Wohnung finanzieren während der Ausbildung: So klappt`s
Elternfrage: „Mein Sohn (21) macht eine Ausbildung und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Die meisten Mieten sind mit einem Ausbildungsgehalt nicht bezahlbar. Welche Möglichkeiten hat er?“
Der Wunsch nach der ersten eigenen Wohnung muss kein Traum bleiben – mit einer guten Planung, dem richtigen Mix aus Unterstützung und Eigeninitiative kann es klappen. Zunächst gilt, dass Eltern grundsätzlich bis zum Ende der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig sind, sofern sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Zusätzlich zum eigenen Einkommen erhalten Eltern in Deutschland bis zum Ausbildungsende beziehungsweise längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes das monatliche Kindergeld in Höhe von derzeit 259 Euro. Dieses wird zwar formal an die Eltern gezahlt, soll aber dazu dienen, das Kind zu unterstützen. Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann das Kindergeld bei der Familienkasse „abgezweigt“ und direkt an das Kind in einer eigenen Wohnung überwiesen werden. Das heißt: Die erste Unterstützungsinstanz für Ihren Sohn sind Sie. Nachfolgend stelle ich Ihnen noch weitere Möglichkeiten vor, die dabei helfen können, dass Ihr Sohn seine erste eigene Wohnung realisieren kann.
Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld
Das Ausbildungsgehalt allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Miete und die Lebenshaltungskosten zu stemmen. In der Praxis hat sich deshalb eine Kombination aus Unterhalt, staatlicher Förderung, Ausbildungsgehalt und gegebenenfalls Einnahmen aus einem Nebenjob bewährt. Bei einer betrieblichen Erstausbildung ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ein möglicher Baustein. Auszubildende mit einer geringen Vergütung können den Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur stellen, die sie über die genauen Richtlinien informiert. Ein großer Vorteil hiervon ist, dass die monatlichen Zuschüsse nach dem Ausbildungsende nicht zurückgezahlt werden müssen.
Besteht kein Anspruch auf BAB oder Sozialleistungen wie Bürgergeld, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Der staatliche Zuschuss zur Miete ist beim Landratsamt oder der zuständigen Wohngeldbehörde zu beantragen. Alternativ kann ein Wohnberechtigungsschein den Zugang zu einer Sozialwohnung ermöglichen. Das zuständige Wohnungsamt in der Stadt oder Gemeinde erteilt dazu Auskünfte. Auch eine Anfrage bei einer Wohnbaugenossenschaft vor Ort lohnt sich oftmals, da diese günstige Mietwohnungen verwalten.
Hilfe vom Jobcenter
Zusätzlich können sich junge Menschen unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrem Auszug Unterstützung vom Jobcenter in Form von einer Einmalzahlung oder Sachgutscheinen für die Erstausstattung der Wohnung holen. Es ist außerdem möglich, dass auch die Umzugskosten oder die Mietkaution übernommen werden, sofern kaum eigenes Vermögen vorhanden oder das Einkommen sehr gering ist. Wichtig: Die Anträge müssen unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrags gestellt und genehmigt worden sein.
Außerdem interessant zu wissen: Liegt das Ausbildungsgehalt über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr, gibt es Steuervorteile. Wer erstmals wegen des Berufs aus dem Elternhaus auszieht, kann eine Umzugskostenpauschale von 193 Euro geltend machen. Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Maklergebühren und die Kosten eines Transporters können weiterhin als Werbungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden. Erfolgt der Auszug aus privaten Gründen, lassen sich beispielsweise Handwerkerkosten und die Lohnkosten einer Spedition als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Tobias Gerauer ist Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.