Plötzlich gelähmt: Wenn der Sohn im eigenen Körper gefangen ist

Am 7. Juni 2015 verändert sich das Leben von Jutta Schmidt schlagartig. Ihr Sohn Max erleidet eine Hirnblutung. Die Ärzte geben ihn auf. Doch dann geschieht das Wunder.

Jutta Schmidt sitzt am Tisch eines Cafés. Ihre Ellenbogen hat sie auf den Tisch gestützt, ihre Hände umfassen ein Wasserglas. Sie schaut nach vorn. Ihre grünen Augen wirken müde, aber fokussiert. Cafébesuche wie dieser haben in ihrem durchgetakteten Alltag normalerweise keinen Platz. Gerade hat sie ihren Sohn Max zum Physiotherapeuten gebracht. In einer Stunde muss sie ihn abholen und zu den nächsten Therapiestunden fahren, Ergotherapie und Logopädie. Zwischendrin muss sie ihre anderen beiden Kinder versorgen, die von der Schule kommen. Für sie ein ganz normaler Tag – sofern man von normal sprechen kann. „Das Familienleben ist nicht mehr das, was es vorher war. In keinem Punkt.“, sagt sie, und ihr Blick verliert sich.

Vier Jahre sind inzwischen vergangen, seit die alleinerziehende Mutter ihre drei Kinder ins Auto gepackt hat und mit ihnen nach Holland gefahren ist. Eis essen, im Meer baden, am Strand liegen – es ist ein ganz normaler Familienurlaub, bis Max, ihr ältester Sohn, Kopfschmerzen bekommt, die immer heftiger werden. Als sein Zustand sich verschlechtert, fährt sie ihn ins nächstgelegene Krankenhaus. Die zwei jüngeren Geschwister Ben und Nora bleiben bei Freunden. „Ich wusste, dass da etwas nicht stimmt.“ Nach einem CT ist klar: Es gibt eine Blutung in Max‘ Gehirn. Sofort wird er ins Klinikum nach Brügge verlegt. Dort können die Ärzte wenig für ihn tun. Eine OP ist zu riskant, die Ursache für die Blutung unklar. Als er anfängt zu krampfen, wird er in ein künstliches Koma gelegt. Jutta Schmidt sitzt hilflos an seinem Bett. Alles, was sie hört, sind das Piepen der Überwachungsmonitore und die Geräusche der Beatmungsmaschine, die ihren Sohn am Leben erhält.

„In dem Moment waren der Schmerz und die Angst, mein Kind zu verlieren, so groß. Er war doch gerade noch gesund und plötzlich lag er da und ich konnte einfach nichts machen“, sagt sie. Immer noch liegt Fassungslosigkeit in ihrer Stimme. Das Einzige, was Jutta Schmidt damals tun konnte, war, zu hoffen, dass die Blutung aufhört und keine weitere Nachblutung auftritt. Die Ärzte machen ihr jedoch wenig Hoffnung und legen ihr und ihrer Familie nahe, sich von Max zu verabschieden. Nacheinander treten sie an sein Bett, um Lebewohl zu sagen. „Das ist das Schlimmste, was man sich als Mutter vorstellen kann.“

WIE EINGESCHLOSSEN

Wie ein Wunder überlebt Max und erwacht wenige Wochen später aus dem Koma, ist aber fortan in seinem Körper gefangen. Als „Locked-in-Syndrom“ bezeichnen die Mediziner seinen Zustand. Max ist zwar bei vollem Bewusstsein, jedoch körperlich vollständig gelähmt und unfähig, sich durch Sprache oder Bewegungen verständlich zu machen – wie „eingeschlossen“.

„Das war schlimm. Max war ein richtiges Draußen-Kind, schon immer. Er hat nie Computer gespielt und wenig Fernsehen geguckt. Klettern, springen, laufen, das war seins.“ Nun muss Max gehoben, gewaschen, gefüttert und gefahren werden. Ihn so hilflos zu sehen, macht sie unendlich traurig.

Max am Strand in Holland, kurz bevor er die Hirnblutung erleidet. Foto: Privat

Max muss in die Reha. „Für mich war klar, dass ich ihn nicht allein da hinlasse. Er ist doch mein geliebtes Kind!“ Jutta Schmidt muss Anträge stellen, Formulare ausfüllen, Ben und Nora umschulen, eine Unterkunft suchen. „Ich habe so oft gedacht: Ich schaffe das nicht. Ich kam mir so vor, als stünde ich in einem Nebelschleier.“ In diesem Nebel tauchen immer wieder Menschen auf, die ihr helfen: Ihr Bruder, der sofort nach der Hirnblutung nach Brügge reist, um das Fachenglisch der Ärzte zu übersetzen, ihr Ex-Mann und Max‘ Vater, der ihr zur Seite steht, sie am Bett ablöst und mit Max im Rollstuhl spazieren fährt, einfühlsame Pfleger und Therapeuten, kompetente Sozialarbeiter, Menschen, die sich um ihre anderen Kinder kümmern. Viele Freunde mobilisieren sich in den kommenden Monaten und setzen sich für die Familie ein. „Während Max‘ Reha in Gailingen haben zwei Freundinnen von mir ihren Urlaub storniert und sind stattdessen zu uns nach Baden-Württemberg gekommen. Sie haben mit meinen beiden jüngeren Kindern Ausflüge gemacht, sodass ich mich voll und ganz auf Max konzentrieren konnte“, erinnert sie sich. Auch heute sei sie dafür noch unendlich dankbar.

Entgegen allen ärztlichen Erwartungen und dank intensiver Therapien kämpft sich Max allmählich ins Leben zurück. Heute ist er 18 Jahre alt. Er ist wieder zu Hause, kann sich im Elektrorollstuhl fortbewegen und dank intensiver Logotherapien auch wieder einigermaßen verständigen. Dennoch braucht er rund um die Uhr Betreuung und Pflege – er hat Pflegegrad vier. „Er wird von mir geduscht, angezogen, an den Frühstückstisch gefahren. Ich reiche ihm das Essen und Trinken, mache ihn für die Schule fertig. Ich fahre ihn zu 14 Therapien in der Woche, hole ihn wieder ab, schlage seine Schulbücher auf, schreibe seine Vokabeln groß, sodass er sie sehen kann. Gehe mit ihm zur Toilette. Nachts muss seine Urinflasche geleert werden.“ Jutta Schmidt zählt all die Aufgaben, die jetzt zu ihrem Alltag als Mutter gehören, an ihren Fingern ab. „Seit dem Tag, an dem die Blutung kam, funktioniere und renne ich nur noch und komme mir manchmal vor wie in einem stürmischen Meer: Die Wellen schlagen über mir zusammen.“ Sie nimmt einen Schluck Wasser. Viel Zeit zum Verschnaufen bleibt da nicht.

GESCHWISTERKINDER MÜSSEN ZURÜCKSTECKEN

„Es dreht sich zu 98 Prozent um Max. Und damit meine ich gar nicht unbedingt die Aufmerksamkeit, sondern die Zeit, die ich investiere“, erklärt sie. „Nora und Ben mussten total schnell selbstständig werden und sind beide ihrem Alter weit voraus. Für andere klingt das vielleicht positiv, aber mich macht das oft traurig.“ Sie schluckt. „Mein Herz wird schwer, wenn ich mich frage, wo die Jahre hin sind. Ich war nie mit ihnen im Schwimmbad oder im Kino, konnte nie das mit ihnen unternehmen, was Kinder in ihrem Alter mal mit ihrer Mutter unternehmen möchten.“ Tränen schießen ihr in die Augen. Wenn sie ihre Tochter, die inzwischen 15 Jahre alt ist, fragt, wie sie die letzten Jahre geschafft haben, antworte sie immer: „Mama, wir mussten ja.“ Erst vor kurzem hat sie in der Schule ihre mündliche Realschulprüfung über das Thema „Schattenkinder“ abgelegt – Kinder, die weniger Aufmerksamkeit bekommen, als ihnen zusteht, weil ein Geschwisterkind krank oder behindert ist. Das Beschaffen und Lesen der Literatur habe Mutter und Tochter dabei geholfen, das Geschehene Revue passieren zu lassen und miteinander über die Familiensituation ins Gespräch zu kommen.

Und Max? „Max sagt immer: Glaubt an mich, schreibt mich nicht als behindert ab. Ich möchte laufen lernen, ich möchte gesund werden.“ Daran glaube sie und darum bete sie auch immer wieder. Trotzdem gebe es auch immer wieder ganz schwere Momente. Seine alten Schulfreunde machen jetzt ihren Führerschein, haben Freundinnen, machen ein Auslandsjahr oder Abitur. Das kriegt er natürlich mit und es macht ihn traurig, dass er nicht mehr dazu gehört. Er selbst wird jeden Morgen von einem Krankentransporter abgeholt, weil er nicht mal mehr einen Fuß vor die Tür setzen kann. Schon häufig sei er am Morgen deshalb in Tränen ausgebrochen. Es gebe aber auch viele Momente der Hoffnung und Freude. „Max war immer schon witzig, ironisch und schlagfertig. Er hatte immer schon diese Power, ihm war nie eine Hürde zu groß. Da hat er sich nicht verändert.“ Selbst die Ärzte und Therapeuten seien erstaunt gewesen, als sie gesehen haben, wie er in der Reha seine Therapien durchgezogen hat. „Er hat immer noch den Witz und Humor von damals. Das sind Dinge, die ich sehr an ihm bewundere. ‚Ich schaff das‘, sagt er immer. Da ziehe ich echt den Hut, er hat so eine Energie.“

WÜTEND AUF GOTT

Gerade hat er seinen Realschulabschluss absolviert und ganz nebenbei ein Buch über seine Erfahrung mit dem Locked-in-Syndrom geschrieben, das nun unter dem Titel „Tsunami im Kopf“ erschienen ist und innerhalb kürzester Zeit bereits viele Leser berührt hat. 18 Kapitel hat er dafür mühsam oftmals bis tief in die Nacht in sein Handy eingetippt, weil neben Unterricht, Therapien und Hausaufgaben tagsüber keine Zeit dafür war. Er hat jeden Buchstaben großgezogen, damit er sie trotz Sehschwäche besser sehen konnte. „Ich habe davon keinen einzigen Satz gelesen, bis es fertig war und er mich bat, nach Fehlern zu suchen“, staunt Jutta Schmidt. Es ist ein bewegender Bericht über seinen Kampf zurück ins Leben. Immer wieder berichtet er darin auch von seiner Mutter: „Ich habe wahre Liebe vor allem durch meine Mutter erfahren, die nicht eine Sekunde von meinem Krankenbett wich (…). Irgendwie bin ich überzeugt davon, dass ihre Liebe und Gebete in diesem Zimmer spürbar gegenwärtig waren und die Atmosphäre verändert haben“, schreibt er. Dabei habe sie sich selbst oft überhaupt nicht stark gefühlt, erklärt Jutta Schmidt. „Ich habe Gott so oft angefleht und um Hilfe gerufen. Oder ich war einfach nur wütend auf ihn und hab ihm geklagt: Du hast gesagt, du lädst nur so viel auf, wie wir ertragen können, aber eigentlich kann ich nicht mehr.“

„ALS WÜRDE JESUS NEBEN MIR SITZEN“

Trotzdem ist sie sich sicher: „Ohne meinen Glauben an Jesus hätte ich das nicht überstanden. Er ist mein Anker, mein Rettungsschirm, mein Halt, mein Trost, mein Alles.“ Oft habe sie in der Zeit die Bibel aufgeschlagen und genau das gelesen, was sie brauchte. „In der akuten Phase brauchte ich gar nicht unbedingt Freunde zum Reden“, erzählt sie. „ Es war mir alles viel zu anstrengend. Ich hätte mich da nicht so mitteilen können. Ich wollte einfach nur bei Max sein. Mein Gespräch war mit Jesus. Er kennt mich, er kennt meine Situation. Ich muss nichts erklären, ich muss nicht beschreiben, wie ich mich fühle. Er weiß um uns. Es war für mich, als würde er neben mir sitzen, und das reichte mir. Auch heute noch.“

Ihre Angst ist immer noch groß. Die Angst, dass eine Nachblutung kommt, die Angst, wie sie es als Alleinerziehende in der Zukunft schaffen soll. Bevor Max die Hirnblutung bekam, war sie bereits fünf Jahre mit den Kindern allein, „der Mann im Haus“, wie sie sagt. Doch die neue Situation stellt sie vor ganz neue Herausforderungen. „Angst gehört zu meinem Leben dazu. Es gibt Christen, die sagen: Wenn man an Gott glaubt, dann kennt man keine Angst. Aber sie vergessen, dass Jesus auch Angst hatte. Wir sind nicht frei von Angst und Leid, aber Jesus geht mit uns hindurch. Und das macht mich wiederum stark“, betont sie. Auf dem Transporter, der Max jeden Morgen zur Schule abholt, steht auf dem Nummernschild neben dem Ortskürzel „MH“. „Wenn Max nach so einem traurigen Moment seinen Mut wiederfindet und mit seinem Elektrorollstuhl in dieses Auto fährt, sehe ich ihm immer hinterher. Und da steht MH für mich jedes Mal für ‚Mein Heiland‘. Dann gehe ich erst mal rein, heule eine Runde, lese in der Bibel, bete und lege Gott meinen Schmerz hin. Und dann geht‘s weiter.“

Ruth Korte ist freie Schriftstellerin und lebt mit ihrer kleinen Familie in Gießen.

Sommerferien: Was sie so wichtig macht

Von den Kindern werden sie sehnlichst erwartet, die Eltern sehen ihnen oft mit gemischten Gefühlen entgegen: die Sommerferien. Warum sie so wichtig sind und wie man sie gestalten kann.

Das Kind schultert seinen Schulranzen und geht aus dem Haus. In der Tür stehen die Eltern und sobald der Nachwuchs außer Sichtweite ist, strecken sie ihre Arme in die Luft und brechen in Jubel aus. Videos und Fotos mit ähnlichen Szenen füllen jedes Jahr die sozialen Netzwerke, wenn die Sommerferien zu Ende sind. Ich kann das gut verstehen, denn spätestens ab Ferienwoche sechs sitze ich selbst da und zähle die Tage, bis der Alltag wieder in normalere Bahnen kommt. Doch genauso sehr freue ich mich Jahr für Jahr wieder darauf, dass die großen Ferien endlich beginnen. Ich bin ein Fan dieser unverplanten Zeit.

BARFUSS ÜBER TERRASSENFLIESEN

Ich erinnere mich bis heute sehr lebhaft an diese Tage, als ich selbst noch ein Kind war. Sechs Wochen, in denen ich mir keine Sorgen ums Lernen machen musste. Sechs Wochen, in denen es keine Hausaufgaben gab, keine Noten, keinen morgendlichen Stress. Stattdessen gab es ein Planschbecken im Garten, Eis aus der Gefriertruhe und Übernachtungen bei Oma. Ich habe diese Zeit geliebt. Wenn ich heute darüber nachdenke, erinnere ich mich an Radtouren zur Fulda mit meinem kleinen Bruder. Dort angekommen, haben wir mit Chips und Trinktütchen auf einem Brückenpfeiler gesessen und uns meine Walkman-Kopfhörer geteilt. Die großen Fragen dieser Tage waren, ob Papa wohl am Abend den Rasensprenger noch einmal anstellen wird und wann wir das nächste Mal grillen. Wir haben Zelte aufgebaut und mit Freunden im Garten übernachtet, haben Tennis auf der Straße gespielt oder sind bei schlechtem Wetter mit Spielzeugautos im Flur Rennen gefahren. Diese Zeit war wertvoll, das beweist allein schon die Tatsache, dass ich mich so gut daran erinnern kann. Noch heute weiß ich, wie es sich anfühlte, barfuß über die Terrassenfliesen meiner Eltern zu laufen, eine Schüssel frisch gepflückter Erdbeeren in der Hand, und ich weiß noch, wie sie geschmeckt haben, wenn wir sie mit Dosenmilch und Zucker gegessen haben. In diesen Wochen habe ich losgelassen und aufgetankt, ich habe Momente für die Ewigkeit gesammelt und Herzensbünde mit meinem Bruder, meinen Cousins, Cousinen und Kindern aus dem Ort geknüpft.

BESSER NUR VIER WOCHEN?

Heute wird der Wert dieser langen freien Zeit in Frage gestellt. Auf den ersten Blick zu Recht. Denn immer weniger Familien verfügen über Strukturen, die es möglich machen, dass Kinder so viele Wochen am Stück zu Hause sein können. Wenn beide Eltern berufstätig sind und Großeltern nicht in der Nähe, bleiben oft nur noch kostspielige Betreuungsangebote. Wenn diese nicht verfügbar oder zu teuer sind, müssen Eltern den Jahresurlaub getrennt voneinander nehmen, um die vielen Wochen abdecken zu können. Dann sind die Kinder zwar zu Hause, doch die Familie hat keine Zeit miteinander. Kein Wunder, dass Eltern sich manchmal wünschen, die großen Ferien wären kürzer. Doch die Frage nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht das Einzige, was viele Eltern und Pädagogen heute an den langen Sommerferien zweifeln lässt. Auch die Frage, ob es bildungspolitisch sinnvoll ist, dass Kinder so lange am Stück schulfrei haben, wird diskutiert. Unsere Kinder vergessen während der Sommerferien viel von dem, was vorher gelernt wurde, heißt es oft. Und Lehrer müssten in den ersten Schulwochen wertvolle Zeit mit Wiederholung verbringen. Viele halten daher eine Ferienlänge von vier Wochen für sinnvoller.

TRÄUMEN UND HÖHLEN BAUEN

Dabei wird übersehen, dass Kinder diese Zeit benötigen. Ihr Alltag ist vollgestopft. Oft sind unsere Kinder schon in jungen Jahren eng getaktet, und zwischen Schulaufgaben, Nachmittagsprogramm und Abendessen bleibt wenig Raum für freies Spiel und Muße. Sie dürfen wenig selbstbestimmte Zeit und kreative Langeweile kennenlernen. Bereits Grundschulkinder stehen unter Stress. Lange Erholungsphasen tun ihnen genau deshalb gut. Die Sommerferien sind eine Möglichkeit, Erfahrungen zu machen, die man nur außerhalb von Klassenräumen und Unterrichtsfächern machen kann. Langfristig wirkt sich dies positiv auf ihren Lernerfolg aus.

Der Umgang mit freier Zeit ist etwas, das unsere Kinder lernen sollten. Selbst Herr über unsere Zeit zu sein, überfordert selbst uns Erwachsene manchmal. Viele Kinder lernen es heute gar nicht erst kennen. Ihre Tage sind durchgeplant, die Wochen bestehen aus Ganztagsbetreuung und Vereinsleben, aus Nachhilfe und von den Eltern organisierten Verabredungen. An den Wochenenden finden Turniere statt und am Sonntag ist Kindergottesdienst. Die Sommerferien sind ein guter Anlass, diese Logik zu durchbrechen. Am Anfang mag es für uns Eltern anstrengend sein, weil wir uns gefordert fühlen und die Zeit in gewohnter Manier füllen wollen. Es liegt aber ein großer Gewinn für alle Seiten darin, dies nicht zu tun. Vielmehr können wir uns darauf verlassen, dass unsere Kinder selbst etwas finden. Vielleicht legen sie Schlafanzugtage ein. Vielleicht vertiefen sie sich in Bücher oder suchen in der Nachbarschaft nach anderen Kindern. Vielleicht nutzen sie die Zeit zum Träumen oder zum Höhlebauen. Auf jeden Fall werden sie bald selbst merken, wie gut es ihnen tut, wirklich FREIzeit zu haben und loszulassen. Sie werden dieses Wissen mit in ihr weiteres Leben nehmen, und es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie als Erwachsene für sich und ihre freie Zeit sorgen. Auch was das Vergessen von Schulstoff angeht, darf man den langen Ferien entspannt gegenüberstehen. Zwar zeigen Studien, dass es tatsächlich einen Wissensverlust gibt. Aber Wiederholungen am Schuljahresanfang sind ohnehin notwendig, um Schüler und Schülerinnen wieder auf ein gemeinsames Ausgangsniveau zu bringen. Dazu kommt, dass Pausen und Wiederholungen zu einem Lernprozess dazugehören und dass sich Gelerntes dadurch langfristig sogar besser festigt.

HERZENSMOMENTE SCHAFFEN

Es lohnt sich deshalb, wenn wir Eltern uns frühzeitig darüber Gedanken machen, wie wir die Ferien gestalten wollen und wer uns dabei helfen kann. Vielleicht können sich mehrere Familien die Kinderbetreuung teilen, sodass mal bei dem einen und mal bei dem anderen Kind gespielt werden kann. Wenn Großeltern weiter entfernt wohnen, freuen sich ältere Kinder oft darüber, eine längere Zeit am Stück bei ihnen verbringen zu können. Und vielleicht gibt es ja in der Nachbarschaft ältere Menschen, die Lust haben, mal ein Auge auf die Kinder zu werfen.

Doch Sommerferien sollten auch Beziehungszeit sein. Egal, ob Familien gemeinsam in den Urlaub fahren oder die Zeit zu Hause verbringen – sie sollten sicherstellen, dass sie einen Teil der Zeit gemeinsam verbringen können. Den Jahresurlaub so zu planen, dass nicht nur die Ferienzeiten abgedeckt werden, sondern alle gemeinsam Spaß haben können, macht Sinn. Wenn es dafür nötig ist, auf externe Betreuungsangebote zurückzugreifen, müssen das nicht unbedingt pädagogisch hochwertige Programme sein. Das Zelt auf der grünen Wiese mit ein paar netten Betreuern reicht völlig aus. Bei der Gestaltung von Sommerferien sollten die Prioritäten klar sein: faulenzen, Freiheit genießen und Herzensmomente schaffen. Das sind die Dinge, die sich bei unseren Kindern einprägen. Vielleicht ist es nicht das Gefühl, barfuß auf Terrassenfliesen zu laufen und nicht der Geschmack von Erdbeeren mit Dosenmilch, woran sich unsere Kinder einmal erinnern, sondern etwas völlig anderes. Hauptsache, ihnen bleiben die großen Ferien als Zeit in Erinnerung, in der alles ein bisschen leichter sein durfte.

Daniela Albert ist Erziehungswissenschaftlerin und Eltern- und Familienberaterin. Sie lebt mit Ihrem Mann und drei Kindern in Kaufungen bei Kassel und bloggt unter eltern-familie.de.

Silberkrönchen auf Föhnfrisur

Warum Christian Rommert und seine Frau nach Irland fliehen.

Sie hat es gesagt. Das böse Wort! Silberhochzeit! Ich habe den Gedanken daran verdrängt, vermieden, ignoriert. Bisher! „In einem Jahr ist es soweit!“, sagt die Frau, die ich liebe, „Wir sind 25 Jahre verheiratet.“ 25 Jahre! Echt jetzt?

EIN TRAUM VON EINEM FEST

Ich sehe mich bei der Feier unserer Silberhochzeit im Anzug am Kopf einer Festtafel sitzen. Neben mir meine Frau mit Silberkrönchen auf einer frischgeföhnten Frisur. Mein Bruder hat ein wenig Programm vorbereitet. Die Kinder tragen Flötenstücke vor. Es gibt ein Gedicht von den Jüngsten. Sie haben auch eine Präsentation zusammengestellt. Peinliche Bilder von einem viel zu jungen Bräutigam. Was macht diese bildschöne Frau nur mit solch einem Typen? Bilder vom Studium. Bilder von unserer Zeit in Hamburg, Elstal und Bochum. Die Geburten der Kinder. Ausflüge und Reisen. Die Präsentation ist sehr lang. In 25 Jahren ist ja auch viel passiert. Zwischen den Folien singen wir gemeinsam Lieder. Mein Bruder hat eine Vorliebe für Paul Gerhardt. Und Paul Gerhardt hat eine Vorliebe für sehr lange Lieder. Unser Pastor hält eine Andacht. Zu unserem Trauvers. Er stammt aus einem sehr langen Psalm. Ich sehe mich im zu engen Anzug am Kopf der Tafel sitzen. Neben mir sitzt die Frau, die ich liebe, mit Silberkrönchen. Wir sind hungrig und verschwitzt. Vor uns steht eine Torte. Auf ihr ein Silberpaar und eine 25.

Kreidebleich falle ich aus dem Tagtraum. „Das müssen wir irgendwie verhindern!“, stöhne ich. Die Frau, die ich liebe, schaut irritiert. „Was? Die Silberhochzeit?“, fragt sie und fügt an: „Willst du dich trennen, oder was?“ Ich denke: „Wenn das der einzige Weg ist, das Fest mit Torte, Silberkrönchen und Paul Gerhardt zu umgehen, dann: Ja!“ Ich sage: „Nein, Quatsch! Ich lieb‘ dich doch! Aber es muss einen Weg geben, kein peinliches und verkrampftes Fest daraus zu machen!“ „Keine Lust auf Paul Gerhardt?“, fragt sie verschmitzt. „Kein Familienalbum, keine Präsentation mit dem Best-of der letzten 25 Jahre!“, antworte ich bestimmt. „Und was ist mit einem Silberkrönchen?“, will sie wissen. „Kein Silberkrönchen!“, da bleibe ich kompromisslos. „Keine aufwendige Föhnfrisur“. Wie immer hat meine Frau eine gute Idee: „Wie wäre es, wenn wir uns einen lang gehegten Traum erfüllen?“ Sollen unsere Kinder die Vogelhochzeit für uns umdichten und aufführen, frage ich mich und sage: „Fideralala?“

WHISKEY MIT FLÖTENMUSIK

„Wie wäre es, wenn wir nach Irland fahren?“ Irland? Ich bin sofort Feuer und Flamme. Dort gibt es Whiskey. Und das Land ist einsam. Und wenn lange Lieder gesungen werden, dann sind die lustig. Und die Musik klingt schön – obwohl jemand Flöte spielt. Gibt es die Vogelhochzeit eigentlich auch auf Englisch? Ich glaube nicht! Sofort schreibe ich eine E-Mail. Ich habe Freunde mit irischen Vorfahren. Sie haben ein Haus an der Küste, das sie Bekannten zur Verfügung stellen. Das Haus ist so weit im Nirgendwo, da gibt es keine Anzüge und keine Silberkrönchen.

Noch am selben Tag erhalte ich die Antwort: das Haus ist frei und für einen Freundschaftspreis zu mieten. Ich buche direkt und es steht fest: Wir fliehen! Hiermit gebe ich offiziell bekannt: Anlässlich unserer Silberhochzeit hauen wir ab. Das wird wunderbar! Und wenn unser Pastor mitkommen will, dann kann er das. Unser Trauspruch lautet: „Mit meinem Gott kann ich über Mauern springen!“ Davon gibt es ja jede Menge in Irland. Vielleicht machen wir gemeinsam einfach ein paar praktische Übungen?

Christian Rommert ist Autor, Redner und Berater und Fan des VfL Bochum. Er ist verheiratet mit Katrin und Vater von drei erwachsenen Kindern. Regelmäßig spricht er das Wort zum Sonntag in der ARD.
Foto: Wolfgang Wedel

Wie lange darf sie ausgehen?

„Unsere Tochter (15) trifft sich am Wochenende oft mit ihren Freundinnen aus dem Sportverein. Manchmal im Vereinsheim, manchmal bei einem Mädchen zu Hause. Die anderen Eltern holen ihre Kinder oft erst um 24 Uhr ab! Das ist uns zu spät. Sehen wir das zu eng?“

Während die Tochter von nächtlichen Aktionen mit ihren Freunden schwärmt, wird ihrer Mutter flau: Was da alles passieren kann! Dabei ist besonders nachts das Entdecken von Freiräumen spannend und reizvoll für Teens. Nicht umsonst sind nächtliche Aktivitäten auf Klassenfahrten und Freizeiten so beliebt.

Aus dem Kindlichen herauszuwachsen, heißt auch, sich einige und besonders gern nächtliche Zeiträume zu erschließen. Teenager nehmen in ihrem Leben viele Unsicherheiten wahr. Das führt dazu, dass sie sich Zonen suchen, in denen sie selbst Gestalter des Lebens sein können. Das noch kindliche Verhalten steht dabei oft mit dem sich erst noch zu entwickelnden Gefahrenbewusstsein in Konflikt.

DIE ELTERN ENTSCHEIDEN

Für Sprüche wie „Wer unter 18 Jahre alt ist, gehört nach 22 Uhr ins Elternhaus!“ gibt es rechtlich gesehen keine Grundlage. Grundsätzlich entscheiden die Eltern, wie lange ihr Kind außer Haus bleiben darf – und wo. Das Jugendschutzgesetz regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten. Das Treffen zu Hause oder in einem geschützten Rahmen wie im Vereinsheim gilt nicht als „jugendgefährdend“.

Mit 15 Jahren kann ein Teenager auch durchaus mal bis 23 Uhr oder bei einem Geburtstag bis halb eins bleiben, gerade wenn Schritte Richtung Volljährigkeit getan werden sollen. Dass Absprachen zwischen Eltern und Teenagern eingehalten werden, ist dabei oberste Priorität. Das gilt auch für das Angebot, dass Sie ihre Tochter jederzeit von einem Treffen mit Freunden abholen können. Dies ist in der Phase des Ausprobierens sehr wichtig, um dem Teenager Sicherheit zu geben.

BEZIEHUNG GEHT VOR

Das Verschieben von Lebensräumen in die tiefe Nacht hat bei vielen Eltern zu einer großen Gleichgültigkeit und Hilflosigkeit geführt. Nicht selten fahren nun 13-Jährige um ein Uhr nachts allein Zug oder radeln durch Feldwege. Reden Sie mit Ihrer Tochter über mögliche Gefahren, über Ihre Sorgen und Unsicherheiten – am besten in einem entspannten Moment und nicht direkt nach ihrer Anfrage für die nächste Party. Vielleicht kann sie in einem Gespräch deutlich machen, mit wem sie eine gute Zeit hat und bei welchen Treffen sie wegen des Alkoholgenusses der anderen irgendwann ein mulmiges Gefühl bekommt.

Jedoch wenn die Eltern durch das Setting das Treffen als „unsicher“ einstufen, können sie die Zeiten des Endes festlegen. Damit der junge Mensch dabei ernstgenommen wird, sollte es nicht darum gehen, dass Eltern ihre Macht demonstrieren. Der Satz: „Solange du deine Füße unter meinen Tisch …“ hat bis heute keine beziehungsfördernde Komponente. Eine Art Voranmeldung der Abend- oder Wochenendgestaltung vom Teenager kann den Eltern Zeit geben, eine Meinung zu bilden. Das Diskutieren ohne zeitlichen und hormonbeladenen Druck hilft, bis zum Treffen einen Konsens zu finden. In allem gilt: Beziehung geht vor!

Stefanie Diekmann ist Pädagogin und Autorin und lebt mit ihrer Familie in Göttingen.

 

Medien als Erziehungsmittel?

„Wir setzen unser Tablet und Smartphone immer öfter als Belohnung oder Bestrafung für ein bestimmtes Verhalten bei unseren Kindern ein. Das hat sich in den letzten Monaten so eingeschlichen, aber wir wollen es ändern. Welche Alternativen gibt es?“

Was früher der Stubenarrest war, ist heute das Smartphone-Verbot – eine Sanktion, welche die Kinder empfindlich treffen soll. Doch statt einer Verhaltensänderung bleiben häufig Frust, Spannungen und Enttäuschung im Familienleben zurück. Im Umgang mit Verboten oder Verstärkern ist es wichtig, dass die Kinder die Familienregeln kennen. Bevor Sie Medien also als Erziehungsmittel einsetzen, fragen Sie sich, ob Sie darüber gesprochen haben, was passiert, wenn das Zimmer unordentlich ist, Ihr Kind schwindelt oder jemandem weh tut.

NACHVOLLZIEHBARE KONSEQUENZEN

Handeln Sie nie aus Ärger oder Wut heraus. Solche Strafen sind häufig ungerecht. Wenn Ihr Kind beispielsweise nicht sorgfältig mit seinen Schulsachen umgeht, dann ist die Versuchung groß, Strafen zu verhängen wie: „Du darfst die ganze Woche nicht mehr an den Computer!“ Eine fairere Konsequenz wäre es, Ihr Kind die Dinge reparieren zu lassen, um die Situation selbst in Ordnung zu bringen.

Die Konsequenz muss einen logischen Bezug zum Fehlverhalten haben. Ein Kind ist übermütig und zerschlägt die schöne Kaffeetasse. Sie sind enttäuscht und rufen: „Keine Spiele mehr am Handy!“ Besser wäre es, wenn das Kind hilft, die Scherben aufzukehren oder etwas von seinem Taschengeld abgibt. Ein Handyverbot ist dann sinnvoll, wenn Kinder sich nicht an Vereinbarungen halten, zum Beispiel zu lang oder heimlich spielen oder ein unerlaubtes Spiel herunterladen. Das Kind muss spüren, dass es mit seinem Verhalten die Situation beeinflussen kann.

MEDIEN GEMEINSAM NUTZEN

Bevor das Smartphone entzogen wird, weil die Hausaufgaben unsauber oder unvollständig sind, unterstützen Sie Ihr Kind lieber. Schaffen Sie eine positive Lernatmosphäre und erklären Sie, was es bedeutet, wenn die Hausaufgaben wiederholt werden müssen: „Schade, jetzt ist es schon so spät. Nun kannst du nicht mehr spielen.“ Überlegen Sie, ob die Konsequenzen realistisch sind. „Wenn du deinen Bruder ärgerst, darfst du nie wieder das Tablet haben.“ Wirklich? Ein Verbot ohne (umsetzbare) Konsequenz macht uns unglaubwürdig, und die Kinder nehmen unsere Drohungen nicht ernst.

Man kann Medien auch nutzen, um zu belohnen. Gut dosiert kann es sogar eine Motivation sein! Überraschen Sie Ihr Kind mit einer Extraspielzeit, wenn Dinge besonders gut liefen („Du hast die ganze Woche deine Sportsachen aufgeräumt, du darfst 30 Minuten länger spielen“). Kombinieren Sie eine Belohnung mit gemeinsamer Zeit, indem Sie zusammen zocken. Viele Games haben interessante Storys – lassen Sie sie sich erklären. Kinder finden es toll, wenn sie Experten sein dürfen. Für viele Spiele gibt es Zeitschriften – stöbern Sie darin. Im Internet findet man Papercraft-Anleitungen für Minecraft oder Starwars. Bauen Sie gemeinsam ein Szenario nach, fotografieren Sie es oder machen Sie Videos. Dann ist das Smartphone nicht Mittelpunkt einer Aktion oder ein Machtinstrument, sondern ein sinnvolles Werkzeug.

Susanne Ospelkaus ist Ergotherapeutin. Sie lebt mit ihrer Familie in Zorneding bei München und bloggt unter www.susanne-ospelkaus.com
Illustration: Sabrina Müller

 

 

 

Liebe lässt sich nicht erzwingen

Wenn die 16-jährige Tochter das Elternhaus verlässt, reißt sie ein tiefes Loch …

Wir haben vor knapp zwei Jahren von heute auf morgen den Kontakt zu unserer ältesten Tochter verloren. Sie hatte aus verschiedenen Gründen immer mehr Zeit außerhalb unserer Familie verbracht. Bedingt durch mehrere schwere gesundheitliche Ereignisse in unserer Familie hatten wir nicht genug registriert, dass sie sich auch emotional von uns distanziert hatte. Die Auslöser waren sehr unterschiedliche Auffassungen zu Themen wie Freiheit, Sexualität und Glaube. Ohne dass wir es geahnt haben, hat unsere Tochter sich entschieden, auszuziehen und den Kontakt zu beenden.

In den ersten Wochen standen wir völlig unter Schock. Ich konnte kaum schlafen. Ich habe alles hinterfragt, ständig lief das Kopfkino auf und ab. Ich habe versucht, für die anderen Kinder zu funktionieren. Abends saß ich oft im Zimmer unserer Tochter und habe laut geweint. Ich schrie zu Gott, dass ich diesen Schmerz, diese Ohnmacht, diese Sehnsucht und dieses Ausgeliefertsein nicht aushalte. Es waren Stunden der Verzweiflung, der Wut, des Zerbruchs. Und dazwischen immer wieder die Bilder aus glücklichen Zeiten, die im ganzen Haus an den Wänden hängen …

ZERREISSPROBE
Ich kann Gott nur von Herzen danken, dass er mir seine Engel in Form von anderen Christen geschickt hat. Sie hatten offene Ohren zum Zuhören und beteten für uns. Und es waren oft nicht die Worte, sondern das Händedrücken oder die Umarmungen, die uns großen Trost gespendet haben.

Wir haben natürlich versucht, unsere Tochter zurückzugewinnen. Ein großes Problem war, dass mein Mann und ich sehr unterschiedliche Sichtweisen hatten. Ich bin eher der geradlinige Sturkopf, er der kompromissbereite Grenzenöffner. Was sich bisher ergänzt hatte, wurde nun zur Zerreißprobe. In diesem Punkt mussten wir viel lernen, hatten Kämpfe und Tiefschläge zu tragen und wissen heute, dass wir auch die kleinsten Entscheidungen nur gemeinsam treffen.

Ein großes Gefühl war auch die Hilflosigkeit, nichts tun zu können. Ich bin der Typ von Frau, die immer alles im Griff zu haben scheint. Hier war es an der Zeit einzugestehen, dass nichts mehr läuft und ich nur Gott alles vor die Füße werfen kann. Trotz unseres Kampfes bleibt am Ende nur eine Einsicht: Liebe, Dankbarkeit und Zugehörigkeit lassen sich nicht erzwingen. Trotz ihres minderjährigen Alters und obwohl wir nicht wissen und wussten, welchen Einflüssen sie ausgesetzt ist, blieb als einzig vernünftige Wahl, unsere Tochter loszulassen.

Wir haben sie losgelassen im Wissen, dass sie in Gottes Hand ist, und das ist unser gewaltiger Trost. Er lässt ihre Hand niemals los. Und er kann sie tausendmal besser führen, als wir es je hätten tun können. Dadurch wuchs unsere Zuversicht. Und wir konzentrierten uns auf die Aufgaben, die Gott für uns bereithielt. Wir haben dem Groll keinen Raum in unsere Herzen gegeben, auch wenn die Traurigkeit ein Teil unseres Lebens geworden ist. Aber die Gewissheit, dass Jesus größer ist und alles zum Guten wendet, hat uns eine tiefe innere Ruhe gegeben.

WEIHNACHTSWUNDER
Ende letzten Jahres hat sich Erstaunliches getan. Nach anderthalb Jahren stand unsere Tochter kurz vor Weihnachten überraschend vor unserer Tür. Unbeschreiblich schön und zugleich fern und befremdlich. Balsam fürs Mutterherz, das sich sofort ganz weit macht, obwohl man die Gefahr der Verletzlichkeit nur zu gut kennt. Mittlerweile reagiert sie auch auf Whats-App-Nachrichten und nimmt Einladungen an. Es gäbe viel aufzuarbeiten, und wir befinden uns auf einer vorsichtigen Reise in die gemeinsame Zukunft. Wir sind gespannt, wie Jesus uns führt und klammern uns an seine Hand.

Die Autorin möchte anonym bleiben.

Wenn Eltern aus der Haut fahren

„Mein Sohn (5) bringt mich ständig auf die Palme. Neulich hat er beim Anziehen für den Kindergarten so lange getrödelt und gemeckert, bis ich ihn am Arm gepackt und angeschrien habe. Wie kann ich meine Gefühle im Zaum halten und meinem Kind auch in Stresssituationen beherrscht begegnen?“

Diese Situation kennt jede Mutter. Wir fühlen uns total hilflos, gestresst und überfordert. Wir kommen an unsere Grenzen und schauen dabei in emotionale Abgründe, die wir bei uns nie für möglich gehalten hätten. Das erschreckt uns und wir fühlen uns furchtbar. Verurteilen Sie sich nicht. Überlegen Sie stattdessen, wie Sie es in Zukunft besser machen können.

Beobachten Sie, in welchen Situationen Sie aus der Haut fahren. Auf immer gleiche, wiederkehrende Stresssituationen kann man sich vorbereiten! Einige Fragen, die in der beschriebenen Situation helfen könnten, sind: Warum trödelt Ihr Sohn? Möchte er überhaupt in den Kindergarten? Möchte er in dem Moment lieber noch etwas spielen? Haben Sie durch Termine Zeitlimits? Gefällt ihm die Kleidung, die für ihn bereitliegt?

DIE SITUATION ENTSTRESSEN

Sie können ihn zum Beispiel selbst Kleidung aus einer begrenzten Auswahl aussuchen lassen oder ihn auch mal im Schlafanzug in den Kindergarten schicken (dies sollten Sie natürlich vorher mit den Erzieherinnen absprechen). „Ich hab’s geschafft“-Listen können die Situation spielerisch entstressen. Ein weiterer Tipp, den Stress aus der Situation zu nehmen, ist, dass Sie sich und Ihrem Kind mehr Zeit vor dem Kindergarten lassen oder aber die Zeit vorher so begrenzen, dass Ihr Kind vor dem Gehen nicht noch ins Spielen gerät. Umso schwerer fällt es ihm dann natürlich, sich davon zu lösen.

Sie können auch mit Ihrem Kind in einem ruhigen Moment darüber sprechen, dass sein Verhalten Ihnen Stress bereitet und es fragen, wie es besser laufen kann. Manchmal muss man sich auch mal die Frage stellen: Ist an dieser Stelle ein Kampf wirklich sinnvoll und nötig?

INNERLICH BIS ZEHN ZÄHLEN

Fragen Sie auch andere Eltern, wie sie in solchen Momenten reagieren, und überlegen Sie vor solchen Eskalationen, wie Sie reagieren möchten. Vielleicht gibt es auch etwas, was Ihr Stresslevel senkt – zum Beispiel ein wenig Entschleunigung im Alltagsstress, eine Haushaltshilfe oder mehr Hilfe aus dem sozialen Umfeld? Ist die Situation da, versuchen Sie, innerlich einen Schritt zurückzutreten und bis zehn zu zählen. Und – was immer gut ist – schicken Sie ein Stoßgebet zu Gott. Sie können überhaupt (auch mit anderen) für gute Ideen beten und dafür, ruhig und liebevoll zu bleiben. Ist die Situation eskaliert, sein Sie nicht zu hart zu sich selbst. Wir alle machen Fehler. Haben Sie Geduld: Elternsein ist eine große Herausforderung, aber mit der Zeit verändert sich viel: Ihre Reaktionen und auch Ihr Kind.

Genau so, wie Sie Ihr Kind um Entschuldigung bitten können, dürfen Sie auch Gott um Vergebung bitten. Er erwartet nicht, dass Sie perfekt sind. Die gute Nachricht ist, dass Gott uns trotzdem liebt und uns genau das Kind anvertraut hat, das wir erziehen können! Wenn Gott uns das zutraut, dann hilft er auch.

Antje Voß ist verheiratet, Mutter von drei erwachsenen Kindern und arbeitet als Hebamme in Gießen. Illustration: Sabrina Müller

 

 

Was wird aus meinen Kindern, wenn …?

Dass die Eltern sterben, wenn die Kinder noch klein sind, mag sich niemand gern vorstellen. Wer aber gut vorsorgen möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, was dann mit den Kindern passiert. Hilfreiche Tipps gibt der Rechtsanwalt Stephan Lang.

Für meine Kinder tu‘ ich alles!“ – Würde man eine Umfrage unter Eltern durchführen, kann man sich sicher sein: Fast alle Befragten würden dieser Aussage vollständig zustimmen. Warum sonst geben Eltern für den Kinderwagen der neugeborenen Tochter gut und gerne 900 Euro aus, finanzieren dem neunjährigen Sohn eine Gitarre mit Verstärker, den Gitarrenunterricht, übernehmen selbstverständlich die Fahrten zum Unterricht, außerdem zum Fußballtraining und zur Englisch-Nachhilfe und schließen für die älteste Tochter einen Bausparvertrag ab? Für die Kinder ist das Beste grade gut genug!

Deutlich schwerer fällt es Eltern jedoch, auch für unangenehme Lebenssituationen vorzusorgen. Insbesondere junge Eltern tun sich hiermit eher schwer. Die Frage: „Was wird aus meinen Kindern, wenn ich mal nicht mehr da sein sollte?“, verdrängen sie dabei meist. Immerhin tritt dieser Fall statistisch gesehen meist erst im höheren Lebensalter ein. Aber dann sind die Kinder in der Regel selbst erwachsen und unabhängig. Eltern, die „alles für ihr Kind tun“, sollten sich allerdings frühzeitig auch mit solchen unangenehmen Fragen auseinandersetzen.

Die Frage, wer sich im Falle des Todes oder anderweitiger Verhinderung der Eltern um die Kinder kümmert, ist im Familienrecht geregelt. Das Gesetz spricht vom Sorgerecht. Dieses steht meist mit der Geburt des Kindes beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen von Geburt an nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist. Durch verschiedene Umstände kann das Sorgerecht eines Elternteils im Übrigen auch entfallen beziehungsweise ruhen, etwa wenn der Elternteil geschäftsunfähig ist oder das Familiengericht feststellt, dass er die elterliche Sorge nicht ausüben darf. Die Ausgangssituation (Wem steht das Sorgerecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem ein Elternteil ausfällt?) ist von entscheidender Bedeutung für die Fragen, wer das Sorgerecht ab diesem Zeitpunkt erhält:

FALLKONSTELLATION 1: GEMEINSAMES SORGERECHT BEIDER ELTERNTEILE

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und verstirbt einer der beiden Elternteile, so steht das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben beziehungsweise verheiratet oder geschieden sind. Alleine von Bedeutung ist die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt waren.

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und versterben beide Elternteile beziehungsweise wird ihnen das Sorgerecht entzogen, wird von Amts wegen, also auch ohne Antrag, durch das Familiengericht eine Person als Vormund bestellt (§ 1773 Abs. 1 BGB). Dieser hat dann sowohl das Recht als auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die landläufige Auffassung, wonach in einem solchen Fall die Paten „einspringen“ und die Erziehung und Pflege übernehmen, hat im Gesetz keine Grundlage.

Die Bestellung des Vormunds erfolgt nach dem Ermessen des Familiengerichts. Hierbei muss es allerdings den mutmaßlichen Willen der Eltern, die persönlichen Bindungen des Kindes (Mündel), die Verwandtschaft oder Schwägerschaft sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes berücksichtigen. Hierzu soll das Familiengericht Verwandte des Kindes anhören (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).

Tipp: Ein schriftlich festgehaltener Wille der Eltern hinsichtlich der Frage, wer Vormund werden soll, hilft dem Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds erheblich weiter, selbst wenn er nicht in der erforderlichen Form verfasst ist.

FALLKONSTELLATION 2: ALLEINIGES SORGERECHT EINES ELTERNTEILS

Von der ersten Konstellation zu unterscheiden ist der Fall, in dem nur einem Elternteil das Sorgerecht für das Kind zusteht, sei es, weil ein Elternteil bereits verstorben ist, oder weil das Sorgerecht schon immer nur einem Elternteil zustand. „Allein sorgeberechtigt“ ist nicht gleichbedeutend mit „alleinerziehend“. Elternteile können gleichzeitig alleinerziehend (also die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen), aber gemeinsam (mit dem getrennt lebenden Elternteil) sorgeberechtigt sein.

Stirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil oder ist er verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so bestellt auch hier das Familiengericht einen Vormund. Lebt der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil noch, so hat das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zu übertragen (§ 1680 Abs. 2 BGB). In zwei Fällen wird das Gericht jedoch hiervon absehen: Zum einen, wenn dies dem Wohl des Kindes widerspricht, und zum anderen, wenn die sorgeberechtigte Person eine Anordnung für diesen Fall getroffen hat.

Tipp: Gerade für diesen Fall sind die Vorsorgemöglichkeiten des sorgeberechtigten Elternteils von großer Bedeutung. Sorgeberechtigte können nicht nur festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, sondern auch, wer als Vormund ausgeschlossen werden soll (siehe unten).

VORSORGEMÖGLICHKEITEN

In bestimmten Fällen widerspricht die gesetzliche Regelung möglicherweise dem, was für die eigene Familienkonstellation sinnvoll ist. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern für den Fall, dass ihr Kind einen Vormund braucht, eine Person als Vormund benennen können. Eine solche Vormundbenennung (sog. Vormundverfügung gem. §§ 1776, 1777 BGB) muss allerdings in der vorgeschriebenen Form einer letztwilligen Verfügung verfasst werden (§ 1777 Abs. 3 BGB).

Tipp: Form der „letztwilligen Verfügung“ bedeutet, dass die für ein Testament erforderliche Form eingehalten werden muss: Das Dokument muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar verfasst werden (§ 2232 BGB). Bei gemeinsamen letztwilligen Verfügungen durch Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Dokument handschriftlich aufsetzt und der andere Ehegatte unterschreibt (§ 2267). Um Fehler zu vermeiden, lohnt es, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar beraten zu lassen.

Möglich ist, dass Eltern gemeinsam für mehrere Kinder einen gemeinsamen Vormund oder auch ein Ehepaar als Vormünder bestellen (§ 1775 BGB). Sollten beide Elternteile verschiedene Personen benennen, ist die zuletzt genannte Person maßgeblich (§ 1776 Abs. 2 BGB).

Das Familiengericht ist an eine Benennung durch die Eltern auch grundsätzlich gebunden und kann nur in Ausnahmefällen die benannte Person übergehen. Dies ist insbesondere nur möglich, wenn die Person als Vormund nicht geeignet ist, weil sie minderjährig oder geschäftsunfähig ist oder durch die Benennung das Kindeswohl gefährdet würde (§§ 1778 ff. BGB). Hat das Gericht eine Person als Vormund bestellt, kann diese wiederum nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Vormundschaft ablehnen (§ 1785 ff. BGB).

ALLEINE SORGEBERECHTIGTER ELTERNTEIL

Alleine Sorgeberechtigte haben unter Umständen ein Interesse daran, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Fall der Fälle nicht Vormund des gemeinsamen Kindes wird. Durch eine Vormundverfügung kann auch für diesen Fall der nicht sorgeberechtigte Elternteil als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB).

Tipp: Um dem Gericht diese Entscheidung leicht zu machen, empfiehlt es sich, ausführlich und nachweisbar zu begründen, warum der andere Elternteil als Vormund nicht geeignet ist, etwa weil durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn das Wohl des Kindes gefährdet würde.

GEMEINSAM SORGEBERECHTIGTE, GETRENNT LEBENDE ELTERN

Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, jedoch getrennt leben oder geschieden sind, können nicht verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht für das Kind erhält, sollte der andere sterben oder verhindert sein, die elterliche Sorge auszuüben. Ein Ausschluss des anderen Elternteils, wie bei alleine sorgeberechtigten Elternteilen, ist nicht möglich.

Tipp: Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können jedoch in ihrem jeweiligen Testament festlegen, dass der Nachlass, welcher der verstorbene Elternteil dem minderjährigen Kind hinterlässt, nicht der Vermögenssorge durch den überlebenden Elternteil unterliegt (§ 1638 BGB). Das hat zwar nicht zur Folge, dass dem überlebenden Elternteil die Personensorge für das gemeinsame Kind entzogen wird, allerdings hat dieser dann keinen Zugriff auf das dem Kind hinterlassene Vermögen.

Stephan Lang ist Fachanwalt für Familienrecht in Mittelhessen. Er ist seit 21 Jahren glücklich verheiratet und hat fünf Kinder.

Gesunde Grenzen setzen.

„Meine Tochter Lina (1) erkundet munter unsere Wohnung. Ich finde das grundsätzlich toll. Sie geht aber ständig an ‚verbotene Dinge‘ wie Steckdosen, die Stereoanlage oder den Fernseher. Wie kann ich ihr Bedürfnis nach Erkundung der Welt befriedigen, ohne ständig Nein sagen zu müssen?“

Die Phase, in der Sie jetzt sind, ist sowohl wunderschön als auch herausfordernd. Ihre Tochter wird mobil und sollte dafür auch möglichst viel Raum haben, denn eine Umgebung, in der sie ihren Entdeckerdrang nicht ausleben kann, nimmt ihr die Lust, sich fortzubewegen und die Welt zu erkunden.

Versuchen Sie deshalb, für Ihre Tochter einen nicht zu kleinen Raum in Ihrer Wohnung zu schaffen, in dem sie unterwegs sein kann, ohne dass sie selbst oder Ihnen wichtige Gegenstände in Gefahr geraten. Um das zu tun, empfehle ich Ihnen, sich selbst einmal auf „Babyhöhe“ zu begeben. Was sehen Sie? Was könnte interessant sein? Wo würden Sie sich gern hochziehen, wenn Sie klein wären? Was muss verändert werden, damit das gefahrlos möglich ist?

WOHNUNG BABY-SICHER MACHEN

Es kann gut sein, dass Sie Ihre Wohnung für eine Weile ein bisschen umräumen müssen. Vielleicht müssen Sie Schubladen leeren, damit Ihre Tochter beim Erkunden nicht an gefährliche Gegenstände gelangt, und vielleicht muss die Stereoanlage erstmal an einen anderen Platz. Stattdessen können Sie ihr Dinge hinstellen, die sie in die Hände nehmen darf. Töpfe, Schachteln, Plastikdosen, Holzbrettchen, Wäscheklammern oder Tücher sind ungefährlich und für Kinder in diesem Alter spannend.

Manche Bereiche Ihrer Wohnung werden Sie wahrscheinlich nicht ohne Weiteres kindersicher machen können. Dort sollten Sie mit Schutzgittern oder Ähnlichem dafür sorgen, dass Ihr Kind gar nicht erst hingelangt. Auch wenn es im ersten Moment für Sie einschränkend wirkt, Ihre Wohnung umzugestalten und Ihren Stil für eine Weile anzupassen, kann ich Ihnen sagen, dass Sie letztlich etwas gewinnen: Wenn Ihre Tochter selbstständig einen sicheren Bereich erkunden kann, gibt Ihnen das auch Freiheiten. Sie müssen nicht die ganze Zeit schauen, ob sie sich in Gefahr bringt, sondern können selbst mal einen Blick in ein Buch werfen oder sich einen Kaffee kochen, während Ihre Tochter sich in sicherer Umgebung in etwas vertieft.

AUCH EIN NEIN DARF SEIN

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen wird diese Phase herausfordernd bleiben. Lina wird immer mobiler, und es wird im Alltag noch oft vorkommen, dass Sie Nein sagen müssen – dazu möchte ich Sie ebenfalls ermutigen. Ein Nein ist eine wertvolle Erfahrung für Kinder. Sie lernen dadurch die Begrenzungen der Welt kennen, in der sie leben und auch die persönlichen Grenzen der Menschen, die sie dabei begleiten. Letztlich lernt sie dadurch auch, dass sie selbst Nein sagen und Grenzen ziehen darf.

Viel wichtiger als der Verzicht auf das Neinsagen ist, dass Sie Ihre Tochter mit dem verständlichen Frust, den Ihr Nein bei ihr auslöst, nicht alleinlassen. Was sie wirklich braucht, ist jemand, der sie liebevoll durch die Wut und die Traurigkeit begleitet – und gleichzeitig beim berechtigten Nein bleibt.

 

Daniela Albert ist Erziehungswissenschaftlerin und Elternund Familienberaterin. Sie lebt mit Ihrem Mann und ihren drei Kindern in Kaufungen bei Kassel und bloggt unter www.eltern-familie.de. Illustration: Sabrina Müller, www.sabrinamueller.com