„Ich werde Youtube-Star“

„Unsere Söhne (11 und 13) möchten gern eigene Musik-Videos auf YouTube hochladen. Sollen wir es ihnen erlauben? Was müssen wir beachten?“

Früher spielten Teenager in Schülerbands. Spielten sie einigermaßen gut, wurden sie umjubelt. Heute ist die Bühne der eigene YouTube-Kanal. Hier misst man die Begeisterung in Video-Aufrufen, Likes und der Anzahl der Abonnenten. Waren Eltern dagegen, wenn ihre Kinder früher in Schülerbands spielten? So sind die Beatles aus John Lennons Schülerband hervorgegangen. Imagine: In der Jetzt-Zeit hätte John Lennon sicherlich YouTube genutzt, und die Beatles wären vielleicht nicht im berühmten Cavernclub oder im Starclub aufgetreten …

YouTube macht einen Großteil seiner Einnahmen dank junger Nutzer. Die erzielen mit selbstgedrehten Videos Millionen Klicks. YouTube ist eine gute Möglichkeit, sein Talent (oder Nicht-Talent) vor einem Publikum zu präsentieren. In den letzten Jahren hat sich die Videoplattform rasant entwickelt und eigene Stars hervorgebracht.

REGELN FESTLEGEN
Eltern sollten sich mit ihren Kindern gemeinsam eine kritische Distanz zu YouTube erhalten und sorgsam mit persönlichen Daten umgehen, damit diese auch später nicht missbraucht werden. Denn: Das Internet vergisst nie! Viele Jugendliche denken nicht darüber nach, dass ihr Video auch noch im Internet kreist, wenn sie erwachsen sind. Das Mindestalter, um Videos hochladen zu können, ist von YouTube auf 13 Jahre festgelegt. Daran sollten Sie und Ihre Kinder sich halten.

Informieren Sie sich immer über die Videopläne ihrer Kinder, lassen Sie sich zeigen, woran sie gerade arbeiten. Lassen Sie ihnen dabei aber kreativen Spielraum. Seien Sie der größte Fan, und melden Sie sich als Abonnent an. Das, was Sie bedenklich finden, sprechen Sie direkt an. Stimmen Sie bereits im Vorfeld gemeinsame Regeln ab. Legen Sie fest, was tabu ist. Natürlich sollten Ihre Kinder die Community-Spielregeln von YouTube kennen und einhalten.

RECHTE BEACHTEN
Wie sieht es aber mit den Rechten eines Musikvideos aus? Beim Hochladen des eigenen Materials übertragen die User die Rechte an YouTube. Dazu bedarf es „eigentlich“ der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Wie YouTube das aber genau ausübt, darauf gibt es bis heute keine Antwort.

Möchten Ihre Söhne ein Musikstück covern, dürfen sie damit kein Geld verdienen. Es muss dazu die Erlaubnis des Komponisten beziehungsweise des Rechteinhabers vorliegen. Die ist natürlich in der Praxis schwer zu bekommen. Nur, wenn der Komponist schon siebzig Jahre tot ist, kann jeder die Komposition verwenden. Mittlerweile drücken viele Plattenfirmen und Rechteinhaber bei Fan- Coverversionen ein Auge zu. Sie müssen es aber nicht!

Und wenn Ihren Söhnen mit eigenen Musik-Kompositionen vielleicht der YouTube-Überraschungs-Ohrwurm- Hit gelingt? Dann kann der natürlich von anderen auch geklaut werden. Sicher ist man davor nie, wenn man etwas ins unendliche Netz stellt.

Rainer Schwabe ist Vater eines pubertierenden Sohnes (13), schreibt Ratgeber für Schüler, Eltern und Lehrer und gibt bundesweit Lehrerfortbildungen.

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