„Sie ist fremdgegangen“

„Unsere Tochter war ihrem Mann untreu. Nun lebt sie getrennt von ihm und ihren Kindern. Wir wissen nicht, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen. Einerseits wollen wir unserer Tochter helfen, andererseits sehen wir das Leid, das sie unserem Schwiegersohn und unseren Enkeln zugefügt hat. Was sollen wir bloß tun?“

 

„Und sie lebten glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende“ – dieses klassische Ende der Kindheitsmärchen ist in unserer Seele verankert, und wie wünschen wir uns dies auch für die Ehe unserer Kinder!

Es ist eine starke Erschütterung, wenn eine Ehe zerbricht. Dies betrifft nicht nur die beiden Ehepartner und deren Kinder, sondern auch die Familien und Freunde des Paares. Es wird dann empfunden, als ob eine „Welt zusammenbricht“ und das ist es ja auch: Die Ehe- und Familienwelt fällt auseinander. Gerade die Eltern des Paares stehen verzweifelt und oft ratlos vor dem Ehe-Scherbenhaufen. Die Eltern lieben das eigene Kind, haben aber auch den Partner und die Enkel lieb gewonnen und sitzen nun buchstäblich zwischen den Stühlen.

Eltern sind nicht verantwortlich!

Zuerst ist es wichtig, dass die Eltern sich selbst auch eine Traurigkeit über diese starke Ehekrise zugestehen, aber sich gleichzeitig klar darüber werden, dass diese Krise in der Verantwortung der Ehepartner liegt. Auch wenn die Eltern vielleicht im Vorfeld keine Krise wahrgenommen haben, hätte die Mutter oder der Vater wenig Einfluss darauf nehmen können. Die Ehekrise ist in erster Linie ein Geschehen zwischen den Ehepartnern.

Es ist wichtig, dass die Eltern sich nun nicht zu einem Ehetherapeuten entwickeln, sondern – und das ist sehr viel – weiter für die Familie da sind. Dies bedeutet, dass Sie nur etwas zu dem Konflikt sagen, wenn Sie von der Tochter oder dem Schwiegersohn dazu befragt werden. Machen Sie stattdessen das Angebot: Wir sind an der Seite eurer Familie, doch ihr müsst uns sagen, wo ihr Unterstützung braucht.

Oma und Opa können den Enkeln Sicherheit geben

Diese Klarheit  ist wichtig, denn der Fokus der Eltern sollte besonders auf den Enkelkindern liegen, um Freiraum und Sicherheit für die Enkel zu gestalten. Dazu gehört, dass die Eltern nicht schlecht über die oder den eine/n Ehepartner/in vor den Enkeln sprechen. Dagegen können kleine gemeinsame Unternehmungen, Besuche und Übernachtungen mit und bei Oma und Opa Stabilität in dem wankenden Ehe- und damit auch Familienalltag für die Enkel bringen.

Die Liebe der Eltern zu ihrer Tochter, dem Schwiegersohn und den Enkeln bleibt. Doch sollte gerade diese Liebe nicht dazu verführen, über die Krise zu urteilen, sondern versuchen, die Beziehungs- und die Konfliktebene zu trennen. Im besten Fall versöhnen sich die beiden Ehepartner, und dann soll ja die Beziehung zu allen Beteiligten unbelastet und frei sein. Auch in so einer starken Ehekrise liegt immer die Chance, dass die Familie gestärkt daraus hervorgehen kann.

Ute Sinn ist verheiratet mit Martin, hat drei erwachsene Kinder und lebt und arbeitet als Seelsorgerin und Künstlerin in Wetter/Ruhr.

Sollen wir für ihn bürgen?

„Unser Sohn hat uns gefragt, ob wir für seine neue Wohnung eine Bürgschaft übernehmen würden. Da unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, fällt es uns schwer, ihm das zuzusagen. Was würde denn im schlimmsten Fall auf uns zukommen?“

Zunächst ist die Frage zu stellen: Geht es um die Miete oder den Kauf der Wohnung? Dann: Ist die Bürgschaft auf einen gewissen Teil beschränkt oder auf alles? Verfügen Sie über ein gewisses Vermögen? Besitzen Sie etwa ein belastungsfreies Haus, mehrere tausend Euro Rücklagen oder „nur“ eine kleine Rente und leben Sie zur Miete?

In einem Bürgschaftsvertrag verspricht man als Bürge, dass man, falls die Person, für die man bürgt, eine Verbindlichkeit nicht zahlen kann, diese gegenüber dem Gläubiger ausgleichen wird. Dies ist üblich bei Kredit-, aber auch bei Mietverträgen – wie im Beispiel Ihres Sohnes. Der Umfang und das Risiko einer Bürgschaft ist vom Vertrag abhängig.
Bei Mietverträgen haftet man für alle Forderungen aus dem Mietvertrag, bei Darlehensverträgen für das gesamte Darlehen, wenn es schiefgehen sollte. Es gibt sogenannte Höchstbetragsbürgschaften. Dort kann man den Betrag, für den man im Zweifel haftet, festschreiben.

Die Höhe der Bürgschaft festschreiben

Wenn Sie also für einen Mietvertrag bürgen wollen, sollten Sie im Vorhinein die Höhe der Bürgschaft festschreiben. Ansonsten könnte es Ihnen passieren, dass der Sohn auszieht, seine Freundin aber nicht, und der Mietvertrag einfach weiterläuft. Dann könnte nach mehreren Jahren der Vermieter auf Sie zukommen und die offenstehenden Mietbeträge von Ihnen fordern. Dasselbe gilt auch für Kreditverträge. Wenn man unbeschränkt bürgt, kann tatsächlich das gesamte angesparte Vermögen verloren sein.

Wenn kein Vermögen da ist und man unterhalb der Pfändungsfreigrenze Einkommen hat, kann man auch unbeschränkt bürgen. Man bürgt zwar, kann aber zwangsweise nicht zur Zahlung geführt werden. Für jeden, der Einkommen, also laufende Einnahmen hat, hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag an pfändungsfreiem Einkommen festgeschrieben. In normalen Haushalten wird man nichts Pfändbares finden.

Offen reden

Die Bürgschaft hat aber oft auch eine emotionale Seite, die ein Problem sein könnte. Erwartet Ihr Sohn, dass Sie als seine Eltern für ihn bürgen? Diesen Druck sollte man unbedingt aus der Situation herausnehmen. Vielleicht ist die Frage nach der Bürgschaft auch eine Möglichkeit, über die Fragen des finanziellen Ergehens Ihres Sohnes zu sprechen? Oft fehlt nämlich, insbesondere bei Mietverträgen, die sogenannte Bonität. Das ist oft ein Zeichen, dass irgendwelche Verträge schon geplatzt sind. Das Problem sollte man grundständig angehen und darüber sprechen. Aber auch dort: Bitte keinen Druck aufbauen, zuhören und Lösungsalternativen finden.

Wenn eine Wohnung eigentlich nicht finanzierbar ist (mehr als 30-50 Prozent des Einkommens dadurch gebunden werden), ist die Inanspruchnahme vorprogrammiert. Die Weisheit „Über Schulden spricht man nicht“ ist auch im verwandtschaftlichen Rahmen nicht sinnvoll. Schweigen ist dann nicht Gold.

Steffen Bundrück ist Rechtsanwalt in Bochum und vertritt als Fachanwalt für Insolvenzrecht hauptsächlich Menschen, die Verbindlichkeiten haben.

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

 

Abhängen nach dem Abi

„Unser Sohn (19) konnte sich nach dem Abitur nicht für ein Studienfach entscheiden. Einen Job hat er sich auch nicht gesucht und hängt nur zu Hause oder mit Freunden rum. Müssen wir das akzeptieren?“

Vielen Abiturientinnen und Abiturienten fällt es heute aufgrund der Vielzahl von Entscheidungsmöglichkeiten schwer, sich direkt nach der Schule für einen nächsten Schritt zu entscheiden. Manche sprechen sogar von einem echten Gesellschaftsphänomen, für das es vielschichtige Gründe gibt. Für Eltern ist das nicht einfach, und es kann zu einer großen Belastungsprobe werden.

Einerseits ist es verständlich, dass junge Erwachsene nach der langen Schulzeit von mindestens zwölf Jahren das Bedürfnis nach einer Verschnaufpause haben. In einem gewissen Rahmen kann man ihnen die auch durchaus gönnen. Andererseits braucht es dabei auch immer gute Absprachen und eine Perspektive, wie es langfristig weitergehen kann. Sie müssen also keineswegs akzeptieren, dass Ihr Sohn nur abhängt.

Rechte und Pflichten

Verdeutlichen Sie ihm das Prinzip von Rechten und Pflichten. Jeder Mensch, der in unserer Gesellschaft seine Pflichten nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass seine Rechte eingeschränkt werden. So funktioniert das Zusammenleben. Eltern sind verpflichtet, ihrem volljährigen Kind den Unterhalt zu zahlen, wenn es dazu noch nicht in der Lage ist, bis eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen ist. Macht ein volljähriges Kind nach der Schule aber einfach nichts, muss das nicht auf Kosten der Eltern laufen. Dann sollten Sie ihm keineswegs ein entspanntes Leben finanzieren, denn das hemmt die Entwicklung und Reifung Ihres Sohnes.

Ihr Sohn muss die Verantwortung für seine Entscheidung tragen, indem er die Folgen spürt. Denn nicht nur Sie, auch er hat Pflichten: Er muss sich um seine finanzielle Absicherung kümmern und Aufgaben im Haushalt übernehmen. Das ist sogar gesetzlich geregelt! Erklären Sie ihm, dass Sie den Service einstellen und seine finanzielle Unterstützung reduzieren werden, wenn er sich nicht daran hält. Das Leben kann ruhig unbequem für ihn werden. Zeigen Sie Ihrem Sohn diese Optionen auf und setzen Sie ein Zeitlimit, bis wann er sich für eine Ausbildung, einen Job, ein Studium, soziales Jahr oder dergleichen entschieden haben muss und bieten Sie ihm dabei Ihre Unterstützung und Begleitung an. Ist es nicht möglich, mit ihm auf dieser vernünftigen Ebene Lösungen zu finden, könnte es Sinn machen, sich Vertrauenspersonen wie Verwandte, Paten oder Freunde dazuzuholen.

Was steckt dahinter?

Es stellt sich aber auch die Frage, warum sich Ihr Sohn nicht um einen Job gekümmert hat. Was ist die Ursache für sein Durchhängen? Ist es reine Faulheit, dann sollte Ihr Sohn die Konsequenzen deutlich erleben und mit den Einschränkungen leben. Steckt dahinter aber eine echte Lebenskrise, die viel tiefer geht, braucht er emotionale Unterstützung, um aus diesem Loch herauskommen zu können. Dann könnte es doch hilfreich sein, ihm eine Verschnaufpause für eine gewisse Zeit möglich zu machen, mit dem Ziel, die Seelenbatterie aufzuladen, sodass eine Ausbildung überhaupt erst möglich ist. Vermutlich wird das aber ohne eine psychologische Beratung nicht gehen.

Sonja Brocksieper ist Diplom-Pädagogin. Sie lebt mit ihrer Familie in Remscheid und ist Mitarbeiterin bei Team.F. www.sonja-brocksieper.de 

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

Weihnachten ohne Kinder

„Unsere Kinder feiern dieses Jahr zum ersten Mal Weihnachten nicht mit uns. Unsere Tochter ist im Ausland, und unser Sohn feiert das Fest mit der Familie seiner Frau. Ich kann nicht sagen, dass ich mich auf die Weihnachtstage freue. Wie komme ich damit zurecht?“

Es weihnachtet: Plätzchen backen, Weihnachtsbaum schmücken, Weihnachtsessen planen und die Vorfreude auf fröhliche Gesichter – so kennen und lieben wir das Weihnachtsfest; besonders den Heiligen Abend. Aber die Kinder werden flügge, haben das Elternhaus verlassen, und plötzlich sitzt man mit dem Ehepartner allein unter dem Weihnachtsbaum.

Weihnachten neu entdecken

Uns übermannt eine gewisse Trostlosigkeit, und selbst der alljährliche Weihnachtsstress ist auf einmal erstrebenswerter, als nur ein Essen zu zweit zu planen. Doch wenn wir jetzt in diesen Erinnerungen haften bleiben oder ein gelungenes Weihnachtsfest nur von den Kindern abhängig machen, ist dies eine Garantie für einen traurigen und inhaltsleeren Weihnachtsabend. So möchten wir jedoch nicht das „schönste Fest des Jahres“ verbringen! „Plötzlich zu zweit“ bietet die Perspektive, Weihnachten neu zu entdecken und zu erleben.

Vielleicht laden wir Freunde ein, denen es ebenso geht wie uns, und gestalten ein Weihnachtsdinner mit allem Drum und Dran: ein tolles Essen, zu dem jeder etwas beiträgt. Oder man entschließt sich, die Zweisamkeit an diesen Feiertagen besonders zu genießen: Der Wecker bleibt aus, das Abendessen wird vorgekocht, man liest endlich wieder ausgiebig Zeitung oder die ungelesenen Bücher und verbringt einen Pyjama-Tag, an dem Weihnachten abseits von großartigem Essen und Abendkleidung zelebriert wird.

Chance für eine neue Perspektive

Vielleicht machen wir uns aber auch auf und entschließen uns, denen ein schönes Weihnachtsfest zu bereiten, die ohnehin nicht mehr mit ihrer Familie feiern können. Wir besuchen Menschen im Altersheim oder gestalten mit anderen zusammen einen schönen, festlichen Abend für Obdachlose.

Weihnachten hat viele Aspekte – auch ohne Kinder, ohne liebgewonnene Traditionen. Letztlich ist jedes Weihnachtsfest auch die Chance, sich vielleicht ganz neu bewusst zu machen, wen und was wir feiern, und darauf den Fokus zu setzen. Und vielleicht wird uns dann auch deutlich, dass – wenn sich unsere Leben ändern – neue Traditionen entstehen können, die das Weihnachtsfest anders gestalten, aber nicht schlechter.

Ute Sinn ist verheiratet mit Martin, hat drei erwachsene Kinder und lebt und arbeitet als Seelsorgerin und Künstlerin in Wetter/Ruhr.

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

Beim Konflikt helfen?

„Mein Sohn (25) engagiert sich als Trainer im Fußballverein. Nun gibt es einen heftigen Konflikt mit dem Vorsitzenden des Vereins, den ich gut kenne. Soll ich versuchen zu vermitteln? Oder sollte ich mich lieber raushalten?“

Spontan würde ich als Erstes sagen: raushalten! Schließlich handelt es sich ja um erwachsene Menschen – jedenfalls dem Alter nach. Aus meiner eigenen Tätigkeit als Trainer und als Mentor unserer Vereinsvorstände (Jugend und Senioren) weiß ich aber auch, dass die Kommunikation in Vereinen ausbaufähig ist. Manchmal sind auch die Beweggründe für Konflikte vielfältig und haben oftmals mit versteckten Interessen zu tun, die nicht öffentlich gemacht werden und auch nicht immer leicht zu erkennen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte es also schon sinnvoll sein, sich am Gesprächsgang zu beteiligen.

Klären Sie Ihre Rolle!

Wichtig in dem Zuge ist, dass Ihr Sohn dies nicht als Bevormundung empfindet, weshalb Sie meiner Meinung nach zunächst mit ihm das Gespräch suchen sollten. In diesem Gespräch sollten Sie folgende Fragen klären:

Will er, dass Sie an der Klärung beziehungsweise am Gesprächsprozess beteiligt sind?
Wenn ja, in welchem Maße – als direkt Beteiligter in den Gesprächen, als Ratgeber, als Mediator …?
Wäre es für ihn okay, dass Sie mit dem Vorsitzenden generell über den Konflikt reden – eventuell auch nur, um Ansichten zu spiegeln und für Verständnis und Klärung zu werben?
Gibt es Alternativen, die zu einer Klärung beitragen könnten, etwa externe Berater, Mediatoren, Ansprechpartner vom Verband oder Vereinsmitglieder, die großes Vertrauen im Verein genießen und als ausgleichende Persönlichkeiten bekannt sind?

Nicht in den Rücken fallen!

Ebenso könnten Sie Ihrem Sohn anbieten, gemeinsam die möglichen weiteren Verläufe des Konflikts mal zu durchdenken. Stellen Sie sich die Frage: „Was wäre, wenn …?“ Beachten Sie: Die Entscheidung über Ihre Rolle und Ihre Aufgabe(n) in dieser Kontroverse obliegt einzig Ihrem Sohn!

Wichtig ist meines Erachtens vor allem, dass Sie Ihrem Sohn nicht – gefühlt – in den Rücken fallen, zum Beispiel indem Sie hinter seinem Rücken agieren oder ohne sein Wissen mit dem Vorsitzenden sprechen. Selbst wenn der Filius im Unrecht wäre, würde eine Parteinahme zugunsten des Vorsitzenden Ihr familiäres Verhältnis schädigen. Verhalten Sie sich daher möglichst neutral – auch gegenüber dem Vorsitzenden. Das A und O ist Transparenz gegenüber Ihrem Sohn und die Vermittlung Ihrer Wertschätzung und Ihres Vertrauens ihm gegenüber!

Tim Linder ist Pastor der Freien evangelischen Gemeinde Bochum-Ost und Co-Trainer der A-Jugend des SV Langendreer 04.

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

 

„Verliert mein Sohn seinen Glauben?“

„Mein Sohn ist vor zwei Jahren ausgezogen. Seitdem hat er sich immer mehr vom Glauben entfernt. Er besucht keine Gemeinde und hat, soweit ich weiß, auch keine christlichen Freunde. Ich habe nicht das Gefühl, dass er auf die schiefe Bahn gerät, aber es tut mir schon weh zu sehen, dass er nichts mit Gott zu tun haben will. Was kann ich tun?“

Zunächst einmal schön, dass Sie Ihren mittlerweile erwachsenen Sohn so gut im Blick haben und sicher nicht nur gedanklich begleiten. Und ich möchte Sie beglückwünschen: Ihr Sohn hat einen Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und gestaltet nun sein eigenes Leben. Dies ist ein guter und wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit, der manchen jungen Erwachsenen schwerfällt und meistens eine Herausforderung ist. Ihrer Anfrage entnehme ich, dass er Beziehungen pflegt, sein Leben gut zu meistern scheint und dabei Freude hat.

Sie haben Ihrem Sohn sicher eine gute Basis mitgegeben, auch eine Glaubensbasis und Wissen über den Glauben, den Sie ihm vermittelt und vorgelebt haben. Darüber hinaus haben Sie ihm durch die Erziehung viele Werte und Kompetenzen vermittelt, die er zur Bewältigung seines Lebens benötigt.

Zweifel gehören dazu

Jetzt ist ihr Sohn gefragt. Zur Persönlichkeitsentwicklung gehört auch die Entwicklung des eigenen Glaubens. So wie Ihr Sohn den Schritt in die eigene Wohnung gewagt hat, sich in Neuland begeben hat, so ist er nun auch gefragt, seinen eigenen Glaubensweg zu finden. Dazu gehören auch Zweifel und Anfragen, das Hinterfragen des Kinderglaubens und all dessen, was man von zu Hause übernommen hat.

Begegnen Sie ihm offen und tolerant. Ein Klima der Annahme, gerade von den Eltern, kann eine Hilfe sein. Leben Sie weiterhin Ihren Glauben vor, ohne dabei moralisch oder einengend zu sein. Erzählen Sie ganz natürlich von dem, was Sie mit Gott erleben. Und halten Sie kritische Nachfragen aus. Glaubensgemeinschaft kann und sollte auch immer Zweifelgemeinschaft sein. Sie brauchen dabei nicht immer Antworten auf alle seine Fragen parat haben. Der Eindruck, alles zu wissen und zu verstehen, wirkt oft unglaubwürdig. Es kann sein, dass er bei seiner kritischen Haltung bleibt. Aber es kann auch der Weg zu einem eigenen Glauben sein. Das liegt nicht in Ihrer Hand.

Loslassen!

Ihre Sorgen und Befürchtungen können viele Eltern teilen und verstehen. Es tut weh, weil wir davon überzeugt sind, dass unser Heil und unsere Hoffnung im Leben nur in Jesus zu finden ist. Und es tut weh, wenn Kinder das, was

uns viel bedeutet, geringschätzen und sogar ablehnen. Ich möchte Sie ermutigen, darauf zu vertrauen, dass Ihr Sohn seinen eigenen Weg finden wird. Ich wünsche ihm und Ihnen sehr, dass er dabei auch seinen Glauben wiederfindet. Lassen Sie Ihren Sohn los. Lassen Sie ihn beruflich, privat und geistlich seinen Weg gehen. Dieser Weg muss kein Schlusspunkt sein, sondern kann auch ein Doppelpunkt werden. Ein Weg, der einen reifen, tragenden, freien Glauben hervorbringt. Auch, wenn es (noch) nicht so ist. Er ist ein geliebtes Kind Gottes, und dieser Gott wird ihm nachgehen.

Susanne Peitz ist verheiratet, hat zwei Töchter, ist Sozialpädagogin und Systemische Beraterin mit eigener Praxis und wohnt in Heuchelheim bei Gießen.

Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

Den Führerschein bezahlen?

„Unsere Tochter (16) möchte sich für den Führerschein anmelden. Sie geht selbstverständlich davon aus, dass wir die Kosten übernehmen. Das wäre bei allen Familien so … Stimmt das?“

In Erziehungsfragen gibt es nichts, was „alle“ Familien gleich lösen. Auch wenn Jugendliche das Gefühl haben, in ihrem Freundeskreis seien alle Eltern großzügiger mit Geld als ihre eigenen: Lassen Sie sich davon nicht verunsichern! Fahrstunden und Führerscheinprüfung summieren sich in Deutschland im Schnitt auf 1.300 Euro, in der Schweiz können es bis zu 2.500 Franken werden. Dabei hängen die Gesamtkosten vom Tarif der einzelnen Fahrschule und von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab. In jedem Fall ist es eine große Summe, die die meisten Familien nicht spontan aufbringen können.

GRUPPENDRUCK
Für Jugendliche ist der Erwerb des Führerscheins ein wichtiger Entwicklungsschritt. Selbst Auto fahren zu können, eröffnet Jugendlichen neue Freiheiten und gibt ihnen Selbstbewusstsein. Der Gruppendruck im Freundeskreis ist nicht zu unterschätzen. Daneben setzen viele Arbeitgeber voraus, dass Bewerber eine Fahrerlaubnis haben.

Deshalb halte ich es nicht für die beste Idee, Ihre Tochter einfach auf später zu vertrösten: „Wenn du dir das Geld selbst zusammengespart hast, kannst du den Führerschein machen, vorher nicht.“ Manche Jugendliche fühlen sich dadurch angespornt und sind stolz, wenn sie es ganz aus eigener Kraft geschafft haben. Für viele ist es eher frustrierend zu sehen, dass andere den Führerschein schon haben, während sie selbst noch versuchen, ihr Taschengeld zusammenzukratzen.

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN
Das bedeutet nicht, dass Sie die komplette Summe sofort aufbringen müssen. Einer der folgenden Kompromissvorschläge kann helfen:

  • Halbe-halbe: Sobald Ihre Tochter etwa die Hälfte des benötigten Betrags zusammengespart hat, legen Sie als Eltern die andere Hälfte drauf.
  • Oma und Opa: Es gibt Großeltern, die von selbst mit Geldgeschenken auf ihre Enkel zugehen. Andere helfen gerne nach ihren Möglichkeiten, wenn sie freundlich gefragt werden. Wenn die Enkelin den Großeltern anbietet, ihre neuen Fähigkeiten bei Gelegenheit für Fahrdienste zur Verfügung zu stellen, kann sie sicher mit mehr Unterstützung rechnen.
  • Jobben: Manche Jugendliche suchen sich gezielt einen Nebenjob, um den Führerschein zu finanzieren. Drei Monate nachmittags im Supermarkt Regale einräumen – das verdiente Geld reicht fast für die Fahrstunden.
  • 18. Geburtstag: In vielen Familien ist ein größeres Geschenk zur Volljährigkeit üblich. Das kann ja auch ein Geldbetrag für den Führerschein sein, an dem sich Verwandte oder die Partygäste beteiligen.
  • Führerschein-Sparbuch: Sollte Ihre Tochter sich darauf einlassen, die Fahrerlaubnis erst mit 18 in Angriff zu nehmen, können Sie für die Zeit bis dahin ein zweckgebundenes Konto einrichten, auf das jeden Monat von Ihnen und Ihrer Tochter eine kleinere Summe eingezahlt wird. So entsteht das Gefühl eines gemeinsamen Projekts.

Ich finde es wichtig, Jugendlichen zu vermitteln, dass der Erwerb von mehr Selbstständigkeit mit eigenen Opfern verbunden sein kann. Auf der anderen Seite sehe ich es als eine Erziehungsaufgabe, das Erwachsenwerden zu unterstützen – im Rahmen der eigenen Möglichkeiten auch finanziell.

Reinhild Mayer ist Mutter von zwei erwachsenen Söhnen und arbeitet in der Redaktion von Family.

„Ich bin dann mal weg…“

„Unser Sohn (17) möchte nach dem Abitur ein missionarisches Jahr im Ausland machen.
Wie können wir ihn da gut beraten?“

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Soll ich ihn wecken?

„Mein Sohn (17) kommt morgens nur schwer aus dem Bett. Ich bin unsicher, ob ich mich dafür verantwortlich fühlen soll, dass er pünktlich in der Schule ist oder ob ich das ihm überlassen soll.“

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„Traumschloss Abi“ eingestürzt

„Unser Sohn (17) will ein Jahr vor dem Abi die Schule abbrechen. Er war nie ein guter Schüler, aber jetzt hat er sich schon so weit durchgekämpft. Wie sollen wir uns verhalten?“

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