fortgang des Studiums verpflichtet. Sollte das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, können Studierende staatliche Unterstützung (D: BaföG, CH: kantonale Stipendien) beantragen. Ebenfalls kann sich die Recherche zu Stipendien diverser Stiftungen oder Organisationen lohnen! Nicht immer entscheiden nur die Noten. Sich um diese Informationen zu kümmern, liegt allerdings in der Verantwortung der Studierenden, nicht der Eltern.

DAZUVERDIENEN?
Viele Studierende verdienen etwas Geld dazu. Aber je nach Studiengang sind die Belastungen unterschiedlich. Bei manchen Studiengängen ist es gut machbar, nebenher zu arbeiten. Bei anderen ist man mit den Veranstaltungen und dem Lernpensum komplett ausgelastet. Geld ist ein sensibles Thema. Und Unterstützung schafft eine – mehr oder weniger spürbare – Abhängigkeit in einer Lebensphase, in der es gleichzeitig der Wunsch ist, sich hin zu einer gleichberechtigten Beziehung auf Augenhöhe zu entwickeln. Wie bei vielen anderen Themen auch, wird hier ein offenes und ehrliches Gespräch die Beziehung stärken und Sie einer einvernehmlichen Lösung näher bringen.

Michaela Schnabel ist Mutter von drei erwachsenen Töchtern. Sie arbeitet als Sozialpädagogin und lebt in Witten.