Aber es ist doch mein Geld

„Eigentlich darf unser Sohn (9) frei entscheiden, was er sich von seinem Taschengeld kauft. Nun ist beim Geburtstag aber eine größere Geldsumme zusammengekommen, und er möchte sich davon ein Handy kaufen. Das wollen wir aber nicht. Können wir es ihm verbieten?“

 

Ich kann Sie gut verstehen. Sie wünschen sich, dass Ihr Sohn sein Geld sinnvoll investiert, sehen ein Handy als (noch) nicht altersgerecht an und erkennen auch die Gefahren, die mit diesem Gerät verbunden sind.

DER SINN DES TASCHENGELDES
Grundsätzlich ist die Idee, dem Kind Taschengeld zur Verfügung zu stellen, eine gute Sache: Das Kind hat die Möglichkeit, im kleinen Rahmen zu üben, wie es sein Geld ausgeben und verwalten möchte. Das Taschengeld ist vor allem dazu gedacht, das Kind im Kleinen erproben zu lassen, wie es zum Beispiel mit dem Thema Selbstbeherrschung aussieht, und das wird das Kind vermutlich nur durch Fehlkäufe lernen. Keine Lektion ist für das Kind so bitter, wie am Ende des Monats nicht mehr genug Geld übrig zu haben für ein begehrtes Spielzeug oder Comic-Heft.

RECHTLICHE REGELUNGEN
Paragraf 110 BGB, der sogenannte „Taschengeldparagraf“, regelt, dass ein Kind das ihm zur Verfügung gestellte Geld ausgeben darf, wie es möchte. Dabei ist zu beachten, dass ein Kind unter sieben Jahren als noch nicht geschäftsfähig gilt und deswegen auch noch nichts alleine kaufen darf. Im Alter zwischen sieben und achtzehn Jahren ist das Kind beschränkt geschäftsfähig. Das Taschengeld darf selbstständig ausgegeben werden, es dürfen aber zum Beispiel noch keine Handy-Verträge abgeschlossen werden. Auch für Ihren Fall, dass das Kind eine größere Geldsumme zur Verfügung hat, gibt es eine rechtliche Regelung: Gibt das Kind eine höhere Geldsumme ohne Zustimmung der Eltern aus, sind die Eltern berechtigt, das Kaufobjekt dem Händler unter Erstattung des Kaufbetrages zurückzubringen. Dabei ist die übliche Rückgabefrist zu beachten.

BEZIEHUNGSSACHE
Im Fall eines Kaufverbots liegt die Herausforderung darin, sich nicht auf einen Machtkampf einzulassen. Denn das Kind wird Ihnen wahrscheinlich übel nehmen, dass der Kauf verboten wird. Deshalb ist es ein guter Schritt, sich mit dem Kind zusammenzusetzen und es zu fragen, warum es gerne ein Handy hätte. Ist es Gruppendruck? Neugier? Danach können Sie Ihre Argumente gegen einen Kauf vorbringen. Im Gespräch können Sie dem Kind in Aussicht stellen, wann ein guter Zeitpunkt für den Kauf eines Handys wäre, zum Beispiel beim Übertritt in die weiterführende Schule oder wenn es 12 Jahre alt wird. Dies nimmt etwas Druck heraus. Es ist in Ordnung, auf den eigenen Argumenten gegen den jetzigen Kauf zu bestehen. Dabei sollten Sie aber auch die Gefühle des Kindes wahrnehmen und nachvollziehen. Teilen Sie ihrem Sohn mit, dass Sie verstehen, dass er wegen des Verbots ärgerlich oder wütend auf Sie ist. Er wird zwar erst einmal rebellieren, aber sich dennoch in den Grenzen, die Sie gesetzt haben, sicher fühlen.

Stefanie Siemens lebt mit Ihrer Familie nahe Augsburg. Sie ist Fachreferentin für Familie und Erziehung und bietet Seminare und Vorträge für Eltern im Raum Bayern an: familienbildung@ web.de.

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