Tattoo – Ja oder Nein?
„Unsere Tochter (16) will sich ein Tattoo stechen lassen. Wir sind dagegen. Das findet sie natürlich total altmodisch. Hat sie recht?“
Jugendliche haben sich zu allen Zeiten durch eine alternative Mode, ausgefallene Frisuren, Musik oder Sprache von Erwachsenen abgegrenzt. Und das ist ein guter und wünschenswerter Entwicklungsschritt. Allerdings wird dieses Abgrenzen für junge Leute immer schwieriger, da die Elterngeneration von heute jugendlicher ist als die vor 30 Jahren. Väter sitzen nicht mehr mit Schlips und Kragen am Mittagstisch, sondern kaufen ihre T-Shirts im gleichen Laden wie ihre Söhne. So müssen Jugendliche immer extremere Wege finden, um anders als ihre Eltern sein zu können. Vor diesem Hintergrund sollten Sie Verständnis haben, wenn Ihre Tochter mit dem Wunsch, ein Tattoo stechen zu lassen, an Sie herantritt. Bringen Sie die Bereitschaft mit, mit Ihrer Tochter über solche Themen zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Ein einfaches Nein ist nicht ausreichend, stattdessen sind gute Begründungen hilfreich. Lassen Sie sich also auf Gespräche ein, in denen Sie mit Klarheit und Sicherheit Ihre Sichtweise darstellen.
WEITREICHENDE FOLGEN
Grundsätzlich brauchen Jugendliche unter 18 Jahren die Einverständniserklärung ihrer Eltern, wenn sie sich ein Tattoo stechen lassen wollen, und dafür gibt es gute Gründe. Ein Tattoo ist eine lebenslange Veränderung der äußeren Erscheinung. Sie sollten mit Ihrer Tochter darüber nachdenken, ob sie diese weitreichenden Folgen im Blick hat. Vielleicht könnte hier ein Henna-Tattoo, das nur auf die obere Hautschicht aufgemalt wird und somit nach einigen Wochen wieder verschwindet, eine Alternative sein. Darüber hinaus haben die Farbstoffe, die in die zweite Hautschicht gestochen werden, teilweise gesundheitsschädliche Wirkungen oder können zu allergischen Reaktionen führen. Im schlimmsten Fall kann es beim Stechen des Tattoos zu einer Infizierung mit HIV oder Hepatitis kommen. Im Übrigen sollte Ihre Tochter über die möglichen Langzeitfolgen eines Tattoos oberhalb des Steißbeins, des sogenannten „Arschgeweihs“, Bescheid wissen. Manche Krankenhäuser verweigern werdenden Müttern aufgrund dieses besonderen Tattoos bei der Geburt die PDA, weil durch die Farbpigmente, die mit der Nadel zwischen die Lendenwirbel eintreten, ein hohes Infektionsrisiko besteht. Und auch Untersuchungen mit einem Kernspintomografen bringen bei tätowierten Patienten gesundheitliche Risiken mit sich. Es ist also Ihr gutes Recht, die Unterschrift für ein Tattoo zu verweigern, wenn Sie Bedenken haben.
VIEL FREIHEIT
Jugendliche brauchen Eltern, an denen sie sich reiben können und die Grenzen setzen. Wenn Ihre Tochter Sie altmodisch findet, hilft ihr das, sich von Ihnen als Eltern abzugrenzen. Die damit verbundenen Spannungen sollten Sie mit einer gesunden Portion Gelassenheit aushalten. Geben Sie Ihrer Tochter viel Freiheit, wenn es um harmlose äußerliche Veränderungen geht. Grün gefärbte Haare wachsen wieder raus, und den Klamottenstil kann man auch wieder verändern. Ein Tattoo jedoch bleibt und ist nicht immer ungefährlich, und deswegen ist eine altmodische Position absolut angemessen.
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