Dass die Eltern sterben, wenn die Kinder noch klein sind, mag sich niemand gern vorstellen. Wer aber gut vorsorgen möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, was dann mit den Kindern passiert. Hilfreiche Tipps gibt der Rechtsanwalt Stephan Lang.
Für meine Kinder tu‘ ich alles!“ – Würde man eine Umfrage unter Eltern durchführen, kann man sich sicher sein: Fast alle Befragten würden dieser Aussage vollständig zustimmen. Warum sonst geben Eltern für den Kinderwagen der neugeborenen Tochter gut und gerne 900 Euro aus, finanzieren dem neunjährigen Sohn eine Gitarre mit Verstärker, den Gitarrenunterricht, übernehmen selbstverständlich die Fahrten zum Unterricht, außerdem zum Fußballtraining und zur Englisch-Nachhilfe und schließen für die älteste Tochter einen Bausparvertrag ab? Für die Kinder ist das Beste grade gut genug!
Deutlich schwerer fällt es Eltern jedoch, auch für unangenehme Lebenssituationen vorzusorgen. Insbesondere junge Eltern tun sich hiermit eher schwer. Die Frage: „Was wird aus meinen Kindern, wenn ich mal nicht mehr da sein sollte?“, verdrängen sie dabei meist. Immerhin tritt dieser Fall statistisch gesehen meist erst im höheren Lebensalter ein. Aber dann sind die Kinder in der Regel selbst erwachsen und unabhängig. Eltern, die „alles für ihr Kind tun“, sollten sich allerdings frühzeitig auch mit solchen unangenehmen Fragen auseinandersetzen.
Die Frage, wer sich im Falle des Todes oder anderweitiger Verhinderung der Eltern um die Kinder kümmert, ist im Familienrecht geregelt. Das Gesetz spricht vom Sorgerecht. Dieses steht meist mit der Geburt des Kindes beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen von Geburt an nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist. Durch verschiedene Umstände kann das Sorgerecht eines Elternteils im Übrigen auch entfallen beziehungsweise ruhen, etwa wenn der Elternteil geschäftsunfähig ist oder das Familiengericht feststellt, dass er die elterliche Sorge nicht ausüben darf. Die Ausgangssituation (Wem steht das Sorgerecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem ein Elternteil ausfällt?) ist von entscheidender Bedeutung für die Fragen, wer das Sorgerecht ab diesem Zeitpunkt erhält:
FALLKONSTELLATION 1: GEMEINSAMES SORGERECHT BEIDER ELTERNTEILE
Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und verstirbt einer der beiden Elternteile, so steht das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben beziehungsweise verheiratet oder geschieden sind. Alleine von Bedeutung ist die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt waren.
Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und versterben beide Elternteile beziehungsweise wird ihnen das Sorgerecht entzogen, wird von Amts wegen, also auch ohne Antrag, durch das Familiengericht eine Person als Vormund bestellt (§ 1773 Abs. 1 BGB). Dieser hat dann sowohl das Recht als auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die landläufige Auffassung, wonach in einem solchen Fall die Paten „einspringen“ und die Erziehung und Pflege übernehmen, hat im Gesetz keine Grundlage.
Die Bestellung des Vormunds erfolgt nach dem Ermessen des Familiengerichts. Hierbei muss es allerdings den mutmaßlichen Willen der Eltern, die persönlichen Bindungen des Kindes (Mündel), die Verwandtschaft oder Schwägerschaft sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes berücksichtigen. Hierzu soll das Familiengericht Verwandte des Kindes anhören (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).
Tipp: Ein schriftlich festgehaltener Wille der Eltern hinsichtlich der Frage, wer Vormund werden soll, hilft dem Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds erheblich weiter, selbst wenn er nicht in der erforderlichen Form verfasst ist.
FALLKONSTELLATION 2: ALLEINIGES SORGERECHT EINES ELTERNTEILS
Von der ersten Konstellation zu unterscheiden ist der Fall, in dem nur einem Elternteil das Sorgerecht für das Kind zusteht, sei es, weil ein Elternteil bereits verstorben ist, oder weil das Sorgerecht schon immer nur einem Elternteil zustand. „Allein sorgeberechtigt“ ist nicht gleichbedeutend mit „alleinerziehend“. Elternteile können gleichzeitig alleinerziehend (also die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen), aber gemeinsam (mit dem getrennt lebenden Elternteil) sorgeberechtigt sein.
Stirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil oder ist er verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so bestellt auch hier das Familiengericht einen Vormund. Lebt der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil noch, so hat das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zu übertragen (§ 1680 Abs. 2 BGB). In zwei Fällen wird das Gericht jedoch hiervon absehen: Zum einen, wenn dies dem Wohl des Kindes widerspricht, und zum anderen, wenn die sorgeberechtigte Person eine Anordnung für diesen Fall getroffen hat.
Tipp: Gerade für diesen Fall sind die Vorsorgemöglichkeiten des sorgeberechtigten Elternteils von großer Bedeutung. Sorgeberechtigte können nicht nur festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, sondern auch, wer als Vormund ausgeschlossen werden soll (siehe unten).
VORSORGEMÖGLICHKEITEN
In bestimmten Fällen widerspricht die gesetzliche Regelung möglicherweise dem, was für die eigene Familienkonstellation sinnvoll ist. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern für den Fall, dass ihr Kind einen Vormund braucht, eine Person als Vormund benennen können. Eine solche Vormundbenennung (sog. Vormundverfügung gem. §§ 1776, 1777 BGB) muss allerdings in der vorgeschriebenen Form einer letztwilligen Verfügung verfasst werden (§ 1777 Abs. 3 BGB).
Tipp: Form der „letztwilligen Verfügung“ bedeutet, dass die für ein Testament erforderliche Form eingehalten werden muss: Das Dokument muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar verfasst werden (§ 2232 BGB). Bei gemeinsamen letztwilligen Verfügungen durch Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Dokument handschriftlich aufsetzt und der andere Ehegatte unterschreibt (§ 2267). Um Fehler zu vermeiden, lohnt es, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar beraten zu lassen.
Möglich ist, dass Eltern gemeinsam für mehrere Kinder einen gemeinsamen Vormund oder auch ein Ehepaar als Vormünder bestellen (§ 1775 BGB). Sollten beide Elternteile verschiedene Personen benennen, ist die zuletzt genannte Person maßgeblich (§ 1776 Abs. 2 BGB).
Das Familiengericht ist an eine Benennung durch die Eltern auch grundsätzlich gebunden und kann nur in Ausnahmefällen die benannte Person übergehen. Dies ist insbesondere nur möglich, wenn die Person als Vormund nicht geeignet ist, weil sie minderjährig oder geschäftsunfähig ist oder durch die Benennung das Kindeswohl gefährdet würde (§§ 1778 ff. BGB). Hat das Gericht eine Person als Vormund bestellt, kann diese wiederum nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Vormundschaft ablehnen (§ 1785 ff. BGB).
ALLEINE SORGEBERECHTIGTER ELTERNTEIL
Alleine Sorgeberechtigte haben unter Umständen ein Interesse daran, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Fall der Fälle nicht Vormund des gemeinsamen Kindes wird. Durch eine Vormundverfügung kann auch für diesen Fall der nicht sorgeberechtigte Elternteil als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB).
Tipp: Um dem Gericht diese Entscheidung leicht zu machen, empfiehlt es sich, ausführlich und nachweisbar zu begründen, warum der andere Elternteil als Vormund nicht geeignet ist, etwa weil durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn das Wohl des Kindes gefährdet würde.
GEMEINSAM SORGEBERECHTIGTE, GETRENNT LEBENDE ELTERN
Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, jedoch getrennt leben oder geschieden sind, können nicht verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht für das Kind erhält, sollte der andere sterben oder verhindert sein, die elterliche Sorge auszuüben. Ein Ausschluss des anderen Elternteils, wie bei alleine sorgeberechtigten Elternteilen, ist nicht möglich.
Tipp: Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können jedoch in ihrem jeweiligen Testament festlegen, dass der Nachlass, welcher der verstorbene Elternteil dem min– derjährigen Kind hinterlässt, nicht der Vermögenssorge durch den überlebenden Elternteil unterliegt (§ 1638 BGB). Das hat zwar nicht zur Folge, dass dem überlebenden Elternteil die Personensorge für das gemeinsame Kind entzogen wird, allerdings hat dieser dann keinen Zugriff auf das dem Kind hinterlassene Vermögen.
Stephan Lang ist Fachanwalt für Familienrecht in Mittelhessen. Er ist seit 21 Jahren glücklich verheiratet und hat fünf Kinder.
Ein Paar, zwei Perspektiven: Wärme
FROSTBEULEN
Katharina Hullen friert auch im Sommer.
Katharina: Es hat geschneit. Der Garten ist ein Winterwunderland. Ich schaue aus dem Fenster, angelockt vom fröhlichen Gequieke unserer Mädchen, die der Schnee nach draußen gelockt hat. Und da sehe ich sie: fröhlich, ausgelassen, den Schnee mit beiden Händen einander zuwerfend und schon die erste Kugel des Schneemanns über den Boden rollend. Keine von ihnen trägt eine Jacke, eine Mütze oder einen Schal! Mittendrin in diesem Gewusel mein lieber Mann, ebenfalls ohne Jacke, wild verstrickt in eine tobende Schneeballschlacht.
Ist es wirklich nur das Mutter-Gen, das es mir unmöglich macht, nur diesen schönen idyllischen Moment zu sehen? Ich will auch da raus und zwar beladen mit Jacken, Mützen, Schals und der Ansprache, dass man bei -2 Grad nicht ohne Winterkleidung das Haus verlässt! Immerhin haben es die Füße doch auch noch in die Winterstiefel geschafft!
Habe ich einfach nur ein anderes Temperaturempfinden als der Rest meiner Familie? Das könnte sein: Alle anderen laufen immer auf Socken und in T-Shirts in der Wohnung herum, ich trage stets meine Hausschuhe und gerne noch eine Strickjacke über dem Pullover.
Hauke bringt oft nachts um eins zu jeder Jahreszeit den Müll im T-Shirt nach draußen, deckt im Winter dabei noch die Frontscheibe des Wagens ab und füllt kurzerhand den Frostschutz nach. Ich friere, während ich das hier schreibe! Liegen wir dann im Bett, habe trotzdem ich die kalten Füße – wie kann das sein?
Hauke ist bestimmt auch naturverbundener als ich. Er liebt es, im Sommer nachts im Garten zu liegen – auf einer Decke – und einfach in den Himmel zu sehen. Ich liege zwar neben ihm – aber zugedeckt bis an die Nasenspitze. Ich sehe auch den Himmel – und ich höre! Ich höre alles kriechen, sirren, knistern um unsere Decke herum! Und auch wenn wir im Haus sind, hätte mein Liebster gerne nachts die Rollläden oben, die Fenster geöffnet. Er möchte die Welt sehen und hören, die da draußen ist. Ich persönlich möchte nachts weder sehen noch hören, was da vor sich geht, oder gar selbst gesehen werden.
Vermutlich liegt mal wieder aller Unterschied in der Kindheit begründet. Ich wuchs in einem alten Haus mit zugigen Fenstern auf. Mein Wellensittich musste sich mühsam gegen Windstärke 3 auf seiner Stange halten, während ich neben ihm mit wehendem Haar meine Hausaufgaben am Schreibtisch erledigte. Ich hatte immer kalte Füße, und die Wärmflasche war mein täglicher Begleiter. Jetzt haben wir eine Fußbodenheizung – was für ein Geschenk!
Fünf Wohnungseinbrüche habe ich inzwischen auch miterlebt. Daher sicher mein Wunsch, bei Dunkelheit die Schotten dicht zu machen. Hauke wuchs im 4. Stock eines großen Hauses mit vielen Menschen darin auf. Er ist ein großer, starker Mann, der im Zweifel jeden Einbrecher überragt. Und trotzdem lässt er mir zur Liebe die Rollos runter.
Was für ein Geschenk, dass ich so einen coolen Mann habe!
Katharina Hullen (Jahrgang 1977) ist Bankkauffrau und Dolmetscherin für Gebärdensprache in Elternzeit. Sie und Ehemann Hauke haben fünf quirlige Kinder und leben in Duisburg. Gemeinsam bilden die beiden das Kirchenkabarett „Budenzauber“.
HITZEWALLUNGEN
Hauke Hullen lebt in einer Trockensauna.
Hauke: Der Mensch gilt als Krone der Schöpfung, und auch wenn vorerst unklar bleibt, ob der Frau oder dem Mann dabei die Rolle der Kronjuwelen zufällt, so soll doch auf jeden Fall an dieser Stelle festgehalten werden: eine Frau ist ein wahres Wunder!
Frauen arbeiten doppelt und jammern nur halb so viel wie Männer, Frauen sorgen für soziale Wärme in Familie und Gesellschaft und sichern seit Jahrtausenden buchstäblich das Überleben unserer Spezies, während Männer zumindest Teilen der Menschheit immer wieder den Garaus machen wollten.
Doch gerade weil Frauen im Allgemeinen und meine Frau im Besonderen mit so vielen wunderbaren Eigenschaften ausgestattet sind, fällt es besonders schmerzhaft auf, dass bei der Konstruktion dieses Modells ein wichtiges Bauteil vergessen wurde: ein funktionierender Temperaturfühler!
Katharina ist es immer zu kalt – darum sind wir die besten Kunden unseres Energieversorgers. Unser Schlafzimmer ist von der allgemein empfohlenen Schlaftemperatur ungefähr ein halbes Kohlekraftwerk weit entfernt. Und trotz flauschiger Bettwäsche, langer Schlafanzüge und einer zusätzlichen Wolldecke über der Bettdecke benutzt mich Kathi abends regelmäßig als menschliche Wärmeflasche und schiebt ihre kalten Füße auf meine Seite des Bettes. Das fühlt sich so an, als ob ein Gletscher kalbt.
Die Fröstelei der besten Ehefrau von allen ist also keine Einbildung, sondern wortwörtlich gefühlte Wahrheit. Dummerweise überträgt sie ihr Empfinden auch auf den Rest der Familie, nach dem Motto: „Zieh dir eine Jacke an, mir ist kalt!“ Wenn wir mit unseren Kleinkindern das Haus verlassen, sehen sie stets aus wie Michelin-Männchen, auch wenn die Expedition schon vor der Garage im guttemperierten Auto endet. Und was die Kids im Winter draußen anziehen sollen, darüber will ich erst gar nicht reden!
Um die Wärme im Haus zu halten, müssen die Fenster natürlich geschlossen bleiben. So bleibt nicht nur die Kälte draußen, sondern auch Mücken, Einbrecher und Sauerstoff. Selbstredend werden auch am späten Nachmittag die Rollläden heruntergelassen – wahrscheinlich damit das kalte Licht der Gestirne nicht in unsere Wohnung scheint.
So liege ich dann nächtens in unserem licht- und luftdicht verschlossenem Schlafzimmer, von Hitzewallungen gequält, und denke über meine wunderbare Frau nach. Tatsächlich: Während ich stöhnend vor mich hin fiebere, erträgt sie unsere Trockensauna, ohne zu jammern. Sie sorgt täglich aufs Neue für ein warm(herzig)es Klima in unserer Familie. Und mit ihrem „Heizung-hoch-und-Rollo-runter“-Tick sorgt sie womöglich wirklich für das Überleben unserer Sippe. Ein dick vermummter Einbrecher kann und will hier nicht hinein! Und erfrieren wird sowieso keiner.
Was habe ich für eine coole Frau!
Hauke Hullen (Jahrgang 1974) ist Lehrer für Deutsch und Sozialwissenschaften. Er und Ehefrau Katharina haben fünf quirlige Kinder und leben in Duisburg. Gemeinsam bilden die beiden das Kirchenkabarett „Budenzauber“.
„Sie hat nur Mode im Kopf“
„Meine Tochter (17) schminkt sich extrem und beschäftigt sich mit nichts anderem als mit Mode. Ihr Taschengeld gibt sie nur für Klamotten und Schminke aus. Muss ich mir Sorgen machen, dass sie sich so auf Äußerlichkeiten reduziert?“
Die heutigen 17-jährigen zählen zur sogenannten „Generation Z“, also zu den Menschen, die von klein auf digital aufgewachsen sind. Für diese Jugendlichen gehören Smartphones und Tablets so selbstverständlich dazu wie für frühere Generationen das Fernsehen. Dazu zählt auch ihre aktive Nutzung, um sich selbst darzustellen. Natürlich so schön wie möglich.
Ihre Tochter erhält Beauty-Tipps von Freundinnen und – was nicht unwahrscheinlich ist – auch von YouTubern, die ihre Schmink- und Schönheitstipps zum Nachmachen ins Internet stellen. Die Mädchen schminken sich, machen sich zurecht, fotografieren sich mit dem Handy und schicken sich die Fotos. Jede will natürlich besonders gut aussehen. 17-Jährige haben heutzutage andere Vorbilder als früher.
SEIN ÄUSSERES LIEBEN IST GUT
Im Grunde ist es durchaus positiv, wenn sich Menschen gefallen. Denn erst wenn man sich selbst liebt, ist man in der Lage, auch andere wertzuschätzen. Schminke kann helfen, das eigene Äußere zu unterstreichen, den einen oder anderen unschönen Pickel zu überdecken oder den Blick auf die strahlenden Augen und nicht auf die zu große Nase zu lenken. Auch die entsprechende Kleidung kann viel zum eigenen Selbstwertgefühl beitragen.
Für Ihre Tochter ist es wichtig, das richtige Maß zu finden. Dabei können Sie ihr helfen. Zunächst einmal sollten Sie „ihre Themen“ nicht verurteilen. Das Entdecken der eigenen Schönheit ist ein wichtiger Baustein in Richtung Erwachsenwerden. Falls Sie sich selbst auch schminken, zeigen Sie Ihrer Tochter, wie Sie sich schminken und weshalb Sie darauf verzichten, Ihre Augen mit Kajalstift so zu umranden wie eine Traueranzeige oder wie Sie Make-Up dezent verwenden.
Auch wenn es Ihre Tochter scheinbar nicht zu interessieren scheint: Es wird eine Wirkung haben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter ein Wellness-Wochenende verbringen. Solche Angebote gibt es zum Beispiel bei den Deutschen Jugendherbergen. Neben Massagen spielen auch Frisur und Make-Up eine Rolle. So ein Wochenende macht Spaß und zeigt Ihrer Tochter, dass sie von ihrer Mutter verstanden wird. Außerdem lernen Sie andere Mutter-Tochter-Paare kennen, denen es ähnlich wie Ihnen geht.
ABWARTEN UND ZEIT GEBEN
Auch wenn Ihre Tochter noch nicht das richtige Maß gefunden hat, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn mit 17 Jahren ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen. Vielleicht zeigt sie auch nur deshalb so viel Interesse an diesen Äußerlichkeiten, weil Sie weiß, dass die eigene Mutter anders damit umgeht. Dann ist das für sie die Möglichkeit, sich abzugrenzen. Zeigen Sie Interesse, geben Sie ihr Zeit. Dann wird sich der richtige Umgang mit diesen Äußerlichkeiten sicherlich einpendeln. Dazu kommt, dass ihr Taschengeld nicht lange genug vorhält. Das wird dazu führen, dass sich ihr Konsum von Schminksachen und Kleidung auf das Normalmaß reduziert.
Ingrid Neufeld arbeitet als Erzieherin mit Flüchtlingskindern und deren Eltern. Sie ist Mutter von drei erwachsenen Töchtern und lebt in Schlüsselfeld bei Bamberg.
Silberkrönchen auf Föhnfrisur
Warum Christian Rommert und seine Frau nach Irland fliehen.
Sie hat es gesagt. Das böse Wort! Silberhochzeit! Ich habe den Gedanken daran verdrängt, vermieden, ignoriert. Bisher! „In einem Jahr ist es soweit!“, sagt die Frau, die ich liebe, „Wir sind 25 Jahre verheiratet.“ 25 Jahre! Echt jetzt?
EIN TRAUM VON EINEM FEST
Ich sehe mich bei der Feier unserer Silberhochzeit im Anzug am Kopf einer Festtafel sitzen. Neben mir meine Frau mit Silberkrönchen auf einer frischgeföhnten Frisur. Mein Bruder hat ein wenig Programm vorbereitet. Die Kinder tragen Flötenstücke vor. Es gibt ein Gedicht von den Jüngsten. Sie haben auch eine Präsentation zusammengestellt. Peinliche Bilder von einem viel zu jungen Bräutigam. Was macht diese bildschöne Frau nur mit solch einem Typen? Bilder vom Studium. Bilder von unserer Zeit in Hamburg, Elstal und Bochum. Die Geburten der Kinder. Ausflüge und Reisen. Die Präsentation ist sehr lang. In 25 Jahren ist ja auch viel passiert. Zwischen den Folien singen wir gemeinsam Lieder. Mein Bruder hat eine Vorliebe für Paul Gerhardt. Und Paul Gerhardt hat eine Vorliebe für sehr lange Lieder. Unser Pastor hält eine Andacht. Zu unserem Trauvers. Er stammt aus einem sehr langen Psalm. Ich sehe mich im zu engen Anzug am Kopf der Tafel sitzen. Neben mir sitzt die Frau, die ich liebe, mit Silberkrönchen. Wir sind hungrig und verschwitzt. Vor uns steht eine Torte. Auf ihr ein Silberpaar und eine 25.
Kreidebleich falle ich aus dem Tagtraum. „Das müssen wir irgendwie verhindern!“, stöhne ich. Die Frau, die ich liebe, schaut irritiert. „Was? Die Silberhochzeit?“, fragt sie und fügt an: „Willst du dich trennen, oder was?“ Ich denke: „Wenn das der einzige Weg ist, das Fest mit Torte, Silberkrönchen und Paul Gerhardt zu umgehen, dann: Ja!“ Ich sage: „Nein, Quatsch! Ich lieb‘ dich doch! Aber es muss einen Weg geben, kein peinliches und verkrampftes Fest daraus zu machen!“ „Keine Lust auf Paul Gerhardt?“, fragt sie verschmitzt. „Kein Familienalbum, keine Präsentation mit dem Best-of der letzten 25 Jahre!“, antworte ich bestimmt. „Und was ist mit einem Silberkrönchen?“, will sie wissen. „Kein Silberkrönchen!“, da bleibe ich kompromisslos. „Keine aufwendige Föhnfrisur“. Wie immer hat meine Frau eine gute Idee: „Wie wäre es, wenn wir uns einen lang gehegten Traum erfüllen?“ Sollen unsere Kinder die Vogelhochzeit für uns umdichten und aufführen, frage ich mich und sage: „Fideralala?“
WHISKEY MIT FLÖTENMUSIK
„Wie wäre es, wenn wir nach Irland fahren?“ Irland? Ich bin sofort Feuer und Flamme. Dort gibt es Whiskey. Und das Land ist einsam. Und wenn lange Lieder gesungen werden, dann sind die lustig. Und die Musik klingt schön – obwohl jemand Flöte spielt. Gibt es die Vogelhochzeit eigentlich auch auf Englisch? Ich glaube nicht! Sofort schreibe ich eine E-Mail. Ich habe Freunde mit irischen Vorfahren. Sie haben ein Haus an der Küste, das sie Bekannten zur Verfügung stellen. Das Haus ist so weit im Nirgendwo, da gibt es keine Anzüge und keine Silberkrönchen.
Noch am selben Tag erhalte ich die Antwort: das Haus ist frei und für einen Freundschaftspreis zu mieten. Ich buche direkt und es steht fest: Wir fliehen! Hiermit gebe ich offiziell bekannt: Anlässlich unserer Silberhochzeit hauen wir ab. Das wird wunderbar! Und wenn unser Pastor mitkommen will, dann kann er das. Unser Trauspruch lautet: „Mit meinem Gott kann ich über Mauern springen!“ Davon gibt es ja jede Menge in Irland. Vielleicht machen wir gemeinsam einfach ein paar praktische Übungen?
Christian Rommert ist Autor, Redner und Berater und Fan des VfL Bochum. Er ist verheiratet mit Katrin und Vater von drei erwachsenen Kindern. Regelmäßig spricht er das Wort zum Sonntag in der ARD.
Foto: Wolfgang Wedel
Wie lange darf sie ausgehen?
„Unsere Tochter (15) trifft sich am Wochenende oft mit ihren Freundinnen aus dem Sportverein. Manchmal im Vereinsheim, manchmal bei einem Mädchen zu Hause. Die anderen Eltern holen ihre Kinder oft erst um 24 Uhr ab! Das ist uns zu spät. Sehen wir das zu eng?“
Während die Tochter von nächtlichen Aktionen mit ihren Freunden schwärmt, wird ihrer Mutter flau: Was da alles passieren kann! Dabei ist besonders nachts das Entdecken von Freiräumen spannend und reizvoll für Teens. Nicht umsonst sind nächtliche Aktivitäten auf Klassenfahrten und Freizeiten so beliebt.
Aus dem Kindlichen herauszuwachsen, heißt auch, sich einige und besonders gern nächtliche Zeiträume zu erschließen. Teenager nehmen in ihrem Leben viele Unsicherheiten wahr. Das führt dazu, dass sie sich Zonen suchen, in denen sie selbst Gestalter des Lebens sein können. Das noch kindliche Verhalten steht dabei oft mit dem sich erst noch zu entwickelnden Gefahrenbewusstsein in Konflikt.
DIE ELTERN ENTSCHEIDEN
Für Sprüche wie „Wer unter 18 Jahre alt ist, gehört nach 22 Uhr ins Elternhaus!“ gibt es rechtlich gesehen keine Grundlage. Grundsätzlich entscheiden die Eltern, wie lange ihr Kind außer Haus bleiben darf – und wo. Das Jugendschutzgesetz regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten. Das Treffen zu Hause oder in einem geschützten Rahmen wie im Vereinsheim gilt nicht als „jugendgefährdend“.
Mit 15 Jahren kann ein Teenager auch durchaus mal bis 23 Uhr oder bei einem Geburtstag bis halb eins bleiben, gerade wenn Schritte Richtung Volljährigkeit getan werden sollen. Dass Absprachen zwischen Eltern und Teenagern eingehalten werden, ist dabei oberste Priorität. Das gilt auch für das Angebot, dass Sie ihre Tochter jederzeit von einem Treffen mit Freunden abholen können. Dies ist in der Phase des Ausprobierens sehr wichtig, um dem Teenager Sicherheit zu geben.
BEZIEHUNG GEHT VOR
Das Verschieben von Lebensräumen in die tiefe Nacht hat bei vielen Eltern zu einer großen Gleichgültigkeit und Hilflosigkeit geführt. Nicht selten fahren nun 13-Jährige um ein Uhr nachts allein Zug oder radeln durch Feldwege. Reden Sie mit Ihrer Tochter über mögliche Gefahren, über Ihre Sorgen und Unsicherheiten – am besten in einem entspannten Moment und nicht direkt nach ihrer Anfrage für die nächste Party. Vielleicht kann sie in einem Gespräch deutlich machen, mit wem sie eine gute Zeit hat und bei welchen Treffen sie wegen des Alkoholgenusses der anderen irgendwann ein mulmiges Gefühl bekommt.
Jedoch wenn die Eltern durch das Setting das Treffen als „unsicher“ einstufen, können sie die Zeiten des Endes festlegen. Damit der junge Mensch dabei ernstgenommen wird, sollte es nicht darum gehen, dass Eltern ihre Macht demonstrieren. Der Satz: „Solange du deine Füße unter meinen Tisch …“ hat bis heute keine beziehungsfördernde Komponente. Eine Art Voranmeldung der Abend- oder Wochenendgestaltung vom Teenager kann den Eltern Zeit geben, eine Meinung zu bilden. Das Diskutieren ohne zeitlichen und hormonbeladenen Druck hilft, bis zum Treffen einen Konsens zu finden. In allem gilt: Beziehung geht vor!
Stefanie Diekmann ist Pädagogin und Autorin und lebt mit ihrer Familie in Göttingen.
Die Stimme erheben
Unsere Autorin Priska Lachmann hat am Wochenende in Berlin die Blogfamilia besucht, eine Konferenz für Elternblogger/innen. Besonders bewegt hat sie, wie sich starke Männer und Frauen für Kinder und Familien einsetzen.
Am Wochenende fand in Berlin die Blogfamilia statt, ein großes Treffen aller Familienblogger/innen in Deutschland. Jedes Jahr leistet das Organisationsteam Großartiges und lädt bekannte Sprecher, tolle Sponsoren und wunderbare Caterer ein, um diesen Tag zu einem der herausragendsten des Jahres zu machen. Jedes Jahr werden drei Awards verliehen. Die Preisgelder werden aus den Eintrittsgeldern generiert und an wohltätige Organisationen gespendet.
„Laut sein“ war das Grundthema der Konferenz in diesem Jahr. Laut und relevant sein. Den Familien eine Stimme geben. Neben Vorträgen von Sebastian Fitzek und Nicole Staudinger machten sich Katja Saalfrank und Nora Imlau stark für eine gewaltfreie Kindheit. Und da in Deutschland laut Statistik 70 Prozent der Eltern das Wort „Kinderrechtskonvention“ bisher nur gehört, aber nicht verstanden haben, da Kinder schützenswert sind und wir unsere Stimme nutzen sollen für diejenigen, die keine Stimme haben, hat mich das Thema „gewaltfreie Kindheit“ besonders berührt und ich möchte die Impulse der Konferenz gern weitergeben.
Immer noch sind Kinder körperlicher und seelischer Gewalt ausgesetzt. Diese Gewalt zeigt sich in unterschiedlichen Formen des Machtmissbrauchs von uns Eltern und anderen Autoritätspersonen. Solche Demütigungen führen zu einem tiefen seelischen Schmerz. Dieser Schmerz wird irgendwann eingeschlossen im Gehirn, damit er ertragbar wird. Da das aber im selben Gehirnsystem passiert, in dem auch Mitgefühl und andere wunderbare Gefühle beheimatet sind, werden Kinder irgendwann zu harten, unnachgiebigen und nicht wertschätzenden Erwachsenen, so legte es Katja Saalfrank dar. Erwachsene, die dann sagen: „Es hat uns ja auch nicht geschadet“, haben genau diesen Schmerz als Kind erlebt. Und diesen Schmerz womöglich verdrängt.
Es ist mir wichtig klarzumachen, dass sowohl Katja Saalfrank als auch Nora Imlau und auch ich nicht darüber sprechen, dass es keine Grenzen geben darf. Natürlich müssen wir unsere Kinder vor Gefahren schützen. Natürlich dürfen wir sie leiten und lenken, damit sie starke Erwachsene werden können. Und ich habe persönliche Grenzen, die respektiert werden müssen. Aber auch unsere Kinder haben Grenzen, und im besten Fall formulieren sie diese auch deutlich. Es ist immer eine Frage des „wie“: Wie reden wir mit unseren Kindern? Respektvoll? Demütigend? Beschimpfen wir sie? Oder passiert es uns, dass wir die Nerven verlieren und schreien? Wie gehen wir im Nachhinein damit um? Entschuldigen wir uns? Erklären wir, dass Mama und Papa so viel Stress haben, dass wir nicht ruhig reagieren können?
Eltern machen Fehler. Niemand ist perfekt, und unser Alltag bietet unheimlich viel Stresspotenzial. Trotzdem sind unsere Kinder unser anvertrautes Gut, und es ist wichtig, dass wir uns als Eltern selbst reflektieren und ihnen respektvoll begegnen. Es ist ein Weg, und auch ich bin nicht perfekt. Aber mit unseren Kindern im Gespräch zu bleiben, das Beste aus uns herauszuholen, damit unsere Kinder wertschätzende und liebende Erwachsene sein können, das ist unsere Aufgabe.
Diese Aufgabe möchte ich mich euch teilen. Ihr lieben Mamas und Papas da draußen: Erhebt eure Stimme für mehr Fairness und Respekt!
Priska Lachmann lebt mit ihrer Familie in Leipzig und bloggt auf www.mamalismus.de.
Medien als Erziehungsmittel?
„Wir setzen unser Tablet und Smartphone immer öfter als Belohnung oder Bestrafung für ein bestimmtes Verhalten bei unseren Kindern ein. Das hat sich in den letzten Monaten so eingeschlichen, aber wir wollen es ändern. Welche Alternativen gibt es?“
Was früher der Stubenarrest war, ist heute das Smartphone-Verbot – eine Sanktion, welche die Kinder empfindlich treffen soll. Doch statt einer Verhaltensänderung bleiben häufig Frust, Spannungen und Enttäuschung im Familienleben zurück. Im Umgang mit Verboten oder Verstärkern ist es wichtig, dass die Kinder die Familienregeln kennen. Bevor Sie Medien also als Erziehungsmittel einsetzen, fragen Sie sich, ob Sie darüber gesprochen haben, was passiert, wenn das Zimmer unordentlich ist, Ihr Kind schwindelt oder jemandem weh tut.
NACHVOLLZIEHBARE KONSEQUENZEN
Handeln Sie nie aus Ärger oder Wut heraus. Solche Strafen sind häufig ungerecht. Wenn Ihr Kind beispielsweise nicht sorgfältig mit seinen Schulsachen umgeht, dann ist die Versuchung groß, Strafen zu verhängen wie: „Du darfst die ganze Woche nicht mehr an den Computer!“ Eine fairere Konsequenz wäre es, Ihr Kind die Dinge reparieren zu lassen, um die Situation selbst in Ordnung zu bringen.
Die Konsequenz muss einen logischen Bezug zum Fehlverhalten haben. Ein Kind ist übermütig und zerschlägt die schöne Kaffeetasse. Sie sind enttäuscht und rufen: „Keine Spiele mehr am Handy!“ Besser wäre es, wenn das Kind hilft, die Scherben aufzukehren oder etwas von seinem Taschengeld abgibt. Ein Handyverbot ist dann sinnvoll, wenn Kinder sich nicht an Vereinbarungen halten, zum Beispiel zu lang oder heimlich spielen oder ein unerlaubtes Spiel herunterladen. Das Kind muss spüren, dass es mit seinem Verhalten die Situation beeinflussen kann.
MEDIEN GEMEINSAM NUTZEN
Bevor das Smartphone entzogen wird, weil die Hausaufgaben unsauber oder unvollständig sind, unterstützen Sie Ihr Kind lieber. Schaffen Sie eine positive Lernatmosphäre und erklären Sie, was es bedeutet, wenn die Hausaufgaben wiederholt werden müssen: „Schade, jetzt ist es schon so spät. Nun kannst du nicht mehr spielen.“ Überlegen Sie, ob die Konsequenzen realistisch sind. „Wenn du deinen Bruder ärgerst, darfst du nie wieder das Tablet haben.“ Wirklich? Ein Verbot ohne (umsetzbare) Konsequenz macht uns unglaubwürdig, und die Kinder nehmen unsere Drohungen nicht ernst.
Man kann Medien auch nutzen, um zu belohnen. Gut dosiert kann es sogar eine Motivation sein! Überraschen Sie Ihr Kind mit einer Extraspielzeit, wenn Dinge besonders gut liefen („Du hast die ganze Woche deine Sportsachen aufgeräumt, du darfst 30 Minuten länger spielen“). Kombinieren Sie eine Belohnung mit gemeinsamer Zeit, indem Sie zusammen zocken. Viele Games haben interessante Storys – lassen Sie sie sich erklären. Kinder finden es toll, wenn sie Experten sein dürfen. Für viele Spiele gibt es Zeitschriften – stöbern Sie darin. Im Internet findet man Papercraft-Anleitungen für Minecraft oder Starwars. Bauen Sie gemeinsam ein Szenario nach, fotografieren Sie es oder machen Sie Videos. Dann ist das Smartphone nicht Mittelpunkt einer Aktion oder ein Machtinstrument, sondern ein sinnvolles Werkzeug.
Susanne Ospelkaus ist Ergotherapeutin. Sie lebt mit ihrer Familie in Zorneding bei München und bloggt unter www.susanne-ospelkaus.com
Illustration: Sabrina Müller
Liebe lässt sich nicht erzwingen
Wenn die 16-jährige Tochter das Elternhaus verlässt, reißt sie ein tiefes Loch …
Wir haben vor knapp zwei Jahren von heute auf morgen den Kontakt zu unserer ältesten Tochter verloren. Sie hatte aus verschiedenen Gründen immer mehr Zeit außerhalb unserer Familie verbracht. Bedingt durch mehrere schwere gesundheitliche Ereignisse in unserer Familie hatten wir nicht genug registriert, dass sie sich auch emotional von uns distanziert hatte. Die Auslöser waren sehr unterschiedliche Auffassungen zu Themen wie Freiheit, Sexualität und Glaube. Ohne dass wir es geahnt haben, hat unsere Tochter sich entschieden, auszuziehen und den Kontakt zu beenden.
In den ersten Wochen standen wir völlig unter Schock. Ich konnte kaum schlafen. Ich habe alles hinterfragt, ständig lief das Kopfkino auf und ab. Ich habe versucht, für die anderen Kinder zu funktionieren. Abends saß ich oft im Zimmer unserer Tochter und habe laut geweint. Ich schrie zu Gott, dass ich diesen Schmerz, diese Ohnmacht, diese Sehnsucht und dieses Ausgeliefertsein nicht aushalte. Es waren Stunden der Verzweiflung, der Wut, des Zerbruchs. Und dazwischen immer wieder die Bilder aus glücklichen Zeiten, die im ganzen Haus an den Wänden hängen …
ZERREISSPROBE
Ich kann Gott nur von Herzen danken, dass er mir seine Engel in Form von anderen Christen geschickt hat. Sie hatten offene Ohren zum Zuhören und beteten für uns. Und es waren oft nicht die Worte, sondern das Händedrücken oder die Umarmungen, die uns großen Trost gespendet haben.
Wir haben natürlich versucht, unsere Tochter zurückzugewinnen. Ein großes Problem war, dass mein Mann und ich sehr unterschiedliche Sichtweisen hatten. Ich bin eher der geradlinige Sturkopf, er der kompromissbereite Grenzenöffner. Was sich bisher ergänzt hatte, wurde nun zur Zerreißprobe. In diesem Punkt mussten wir viel lernen, hatten Kämpfe und Tiefschläge zu tragen und wissen heute, dass wir auch die kleinsten Entscheidungen nur gemeinsam treffen.
Ein großes Gefühl war auch die Hilflosigkeit, nichts tun zu können. Ich bin der Typ von Frau, die immer alles im Griff zu haben scheint. Hier war es an der Zeit einzugestehen, dass nichts mehr läuft und ich nur Gott alles vor die Füße werfen kann. Trotz unseres Kampfes bleibt am Ende nur eine Einsicht: Liebe, Dankbarkeit und Zugehörigkeit lassen sich nicht erzwingen. Trotz ihres minderjährigen Alters und obwohl wir nicht wissen und wussten, welchen Einflüssen sie ausgesetzt ist, blieb als einzig vernünftige Wahl, unsere Tochter loszulassen.
Wir haben sie losgelassen im Wissen, dass sie in Gottes Hand ist, und das ist unser gewaltiger Trost. Er lässt ihre Hand niemals los. Und er kann sie tausendmal besser führen, als wir es je hätten tun können. Dadurch wuchs unsere Zuversicht. Und wir konzentrierten uns auf die Aufgaben, die Gott für uns bereithielt. Wir haben dem Groll keinen Raum in unsere Herzen gegeben, auch wenn die Traurigkeit ein Teil unseres Lebens geworden ist. Aber die Gewissheit, dass Jesus größer ist und alles zum Guten wendet, hat uns eine tiefe innere Ruhe gegeben.
WEIHNACHTSWUNDER
Ende letzten Jahres hat sich Erstaunliches getan. Nach anderthalb Jahren stand unsere Tochter kurz vor Weihnachten überraschend vor unserer Tür. Unbeschreiblich schön und zugleich fern und befremdlich. Balsam fürs Mutterherz, das sich sofort ganz weit macht, obwohl man die Gefahr der Verletzlichkeit nur zu gut kennt. Mittlerweile reagiert sie auch auf Whats-App-Nachrichten und nimmt Einladungen an. Es gäbe viel aufzuarbeiten, und wir befinden uns auf einer vorsichtigen Reise in die gemeinsame Zukunft. Wir sind gespannt, wie Jesus uns führt und klammern uns an seine Hand.
Die Autorin möchte anonym bleiben.
Wenn Eltern aus der Haut fahren
„Mein Sohn (5) bringt mich ständig auf die Palme. Neulich hat er beim Anziehen für den Kindergarten so lange getrödelt und gemeckert, bis ich ihn am Arm gepackt und angeschrien habe. Wie kann ich meine Gefühle im Zaum halten und meinem Kind auch in Stresssituationen beherrscht begegnen?“
Diese Situation kennt jede Mutter. Wir fühlen uns total hilflos, gestresst und überfordert. Wir kommen an unsere Grenzen und schauen dabei in emotionale Abgründe, die wir bei uns nie für möglich gehalten hätten. Das erschreckt uns und wir fühlen uns furchtbar. Verurteilen Sie sich nicht. Überlegen Sie stattdessen, wie Sie es in Zukunft besser machen können.
Beobachten Sie, in welchen Situationen Sie aus der Haut fahren. Auf immer gleiche, wiederkehrende Stresssituationen kann man sich vorbereiten! Einige Fragen, die in der beschriebenen Situation helfen könnten, sind: Warum trödelt Ihr Sohn? Möchte er überhaupt in den Kindergarten? Möchte er in dem Moment lieber noch etwas spielen? Haben Sie durch Termine Zeitlimits? Gefällt ihm die Kleidung, die für ihn bereitliegt?
DIE SITUATION ENTSTRESSEN
Sie können ihn zum Beispiel selbst Kleidung aus einer begrenzten Auswahl aussuchen lassen oder ihn auch mal im Schlafanzug in den Kindergarten schicken (dies sollten Sie natürlich vorher mit den Erzieherinnen absprechen). „Ich hab’s geschafft“-Listen können die Situation spielerisch entstressen. Ein weiterer Tipp, den Stress aus der Situation zu nehmen, ist, dass Sie sich und Ihrem Kind mehr Zeit vor dem Kindergarten lassen oder aber die Zeit vorher so begrenzen, dass Ihr Kind vor dem Gehen nicht noch ins Spielen gerät. Umso schwerer fällt es ihm dann natürlich, sich davon zu lösen.
Sie können auch mit Ihrem Kind in einem ruhigen Moment darüber sprechen, dass sein Verhalten Ihnen Stress bereitet und es fragen, wie es besser laufen kann. Manchmal muss man sich auch mal die Frage stellen: Ist an dieser Stelle ein Kampf wirklich sinnvoll und nötig?
INNERLICH BIS ZEHN ZÄHLEN
Fragen Sie auch andere Eltern, wie sie in solchen Momenten reagieren, und überlegen Sie vor solchen Eskalationen, wie Sie reagieren möchten. Vielleicht gibt es auch etwas, was Ihr Stresslevel senkt – zum Beispiel ein wenig Entschleunigung im Alltagsstress, eine Haushaltshilfe oder mehr Hilfe aus dem sozialen Umfeld? Ist die Situation da, versuchen Sie, innerlich einen Schritt zurückzutreten und bis zehn zu zählen. Und – was immer gut ist – schicken Sie ein Stoßgebet zu Gott. Sie können überhaupt (auch mit anderen) für gute Ideen beten und dafür, ruhig und liebevoll zu bleiben. Ist die Situation eskaliert, sein Sie nicht zu hart zu sich selbst. Wir alle machen Fehler. Haben Sie Geduld: Elternsein ist eine große Herausforderung, aber mit der Zeit verändert sich viel: Ihre Reaktionen und auch Ihr Kind.
Genau so, wie Sie Ihr Kind um Entschuldigung bitten können, dürfen Sie auch Gott um Vergebung bitten. Er erwartet nicht, dass Sie perfekt sind. Die gute Nachricht ist, dass Gott uns trotzdem liebt und uns genau das Kind anvertraut hat, das wir erziehen können! Wenn Gott uns das zutraut, dann hilft er auch.
Antje Voß ist verheiratet, Mutter von drei erwachsenen Kindern und arbeitet als Hebamme in Gießen. Illustration: Sabrina Müller
Was wird aus meinen Kindern, wenn …?
Dass die Eltern sterben, wenn die Kinder noch klein sind, mag sich niemand gern vorstellen. Wer aber gut vorsorgen möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, was dann mit den Kindern passiert. Hilfreiche Tipps gibt der Rechtsanwalt Stephan Lang.
Für meine Kinder tu‘ ich alles!“ – Würde man eine Umfrage unter Eltern durchführen, kann man sich sicher sein: Fast alle Befragten würden dieser Aussage vollständig zustimmen. Warum sonst geben Eltern für den Kinderwagen der neugeborenen Tochter gut und gerne 900 Euro aus, finanzieren dem neunjährigen Sohn eine Gitarre mit Verstärker, den Gitarrenunterricht, übernehmen selbstverständlich die Fahrten zum Unterricht, außerdem zum Fußballtraining und zur Englisch-Nachhilfe und schließen für die älteste Tochter einen Bausparvertrag ab? Für die Kinder ist das Beste grade gut genug!
Deutlich schwerer fällt es Eltern jedoch, auch für unangenehme Lebenssituationen vorzusorgen. Insbesondere junge Eltern tun sich hiermit eher schwer. Die Frage: „Was wird aus meinen Kindern, wenn ich mal nicht mehr da sein sollte?“, verdrängen sie dabei meist. Immerhin tritt dieser Fall statistisch gesehen meist erst im höheren Lebensalter ein. Aber dann sind die Kinder in der Regel selbst erwachsen und unabhängig. Eltern, die „alles für ihr Kind tun“, sollten sich allerdings frühzeitig auch mit solchen unangenehmen Fragen auseinandersetzen.
Die Frage, wer sich im Falle des Todes oder anderweitiger Verhinderung der Eltern um die Kinder kümmert, ist im Familienrecht geregelt. Das Gesetz spricht vom Sorgerecht. Dieses steht meist mit der Geburt des Kindes beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen von Geburt an nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist. Durch verschiedene Umstände kann das Sorgerecht eines Elternteils im Übrigen auch entfallen beziehungsweise ruhen, etwa wenn der Elternteil geschäftsunfähig ist oder das Familiengericht feststellt, dass er die elterliche Sorge nicht ausüben darf. Die Ausgangssituation (Wem steht das Sorgerecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem ein Elternteil ausfällt?) ist von entscheidender Bedeutung für die Fragen, wer das Sorgerecht ab diesem Zeitpunkt erhält:
FALLKONSTELLATION 1: GEMEINSAMES SORGERECHT BEIDER ELTERNTEILE
Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und verstirbt einer der beiden Elternteile, so steht das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben beziehungsweise verheiratet oder geschieden sind. Alleine von Bedeutung ist die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt waren.
Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und versterben beide Elternteile beziehungsweise wird ihnen das Sorgerecht entzogen, wird von Amts wegen, also auch ohne Antrag, durch das Familiengericht eine Person als Vormund bestellt (§ 1773 Abs. 1 BGB). Dieser hat dann sowohl das Recht als auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die landläufige Auffassung, wonach in einem solchen Fall die Paten „einspringen“ und die Erziehung und Pflege übernehmen, hat im Gesetz keine Grundlage.
Die Bestellung des Vormunds erfolgt nach dem Ermessen des Familiengerichts. Hierbei muss es allerdings den mutmaßlichen Willen der Eltern, die persönlichen Bindungen des Kindes (Mündel), die Verwandtschaft oder Schwägerschaft sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes berücksichtigen. Hierzu soll das Familiengericht Verwandte des Kindes anhören (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).
Tipp: Ein schriftlich festgehaltener Wille der Eltern hinsichtlich der Frage, wer Vormund werden soll, hilft dem Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds erheblich weiter, selbst wenn er nicht in der erforderlichen Form verfasst ist.
FALLKONSTELLATION 2: ALLEINIGES SORGERECHT EINES ELTERNTEILS
Von der ersten Konstellation zu unterscheiden ist der Fall, in dem nur einem Elternteil das Sorgerecht für das Kind zusteht, sei es, weil ein Elternteil bereits verstorben ist, oder weil das Sorgerecht schon immer nur einem Elternteil zustand. „Allein sorgeberechtigt“ ist nicht gleichbedeutend mit „alleinerziehend“. Elternteile können gleichzeitig alleinerziehend (also die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen), aber gemeinsam (mit dem getrennt lebenden Elternteil) sorgeberechtigt sein.
Stirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil oder ist er verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so bestellt auch hier das Familiengericht einen Vormund. Lebt der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil noch, so hat das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zu übertragen (§ 1680 Abs. 2 BGB). In zwei Fällen wird das Gericht jedoch hiervon absehen: Zum einen, wenn dies dem Wohl des Kindes widerspricht, und zum anderen, wenn die sorgeberechtigte Person eine Anordnung für diesen Fall getroffen hat.
Tipp: Gerade für diesen Fall sind die Vorsorgemöglichkeiten des sorgeberechtigten Elternteils von großer Bedeutung. Sorgeberechtigte können nicht nur festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, sondern auch, wer als Vormund ausgeschlossen werden soll (siehe unten).
VORSORGEMÖGLICHKEITEN
In bestimmten Fällen widerspricht die gesetzliche Regelung möglicherweise dem, was für die eigene Familienkonstellation sinnvoll ist. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern für den Fall, dass ihr Kind einen Vormund braucht, eine Person als Vormund benennen können. Eine solche Vormundbenennung (sog. Vormundverfügung gem. §§ 1776, 1777 BGB) muss allerdings in der vorgeschriebenen Form einer letztwilligen Verfügung verfasst werden (§ 1777 Abs. 3 BGB).
Tipp: Form der „letztwilligen Verfügung“ bedeutet, dass die für ein Testament erforderliche Form eingehalten werden muss: Das Dokument muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar verfasst werden (§ 2232 BGB). Bei gemeinsamen letztwilligen Verfügungen durch Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Dokument handschriftlich aufsetzt und der andere Ehegatte unterschreibt (§ 2267). Um Fehler zu vermeiden, lohnt es, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar beraten zu lassen.
Möglich ist, dass Eltern gemeinsam für mehrere Kinder einen gemeinsamen Vormund oder auch ein Ehepaar als Vormünder bestellen (§ 1775 BGB). Sollten beide Elternteile verschiedene Personen benennen, ist die zuletzt genannte Person maßgeblich (§ 1776 Abs. 2 BGB).
Das Familiengericht ist an eine Benennung durch die Eltern auch grundsätzlich gebunden und kann nur in Ausnahmefällen die benannte Person übergehen. Dies ist insbesondere nur möglich, wenn die Person als Vormund nicht geeignet ist, weil sie minderjährig oder geschäftsunfähig ist oder durch die Benennung das Kindeswohl gefährdet würde (§§ 1778 ff. BGB). Hat das Gericht eine Person als Vormund bestellt, kann diese wiederum nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Vormundschaft ablehnen (§ 1785 ff. BGB).
ALLEINE SORGEBERECHTIGTER ELTERNTEIL
Alleine Sorgeberechtigte haben unter Umständen ein Interesse daran, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Fall der Fälle nicht Vormund des gemeinsamen Kindes wird. Durch eine Vormundverfügung kann auch für diesen Fall der nicht sorgeberechtigte Elternteil als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB).
Tipp: Um dem Gericht diese Entscheidung leicht zu machen, empfiehlt es sich, ausführlich und nachweisbar zu begründen, warum der andere Elternteil als Vormund nicht geeignet ist, etwa weil durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn das Wohl des Kindes gefährdet würde.
GEMEINSAM SORGEBERECHTIGTE, GETRENNT LEBENDE ELTERN
Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, jedoch getrennt leben oder geschieden sind, können nicht verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht für das Kind erhält, sollte der andere sterben oder verhindert sein, die elterliche Sorge auszuüben. Ein Ausschluss des anderen Elternteils, wie bei alleine sorgeberechtigten Elternteilen, ist nicht möglich.
Tipp: Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können jedoch in ihrem jeweiligen Testament festlegen, dass der Nachlass, welcher der verstorbene Elternteil dem min– derjährigen Kind hinterlässt, nicht der Vermögenssorge durch den überlebenden Elternteil unterliegt (§ 1638 BGB). Das hat zwar nicht zur Folge, dass dem überlebenden Elternteil die Personensorge für das gemeinsame Kind entzogen wird, allerdings hat dieser dann keinen Zugriff auf das dem Kind hinterlassene Vermögen.
Gesunde Grenzen setzen.
„Meine Tochter Lina (1) erkundet munter unsere Wohnung. Ich finde das grundsätzlich toll. Sie geht aber ständig an ‚verbotene Dinge‘ wie Steckdosen, die Stereoanlage oder den Fernseher. Wie kann ich ihr Bedürfnis nach Erkundung der Welt befriedigen, ohne ständig Nein sagen zu müssen?“
Die Phase, in der Sie jetzt sind, ist sowohl wunderschön als auch herausfordernd. Ihre Tochter wird mobil und sollte dafür auch möglichst viel Raum haben, denn eine Umgebung, in der sie ihren Entdeckerdrang nicht ausleben kann, nimmt ihr die Lust, sich fortzubewegen und die Welt zu erkunden.
Versuchen Sie deshalb, für Ihre Tochter einen nicht zu kleinen Raum in Ihrer Wohnung zu schaffen, in dem sie unterwegs sein kann, ohne dass sie selbst oder Ihnen wichtige Gegenstände in Gefahr geraten. Um das zu tun, empfehle ich Ihnen, sich selbst einmal auf „Babyhöhe“ zu begeben. Was sehen Sie? Was könnte interessant sein? Wo würden Sie sich gern hochziehen, wenn Sie klein wären? Was muss verändert werden, damit das gefahrlos möglich ist?
WOHNUNG BABY-SICHER MACHEN
Es kann gut sein, dass Sie Ihre Wohnung für eine Weile ein bisschen umräumen müssen. Vielleicht müssen Sie Schubladen leeren, damit Ihre Tochter beim Erkunden nicht an gefährliche Gegenstände gelangt, und vielleicht muss die Stereoanlage erstmal an einen anderen Platz. Stattdessen können Sie ihr Dinge hinstellen, die sie in die Hände nehmen darf. Töpfe, Schachteln, Plastikdosen, Holzbrettchen, Wäscheklammern oder Tücher sind ungefährlich und für Kinder in diesem Alter spannend.
Manche Bereiche Ihrer Wohnung werden Sie wahrscheinlich nicht ohne Weiteres kindersicher machen können. Dort sollten Sie mit Schutzgittern oder Ähnlichem dafür sorgen, dass Ihr Kind gar nicht erst hingelangt. Auch wenn es im ersten Moment für Sie einschränkend wirkt, Ihre Wohnung umzugestalten und Ihren Stil für eine Weile anzupassen, kann ich Ihnen sagen, dass Sie letztlich etwas gewinnen: Wenn Ihre Tochter selbstständig einen sicheren Bereich erkunden kann, gibt Ihnen das auch Freiheiten. Sie müssen nicht die ganze Zeit schauen, ob sie sich in Gefahr bringt, sondern können selbst mal einen Blick in ein Buch werfen oder sich einen Kaffee kochen, während Ihre Tochter sich in sicherer Umgebung in etwas vertieft.
AUCH EIN NEIN DARF SEIN
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen wird diese Phase herausfordernd bleiben. Lina wird immer mobiler, und es wird im Alltag noch oft vorkommen, dass Sie Nein sagen müssen – dazu möchte ich Sie ebenfalls ermutigen. Ein Nein ist eine wertvolle Erfahrung für Kinder. Sie lernen dadurch die Begrenzungen der Welt kennen, in der sie leben und auch die persönlichen Grenzen der Menschen, die sie dabei begleiten. Letztlich lernt sie dadurch auch, dass sie selbst Nein sagen und Grenzen ziehen darf.
Viel wichtiger als der Verzicht auf das Neinsagen ist, dass Sie Ihre Tochter mit dem verständlichen Frust, den Ihr Nein bei ihr auslöst, nicht alleinlassen. Was sie wirklich braucht, ist jemand, der sie liebevoll durch die Wut und die Traurigkeit begleitet – und gleichzeitig beim berechtigten Nein bleibt.
Daniela Albert ist Erziehungswissenschaftlerin und Eltern– und Familienberaterin. Sie lebt mit Ihrem Mann und ihren drei Kindern in Kaufungen bei Kassel und bloggt unter www.eltern-familie.de. Illustration: Sabrina Müller, www.sabrinamueller.com