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Unfälle vermeiden: So einfach machen Sie Ihre Wohnung babysicher

Im Kleinkindalter passieren die meisten Unfälle drinnen. Andreas Kalbitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder zeigt, wo die Fallstricke liegen.

Was gehört ins Babyzimmer?
Neugeborene brauchen eine gewisse Grundausstattung: ein Kinderbett, eine Wickelkommode, einen Schrank, ein Regal fürs erste Spielzeug oder Bücher. Der Wickeltisch sollte eine hohe Umrandung haben und möglichst in einer Zimmerecke stehen, das vermindert die Sturzgefahr. Lassen Sie beim Wickeln immer eine Hand am Kind und lassen Sie es nie unbeaufsichtigt. Die Möbel sollten stabil angebracht werden, damit sie dem Kind nicht entgegenkommen, wenn es sich daran festhält oder hochzieht. Mein Rat bei der Einrichtung: Weniger ist mehr! Das gilt sowohl für kleine als auch für ältere Kinder. Ein Zuviel schadet nicht nur der Orientierung, sondern erhöht auch die Unfallgefahr. Denn wo viel herumliegt, gibt es auch viele Stolperfallen.

Was sollten Eltern beim Einrichten ihrer Wohnung beachten?
Begeben Sie sich in die Perspektive Ihres Kindes. Wie sieht die Wohnung aus diesem Blickwinkel aus? Vielleicht fallen Ihnen Dinge auf, die bei Ihrem Kind Neugierde wecken könnten. Natürlich sollen Kinder die Welt entdecken dürfen. Fragen Sie sich aber, mit welchen Dingen eine Unfallgefahr einhergehen könnte: herunterhängende Kabel eines Wasserkochers zum Beispiel, Pfannenstiele, die den Herdrand überragen, herumliegende Stromkabel, die zu Stolperfallen werden könnten, und – ganz klassisch – ungesicherte Steckdosen oder Treppen.

Stürze häufigste Kinderunfälle

Was sind zu Hause die häufigsten Kinderunfälle?
Im Alter zwischen null und sechs Jahren sind es zu zwei Dritteln Stürze. Während die Kleinen häufig vom Wickeltisch stürzen, stürzen ältere Kinder häufig vom Hochbett oder beim Toben. Hinzu kommen Verbrühungen und Verbrennungen. Diese können bei den Kindern schwerwiegende Folgen haben. Eine Tasse Kaffee reicht aus, um einen kritischen Anteil der Körperfläche eines Babys zu verbrühen! Was auch vorkommt, sind Stromunfälle durch das Fassen in Steckdosen oder Vergiftungen durch Wasch- und Reinigungsmittel. Auch beim Baden kommt es zu Unfällen. Hier gilt: Immer beim Kind bleiben und die Aufsicht nicht aufs ältere Geschwisterkind übertragen, weil es im Krisenszenario noch nicht in der Lage ist, damit umzugehen. Im Sommer kommt es häufiger zu Stürzen aus Fenstern oder von Balkonen. Hier darauf achten, dass die Türen und Griffe gesichert sind und keine Steighilfen wie Hocker oder Kisten in der Nähe stehen.

Manche Eltern achten auf schadstofffreie Möbel. Ist das wichtig?
Schadstoffe können tatsächlich gesundheitliche Auswirkungen haben, bis hin zu hormonellen Veränderungen. Hier kann man sich an Öko-Siegeln orientieren. Das gilt übrigens auch für Spielzeug, das ja oft in den Mund genommen wird, und für Kleidung, die den ganzen Tag auf der Haut der Kinder aufliegt.

Interview: Ruth Korte

Meine Tochter hängt an mir

„Meine Tochter (3) folgt mir auf Schritt und Tritt und mag sich nicht allein beschäftigen. Da sie keine Geschwister hat, gibt es niemanden, mit dem sie zu Hause spielen könnte. Ich versuche, sie in meine Aufgaben einzubinden und mich mit ihr zu beschäftigen, habe aber nicht immer Lust dazu und will endlich mal wieder allein aufs Klo! Ist es von einer Dreijährigen zu viel verlangt, auch mal allein zu spielen?“

Grundsätzlich können sich die meisten Dreijährigen entwicklungsbedingt gut allein beschäftigen, in der Gewissheit, dass eine vertraute Person in ihrer Nähe ist. In einem normalen Alltag lernen sie das „nebenbei“. Wenn Ihr Kind immer noch auf Schritt und Tritt in Ihrer Nähe bleibt, hat es dafür vermutlich seine „guten Gründe“.

Muss das Kind einen Verlust verarbeiten?

Um das besser zu verstehen, ist es hilfreich, die Lebensgeschichte Ihres Kindes näher anzuschauen: Waren oder sind Sie und Ihr Kind mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, wie etwa dem Verlust einer nahestehenden Person durch Trennung oder Tod, Krankheit, einer traumatischen Geburt, Klinikaufenthalten oder einer unangemessenen Eingewöhnung? Solche und andere „stressende“ Erfahrungen können dazu beitragen, dass Kinder mehr Zeit und elterliche Zuwendung brauchen, um (wieder) die nötige Sicherheit und Vertrauen ins Leben zu gewinnen und ihre Selbstständigkeit zu entfalten.

Es ist gut, dass Sie als wichtigste Bezugsperson – soweit möglich – ganz für Ihre Kleine da waren, um das Urvertrauen (wieder) zu festigen, sich mit ihr beschäftigen, wenn keine anderen Kinder da sind, und sie in Ihren Alltag einbinden. Genauso richtig und wichtig ist es aber auch, dass Sie Ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen, wie zum Beispiel, etwas für sich allein zu machen oder sich auszuruhen. Indem Sie dies ausdrücken und umsetzen, erfährt Ihr Kind: „Andere Menschen haben auch Bedürfnisse, die beachtet werden müssen“ – eine wichtige Voraussetzung für soziales Verhalten.

Eine Sanduhr schafft Freiräume

Um mehr Freiraum für Sie als Mutter zu schaffen und gleichzeitig die Entwicklung kindlicher Selbstständigkeit zu fördern, können regelmäßige Zeiten mit anderen Bezugspersonen wie Papa, Oma oder anderen Kindern sehr hilfreich sein. Wenn Sie und Ihre Tochter allein sind, könnten Sie zum Beispiel mit einer Sanduhr oder Uhr (mit Zeiger) kleine Auszeiten einführen: Nachdem Sie zusammen eine gute Zeit hatten, erklären Sie Ihrer Tochter klar und kurz: „Ich gehe jetzt … (Ort) und mache … (Handlung). Du kannst so lange … (Spielvorschlag). Wenn die Zeit um ist (siehe Uhr), komme ich wieder.“ Wichtig: Handeln Sie genau so wie angekündigt.

Aufgrund der vorangehenden Erfahrungen: „Mama ist immer für mich da, so wie ich es möchte“, wäre es verständlich, wenn Ihre Tochter erst mal „protestiert“. Das darf sie! Und Mama darf sich trotzdem um ihre eigene Angelegenheit kümmern. Sie ist ja in der Nähe (wenn auch im anderen Raum) und kommt zurück, wie versprochen. Danach geht es wieder gemeinsam weiter. Sie als Mama fühlen sich freier und Ihr Kind hat gelernt: Auf Mama ist Verlass! Und Sie bleiben mit Ihrem Kind verbunden in einer guten Balance von Zeiten der Gemeinsamkeit und des „Für-sich-Seins“.

Beate Döbel ist systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin (therapiepraxis-doebel.de). 

Allein nach Berlin?

„Meine 15-jährige Tochter will mit ihrer gleichaltrigen Freundin für ein Wochenende nach Berlin fahren. Sollen wir das erlauben?“

Der Wunsch Ihrer Tochter, allein eine interessante Großstadt zu erkunden, ist absolut nachvollziehbar. Jugendliche wollen unabhängiger werden und die Welt erkunden, was wünschenswert und in Ordnung ist. Gleichzeitig lösen solche Wünsche bei Eltern Ängste und Sorgen aus. Auf einmal wollen die Kinder eine Freiheit erleben, die auch manche Gefahren mit sich bringt. Deswegen sind Ihre Zweifel durchaus berechtigt. Nun gilt es, abzuwägen und altersangemessen auf das Bedürfnis Ihrer Tochter einzugehen.

VERANTWORTUNGSVOLL GENUG?

Ob Sie diese Aktion erlauben sollten, ist allerdings gar nicht so pauschal zu beantworten, sondern hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Grundsätzlich können Jugendliche mit Bus, Bahn oder Flugzeug ohne eine erwachsene Begleitperson verreisen. Übernachten die beiden Mädchen bei Freunden oder Familie, ist eine Reise sicherlich unbedenklich, da die Aufsichtspflicht gewährt ist. Etwas komplizierter wird es, wenn sie ohne erwachsene Begleitung in einer Jugendherberge oder einer Ferienwohnung übernachten möchten. Rechtlich ist das für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr möglich, wenn sie die Zustimmung der Eltern haben.

Offen bleibt die Frage, wie verantwortungsvoll und selbstständig die beiden 15-Jährigen sind und wie sie die Zeit in Berlin gestalten wollen. Bedenken sollten Sie, dass Jugendliche unter 16 Jahren Kinos allein nur bis 22 Uhr und Discos nur mit Sorgeberechtigten besuchen dürfen. Der rechtliche Rahmen ist für öffentliche Veranstaltungen also klar vorgegeben, alles andere liegt im Ermessen der Eltern.

Wie handhaben Sie das Thema „Ausgehzeiten“ grundsätzlich in Ihrem Alltag? Können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Tochter zu abgesprochenen Zeiten zu Hause ist? Werden sich die beiden Mädchen an sicheren Orten aufhalten, wenn sie in der interessanten Stadt Berlin unterwegs sind? Ist das ihre erste Großstadterfahrung? Kann Ihre Tochter gut mit Freiheit umgehen oder überspannt sie gern den Bogen? Wie schätzen Sie diesbezüglich ihre Freundin ein?

ENTSCHEIDUNG ERKLÄREN

Sie merken, ich kann Ihre Frage nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Meine Tendenz ist, eine solche Aktion auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Im Alter von 15 Jahren können die meisten Jugendlichen solche Situationen noch nicht umfassend einschätzen. Wenn Sie es nicht erlauben, sollten sie aber unbedingt erklären, warum Sie so entschieden haben und dass es Ihnen nicht darum geht, den beiden den Spaß zu verderben, sondern um ihre Sicherheit. In zwei Jahren kann ein solches Wochenende vielleicht schon umsetzbar sein. Sicher wird die Enttäuschung erst einmal groß sein, aber wenn Eltern gute Begründungen liefern und klar bleiben, respektieren Jugendliche solche Entscheidungen auch. Noch besser wäre es natürlich, wenn es Kompromisse geben könnte: zum Beispiel eine Tagestour nach Berlin oder das Wochenende mit Papa oder Mama im Hintergrund. Im gemeinsamen Gespräch können Sie bestimmt gute Lösungen finden.

Sonja Brocksieper ist Diplom-Pädagogin. Sie lebt mit ihrer Familie in Remscheid und ist Mitarbeiterin bei Team.F. www.sonja-brocksieper.de Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

„Wie werden wir den Schnuller los?“

„Der Kinderarzt hat uns nahegelegt, unserer Tochter (3,5) den Schnuller abzugewöhnen. Wie gehen wir am besten vor?“

Der Schnuller gehört zum Alltag vieler Kinder. Ein Baby hat das Bedürfnis zu saugen, das man ruhig unterstützen kann, denn das Saugen – an der Brust oder an einem Schnuller – trainiert nicht nur Muskelfunktion, Kiefer und Gebiss, sondern beruhigt das Baby auch. Mit den ersten Milchzähnen löst der Kaureflex den Saugreflex ab. Bereits am Ende des ersten Lebensjahres wäre also ein guter Zeitpunkt, dem Kind den Schnuller abzugewöhnen.

SPRECHEN SIE MIT IHREM KIND!

Ihr Kind trägt den Schnuller nun schon viel länger – und das wahrscheinlich aus gutem Grund. Oft ist der Schnuller auch für die Eltern ein Instrument, das „in Not“ hilft, von Unruhe befreit. Es ist die „kleine Sicherheit“. Wenn Eltern den Schnuller ungern weglassen, spürt das Kind es. Wie soll es sich vom Schnuller verabschieden, wenn es in Ihnen die Angst vor dem Loslassen fühlt? Umso wichtiger ist es, dass erst einmal Sie Entschlossenheit und Natürlichkeit zu diesem Thema finden. Lösen Sie sich zunächst selbst von der Schnuller-Zeit. Inkonsequenz und Unsicherheit ziehen die Abgewöhnungsphase unnötig in die Länge und verunsichern das Kind.

Wenn Sie so weit sind, suchen Sie einen Zeitraum für die Abgewöhnungsphase von etwa drei Wochen. Sprechen Sie auch mit ihrem Kind über das Thema. Manchmal wirkt es so, als würden Kinder nicht verstehen oder abblocken, weil sie woanders hinsehen oder etwas antworten, das nicht zum Thema passt. Wenn Ihr Kind jedoch beiläufig beginnt, Fragen zu stellen, im Spiel darüber redet, merken Sie, wie Sie Vorarbeit leisten. Hilfreich kann auch die neutrale, gemeinsame Beobachtung von erwachsenen Vorbildern oder Alltagshelden der Kinder sein, wie die Polizistin oder der Müllmann, und die Feststellung, dass sie keine Schnuller tragen.

SCHNULLER NICHT EINFACH WEGWERFEN

Unterschätzen Sie nicht die emotionale Bindung, die Ihr Kind bereits zum Schnuller hat. Er gehört zur Wirklichkeit des Kindes, der Gewohnheitsfaktor ist entsprechend hoch, aber auch die Sicherheit und Verbundenheit zu ihm. Es ist deshalb nicht ratsam, den Schnuller achtlos wegzuschmeißen. Schmieden Sie einen Plan, der zu ihnen als Familie passt. Stärken Sie den eigenen Willen des Kindes, sich auf die Neuerung einzulassen und unterstützen Sie so die Loslösung. Neben der Schnullerfee, dem Vergraben des Schnullers im Garten, um zu sehen, ob ein Schnullerbaum wächst oder dem Verschenken des Schnullers an fiktive oder echte andere Babys gibt es viele Ideen, die Kindern und Erwachsenen dabei helfen, den Weg in die „Schnuller-Freiheit“ zu finden.

Kindern, die der Logik sehr verbunden sind, kann es aber auch helfen, wenn sie den Schnuller zu einem selbstgewählten Zeitpunkt allein mit einer Schere zerschneiden. Sie werfen ihn selbst weg und wissen genau, dass der Schnuller nun kaputt ist und von der Müllabfuhr mitgenommen wird, weil er nicht mehr gebraucht wird. Bleiben Sie in jedem Fall wohlwollend und liebevoll. So werden Sie Ihr Kind gut in die „Schnuller-Freiheit“ führen.

Irina Kostic ist Kinderkrankenschwester, Autorin und Schulsozialarbeiterin. Sie lebt mit ihrem Ehemann und vier Kindern in Nordfriesland. www.irinakostic.de
Illustration: Sabrina Müller, sabrinamueller.com

Vorsicht vor Smart-Spielzeugen!

Smart-Spielzeuge sind im Trend. Aber sie haben oft Schwachstellen: Hacker können Eltern ausspionieren und mit Kindern sprechen. Daniel Markuson, Experte für digitalen Datenschutz bei NordVPN, gibt in diesem Gastbeitrag Tipps, wie Eltern das Risiko minimieren können.

Stelle Nachforschungen an. Bevor du ein Spielzeug kaufst, solltest du online nach Kundenrezensionen und Expertenmeinungen suchen, um Beschwerden oder Sicherheitsprobleme bereits im Voraus zu identifizieren. Namhafte Unternehmen geben wahrscheinlich auch an, welche Daten sie erheben und wie sie sie verwenden. Vergiss nicht, dir die Datenschutzerklärung und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers auf der Website durchzulesen.

Händige deine Daten nicht einfach so aus. Manche Spielzeuge und Spiele erfordern eine Registrierung, damit man den vollen Spielspaß und Updates erhält. Sei bei der Registrierung vorsichtig, welche Informationen du preisgibst. Die Entwickler benötigen deine E-Mail-Adresse, um dich über Updates zu informieren, aber weitere Informationen sind größtenteils unnötig.

Nutze ausschließlich sichere WLAN-Hotspots. Bevor du ein Smart-Spielzeug mit einem WLAN-Hotspot verbindest, solltest du dich vergewissern, dass er sicher ist und ein starkes Passwort besitzt. Solche Gadgets mit einem öffentlichen WLAN-Hotspot zu verbinden, wird nicht empfohlen, da diese leicht gehackt werden können. Außerdem solltest du, sofern möglich, ein Passwort für das Spielzeug festlegen.

Überprüfe die Gespräche. Manche Smart-Spielzeuge ermöglichen Kindern, untereinander zu sprechen, wenn es mit demselben Spielzeug oder Spiel spielt. Vergewissere dich, dass du deinem Kind erklärst, was personenbezogene Daten sind, und weshalb es diese nicht teilen darf. Überprüfe die Gespräche hin und wieder, um sicherzustellen, dass dein Kind nicht mit Fremden spricht, die lediglich vorgeben, ein Kind zu sein. Renommierte Hersteller bieten Eltern immer die Option, um die gespeicherten Informationen einzusehen.

Schalte es aus, wenn es nicht genutzt wird. Wir empfehlen, das Smart-Spielzeug auszuschalten, wenn es nicht verwendet wird, damit es nicht länger Daten erhebt. Wenn das Spielzeug über ein Mikrofon verfügt, solltest du es in einer Schublade oder Kiste verstauen, damit es schwieriger ist, Gespräche aufzunehmen. Und Spielzeuge mit einer Kamera können verdeckt oder mit der Linse zur Wand gestellt werden.

Melde die Verstöße. Wenn dir etwas Ungewöhnliches auffällt oder ein Spielzeug von einem Hacker kompromittiert wurde, solltest du eine Beschwerde an die staatliche Behörde einreichen. Es hilft vielleicht nicht dir persönlich, aber du hilfst dabei, das Internet zu einem sichereren Ort für alle zu machen und übst Druck auf den Hersteller aus, damit er die Sicherheitsbestimmungen nicht länger ignoriert.

Daniel Markuson ist Experte für digitalen Datenschutz bei NordVPN, einem VPN-Anbieter, der besonders viel Wert auf Sicherheit legt.

Was wird aus meinen Kindern, wenn …?

Dass die Eltern sterben, wenn die Kinder noch klein sind, mag sich niemand gern vorstellen. Wer aber gut vorsorgen möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, was dann mit den Kindern passiert. Hilfreiche Tipps gibt der Rechtsanwalt Stephan Lang.

Für meine Kinder tu‘ ich alles!“ – Würde man eine Umfrage unter Eltern durchführen, kann man sich sicher sein: Fast alle Befragten würden dieser Aussage vollständig zustimmen. Warum sonst geben Eltern für den Kinderwagen der neugeborenen Tochter gut und gerne 900 Euro aus, finanzieren dem neunjährigen Sohn eine Gitarre mit Verstärker, den Gitarrenunterricht, übernehmen selbstverständlich die Fahrten zum Unterricht, außerdem zum Fußballtraining und zur Englisch-Nachhilfe und schließen für die älteste Tochter einen Bausparvertrag ab? Für die Kinder ist das Beste grade gut genug!

Deutlich schwerer fällt es Eltern jedoch, auch für unangenehme Lebenssituationen vorzusorgen. Insbesondere junge Eltern tun sich hiermit eher schwer. Die Frage: „Was wird aus meinen Kindern, wenn ich mal nicht mehr da sein sollte?“, verdrängen sie dabei meist. Immerhin tritt dieser Fall statistisch gesehen meist erst im höheren Lebensalter ein. Aber dann sind die Kinder in der Regel selbst erwachsen und unabhängig. Eltern, die „alles für ihr Kind tun“, sollten sich allerdings frühzeitig auch mit solchen unangenehmen Fragen auseinandersetzen.

Die Frage, wer sich im Falle des Todes oder anderweitiger Verhinderung der Eltern um die Kinder kümmert, ist im Familienrecht geregelt. Das Gesetz spricht vom Sorgerecht. Dieses steht meist mit der Geburt des Kindes beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen von Geburt an nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist. Durch verschiedene Umstände kann das Sorgerecht eines Elternteils im Übrigen auch entfallen beziehungsweise ruhen, etwa wenn der Elternteil geschäftsunfähig ist oder das Familiengericht feststellt, dass er die elterliche Sorge nicht ausüben darf. Die Ausgangssituation (Wem steht das Sorgerecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem ein Elternteil ausfällt?) ist von entscheidender Bedeutung für die Fragen, wer das Sorgerecht ab diesem Zeitpunkt erhält:

FALLKONSTELLATION 1: GEMEINSAMES SORGERECHT BEIDER ELTERNTEILE

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und verstirbt einer der beiden Elternteile, so steht das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben beziehungsweise verheiratet oder geschieden sind. Alleine von Bedeutung ist die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt waren.

Sind beide Elternteile für ein minderjähriges Kind gemeinsam sorgeberechtigt und versterben beide Elternteile beziehungsweise wird ihnen das Sorgerecht entzogen, wird von Amts wegen, also auch ohne Antrag, durch das Familiengericht eine Person als Vormund bestellt (§ 1773 Abs. 1 BGB). Dieser hat dann sowohl das Recht als auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die landläufige Auffassung, wonach in einem solchen Fall die Paten „einspringen“ und die Erziehung und Pflege übernehmen, hat im Gesetz keine Grundlage.

Die Bestellung des Vormunds erfolgt nach dem Ermessen des Familiengerichts. Hierbei muss es allerdings den mutmaßlichen Willen der Eltern, die persönlichen Bindungen des Kindes (Mündel), die Verwandtschaft oder Schwägerschaft sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes berücksichtigen. Hierzu soll das Familiengericht Verwandte des Kindes anhören (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).

Tipp: Ein schriftlich festgehaltener Wille der Eltern hinsichtlich der Frage, wer Vormund werden soll, hilft dem Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds erheblich weiter, selbst wenn er nicht in der erforderlichen Form verfasst ist.

FALLKONSTELLATION 2: ALLEINIGES SORGERECHT EINES ELTERNTEILS

Von der ersten Konstellation zu unterscheiden ist der Fall, in dem nur einem Elternteil das Sorgerecht für das Kind zusteht, sei es, weil ein Elternteil bereits verstorben ist, oder weil das Sorgerecht schon immer nur einem Elternteil zustand. „Allein sorgeberechtigt“ ist nicht gleichbedeutend mit „alleinerziehend“. Elternteile können gleichzeitig alleinerziehend (also die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen), aber gemeinsam (mit dem getrennt lebenden Elternteil) sorgeberechtigt sein.

Stirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil oder ist er verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so bestellt auch hier das Familiengericht einen Vormund. Lebt der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil noch, so hat das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zu übertragen (§ 1680 Abs. 2 BGB). In zwei Fällen wird das Gericht jedoch hiervon absehen: Zum einen, wenn dies dem Wohl des Kindes widerspricht, und zum anderen, wenn die sorgeberechtigte Person eine Anordnung für diesen Fall getroffen hat.

Tipp: Gerade für diesen Fall sind die Vorsorgemöglichkeiten des sorgeberechtigten Elternteils von großer Bedeutung. Sorgeberechtigte können nicht nur festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, sondern auch, wer als Vormund ausgeschlossen werden soll (siehe unten).

VORSORGEMÖGLICHKEITEN

In bestimmten Fällen widerspricht die gesetzliche Regelung möglicherweise dem, was für die eigene Familienkonstellation sinnvoll ist. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern für den Fall, dass ihr Kind einen Vormund braucht, eine Person als Vormund benennen können. Eine solche Vormundbenennung (sog. Vormundverfügung gem. §§ 1776, 1777 BGB) muss allerdings in der vorgeschriebenen Form einer letztwilligen Verfügung verfasst werden (§ 1777 Abs. 3 BGB).

Tipp: Form der „letztwilligen Verfügung“ bedeutet, dass die für ein Testament erforderliche Form eingehalten werden muss: Das Dokument muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar verfasst werden (§ 2232 BGB). Bei gemeinsamen letztwilligen Verfügungen durch Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Dokument handschriftlich aufsetzt und der andere Ehegatte unterschreibt (§ 2267). Um Fehler zu vermeiden, lohnt es, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar beraten zu lassen.

Möglich ist, dass Eltern gemeinsam für mehrere Kinder einen gemeinsamen Vormund oder auch ein Ehepaar als Vormünder bestellen (§ 1775 BGB). Sollten beide Elternteile verschiedene Personen benennen, ist die zuletzt genannte Person maßgeblich (§ 1776 Abs. 2 BGB).

Das Familiengericht ist an eine Benennung durch die Eltern auch grundsätzlich gebunden und kann nur in Ausnahmefällen die benannte Person übergehen. Dies ist insbesondere nur möglich, wenn die Person als Vormund nicht geeignet ist, weil sie minderjährig oder geschäftsunfähig ist oder durch die Benennung das Kindeswohl gefährdet würde (§§ 1778 ff. BGB). Hat das Gericht eine Person als Vormund bestellt, kann diese wiederum nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Vormundschaft ablehnen (§ 1785 ff. BGB).

ALLEINE SORGEBERECHTIGTER ELTERNTEIL

Alleine Sorgeberechtigte haben unter Umständen ein Interesse daran, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Fall der Fälle nicht Vormund des gemeinsamen Kindes wird. Durch eine Vormundverfügung kann auch für diesen Fall der nicht sorgeberechtigte Elternteil als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB).

Tipp: Um dem Gericht diese Entscheidung leicht zu machen, empfiehlt es sich, ausführlich und nachweisbar zu begründen, warum der andere Elternteil als Vormund nicht geeignet ist, etwa weil durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn das Wohl des Kindes gefährdet würde.

GEMEINSAM SORGEBERECHTIGTE, GETRENNT LEBENDE ELTERN

Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, jedoch getrennt leben oder geschieden sind, können nicht verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht für das Kind erhält, sollte der andere sterben oder verhindert sein, die elterliche Sorge auszuüben. Ein Ausschluss des anderen Elternteils, wie bei alleine sorgeberechtigten Elternteilen, ist nicht möglich.

Tipp: Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können jedoch in ihrem jeweiligen Testament festlegen, dass der Nachlass, welcher der verstorbene Elternteil dem minderjährigen Kind hinterlässt, nicht der Vermögenssorge durch den überlebenden Elternteil unterliegt (§ 1638 BGB). Das hat zwar nicht zur Folge, dass dem überlebenden Elternteil die Personensorge für das gemeinsame Kind entzogen wird, allerdings hat dieser dann keinen Zugriff auf das dem Kind hinterlassene Vermögen.

Stephan Lang ist Fachanwalt für Familienrecht in Mittelhessen. Er ist seit 21 Jahren glücklich verheiratet und hat fünf Kinder.

Was ist eigentlich riskant?

Oft entsteht der Eindruck, ein erfülltes Leben sei immer auch mit Risikobereitschaft verbunden. Ist das so? Gedanken von Carolin Schmitt.

Die Redewendung „No risk, no fun“ war in meinen Jugendjahren ein geflügeltes Wort, das immer dann zitiert wurde, wenn jemand etwas Neues ausprobieren wollte. Ein anderes Sprichwort besagt: „Wer wagt, gewinnt!“. Aber stimmt das tatsächlich? Können wir nur Spaß haben, wenn wir etwas riskieren? Gewinnt nur derjenige, der auch etwas wagt? Wieso haben sich diese Redewendungen in unserer Sprache und in unserem Denken so eingenistet, dass wir sie glauben, ohne sie überprüft zu haben? Sicher gibt es Beispiele, die diese Aussagen bestätigen. Aber was bedeutet eigentlich „riskant leben“ oder „ein Risiko eingehen“? Schaut man ins Wörterbuch, so wird Risiko definiert als „möglicher negativer Ausgang bei einer Unternehmung, mit dem Nachteile, Verlust, Schäden verbunden sind“. Aber behaupten die oben zitierten Redewendungen nicht genau das Gegenteil? Dass man nur gewinnen kann, wenn man ein Risiko eingeht?

ÄNGSTLICH UND LANGWEILIG
Mir fallen in diesem Zusammenhang Geschichten ein, die wohl jeder kennt: die befreundete Familie, die Haus, Job und Freunde aufgibt, um als Missionare in ein fremdes Land zu gehen. Der Kollege, der ein Jahr unbezahlten Urlaub nimmt, um die Welt zu bereisen. Die Freundin, die ihren sicheren Job kündigt, weil sie den Traum der Freiberuflichkeit realisieren möchte. Der Onkel, der viel Geld in die Gründung von StartUps investiert. Bei all diesen Geschichten komme ich mir klein und unbedeutend vor. Mein Leben erscheint mir langweilig, eintönig und grau – so wie ich es eigentlich nie haben wollte. Ich fühle mich schlecht und frustriert: Alle anderen haben ein aufregendes Leben, sind mutig und vertrauen bei ihren Entscheidungen einfach auf Gott. Ich dagegen bin ängstlich und langweilig. Und anscheinend fehlt mir das nötige Gottvertrauen, um aus meiner Routine und meinem gewöhnlichen Leben auszusteigen. Warum bin ich nicht in der Lage, riskant zu leben und Abenteuer zu wagen?

RISIKOBEURTEILUNG
Aber wer bestimmt überhaupt, was riskant ist? Hängt die Risikobeurteilung nicht immer vom Standpunkt des Betrachters ab? Es kann doch sein, dass ich ein Vorhaben als extrem riskant einordne, der betroffene Akteur aber zu einer ganz anderen Einschätzung kommt. Je nachdem, welche Erfahrungen ich bisher gemacht habe oder mit welchen Stärken und Schwächen ich von unserem Schöpfer ausgestattet wurde, wird mein Risikoempfinden anders aussehen als das meines Gegenübers. Umgekehrt werden andere meine Lebenssituationen und Entscheidungen in die Sparte „riskant“ einordnen, bei denen ich keinerlei Risiko oder Wagnis erkenne. Das heißt doch, dass letztendlich ein riskanter Lebensstil nur deshalb als riskant bewertet wird, weil wir – die Betrachter – diese Wertung vornehmen. Mir scheint, dass wir durch unsere Gesellschaft und manche Medien so geprägt sind, dass nur noch große und für alle sichtbare Lebensgeschichten als riskant und sinnerfüllend bewertet werden. Oft wird suggeriert, dass das Leben nur lebenswert ist, wenn wir etwas riskieren, neue Dinge wagen und uns auf die Suche nach dem noch besseren Erlebnis begeben. Aber was ist mit den vielen kleinen Begebenheiten in unserem alltäglichen Leben, denen wir meist gar keine Beachtung schenken? Sie werden als langweilig abgetan, ignoriert oder schneiden im Vergleich nur unterdurchschnittlich ab.

MUTIG ODER NAIV?
Mir fällt die Rentnerin ein, die ihren pflegebedürftigen Mann jahrelang pflegt – auf die Gefahr hin, unter dieser Belastung selbst zu zerbrechen. Oder der junge Mann, der im Knast saß und es nun wagt, zu heiraten und eine Familie zu gründen – in dem Wissen, dass er wahrscheinlich aufgrund seiner Vorstrafe nie einen festen Job finden wird. Oder die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, die ihr Studium zu Ende bringen möchte, obwohl sich die Finanzen permanent am unteren Limit befinden. Und was bewegt den Freund, der es nach mehrfach gescheiterten Firmengründungen trotzdem wieder wagt, eine neue Geschäftsidee zu entwickeln? Wie sieht es mit der Familie aus, die Pflegekinder aufnimmt und neben Beruf und eigenen Kindern Zeit und Liebe investiert – in der Hoffnung, diesen Pflegekindern einen besseren Start in die Zukunft zu ermöglichen? Es gibt noch viele solcher Geschichten, die ich an dieser Stelle nicht alle aufzählen kann. Wahrscheinlich bewertet jeder diese Geschichten unterschiedlich. Von riskant, mutig, abenteuerlustig über naiv und dumm werden hier die Urteile ausfallen. Aber wann ist etwas riskant? Und wann ist etwas gefährlich oder dumm und naiv? Dieses Urteil hängt stark vom Standpunkt des Betrachters ab.

MIT DEM HERZEN SEHEN
Auch die Motivation der Menschen spielt eine Rolle. Manche gehen ein Risiko ein, um sich selbst oder anderen etwas zu beweisen oder um Anerkennung zu bekommen. Andere wagen etwas im tiefen Vertrauen auf Gott, obwohl Außenstehende es als „dumm und unüberlegt“ abstempeln. Lebensgeschichten zu vergleichen und zu bewerten ist hinfällig, keine Geschichte ist mit der anderen vergleichbar. Gott hat jeden von uns mit anderen Erfahrungen, Begabungen und Lebensumständen ausgestattet. Und Gott allein kann ein Urteil über unser Leben fällen. In diesem Zusammenhang fallen mir die Worte meiner Französischlehrerin ein, die sie mir in der 5. Klasse ins Poesiealbum geschrieben hat: „On ne voit bien qu‘avec le coeur. L‘essentiel est invisible pour les yeux.“ Ich glaube, dass Antoine de Saint-Exupéry in seinem Buch „Der kleine Prinz“ mit diesen Worten eine tiefe göttliche Wahrheit ausdrückt: Gott sieht unser Herz und lässt sich nicht von Äußerlichkeiten blenden. Ich möchte immer mehr versuchen, mir diese Wahrheit ins Bewusstsein zu bringen, um so mein Leben, mein Umfeld und meine Mitmenschen offen wahrzunehmen und nicht zu beurteilen: „Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“

Carolin Schmitt arbeitet als Wirtschaftsingenieurin und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Söhnen in Karlsdorf/Baden.
Sie leitet die KinderKirche ihrer Gemeinde und veröffentlicht ihre Gedanken auf dem Blog www.morethanpretty.net.

Digital und nackt

Von Rolf Krüger

Huch!? Über genau diese neue Kameratasche habe ich doch erst gestern mit einem Freund gesprochen und heute wird sie mir bei Amazon angepriesen. Hat Amazon mitgehört? Ähnliche Gedanken hat wohl jeder schon einmal gehabt. Dasselbe gilt für Menschen, die wir irgendwo getroffen haben und die uns Facebook plötzlich als Freunde vorschlägt. Und viele andere digitale „Zufälle“. Da kann man schon mal ins Grübeln kommen.

Dass wir alle täglich Dinge mit Konzernen teilen, die wir sonst nur unseren besten Freunden anvertrauen würden, sollte inzwischen bekannt sein. Das Schlagwort heißt „Big Data“. Smartphones zeichnen genau auf, wo wir uns befinden und für was wir uns interessieren. Die einzelnen Informationen sind gar nicht so dramatisch – ihre Kombination und Masse macht daraus einen wertvollen Schatz für alle, die an uns Geld verdienen wollen. Denn nichts ist kostenlos. Wenn wir nicht dafür zahlen, dann sind wir nicht der Kunde, sondern das Produkt, für das jemand anderes zahlt.

Die Daten, die unsere PCs und Telefone sammeln, werden von den Konzernen geschickt kombiniert. Anna und Paul sind für drei Stunden am selben Ort? Könnte sein, dass sie sich kennen, folgert Facebook, und schon bekommen sie sich gegenseitig als Freundschaftsvorschlag. Waren 1000 Menschen ebenfalls dort? Dann wohl kaum. Und die Algorithmen werden immer präziser, je mehr wir sie durch die gewünschte Handlung bestätigen – oder eben nicht. Gelernt wird immer. Und wir sind die Studienobjekte. Haben sich Anna und Paul vielleicht nicht voreinander ausgezogen – vor Google & Co. haben sie es getan. Für die Konzerne sind wir inzwischen ziemlich nackt.

Es gibt vor allem zwei Wege, wie wir damit umgehen: Die einen sehen Big Data als bequemen Service und freuen sich, dass die Maschinen helfen, den Alltag zu organisieren. Die anderen sehen vor allem die Gefahr, dass ihre Datensammlung irgendwann gegen sie verwendet wird.

Die gesunde Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Es gilt, die Vorzüge der Technik zu genießen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit unseren Daten umzugehen. Im Folgenden haben wir Möglichkeiten zusammengestellt, unsere Datensammlung bewusster zu steuern. Denn wie nackt wir uns machen, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden.

Aktivitätsberichte

Bei allen großen Anbietern kann man seine gespeicherten Daten einsehen und ggf. löschen. Es ist sehr erhellend, mal durch die eigene Sammlung zu stöbern…

Nicht verfügbar bei: 

  • Apple (inkl. iPhone) — es wird kein Aktivitätsverlauf außerhalb des Gerätes angelegt.

Datenschutzeinstellungen

Was von den Anbietern oder Programmen aufgezeichnet wird, kann man in gewissem Rahmen selbst bestimmen. Das gilt sowohl für die Aufzeichnung von Daten auf dem lokalen Computer als auch in den Clouds der Anbieter wie Microsoft oder Google. Die Optionen sind sehr umfangreich und man muss schon ein wenig Arbeit investieren, um das gewünschte Maß an Privatsphäre sicherzustellen. Aber die Arbeit lohnt sich…

Nicht verfügbar bei:

 

„Spione“ auf Kinderwebsites

Harmlose Spiele, pädagogisch wertvolles Wissen, lustige Zeichentrickfilme: Viele Internetseiten locken Kinder und Jugendliche mit Gratisangeboten. Doch oft dient das vor allem einem Zweck: Die Kinder sollen ausspioniert werden.

Kinder und Internet? Da denken die meisten Eltern in erster Linie an Gefahren wie Gewalt, Mobbing und Pornografie. Die Rettung versprechen speziell auf die junge Zielgruppe ausgerichtete Angebote, wie helles-koepfchen.de, kividoo.de oder spielaffe.de. Auf den bunten, harmlos erscheinenden Seiten erwartet niemand etwas Böses. Doch der Schein trügt, wie eine aktuelle eBlocker-Studie zeigt. Auf vielen dieser Internetseiten werden Kinder ausspioniert und anschließend mit verlockender Werbung konfrontiert.

Tracker „verfolgen“ auch Kinder

Beispiel Helles-Koepfchen.de: Das Wissensportal für Kinder und Jugendliche verspricht pädagogisch und journalistisch hochwertige Inhalte und will einen guten Überblick über das Angebot innerhalb der „Kinderseiten-Landschaft“ verschaffen. Siegel wie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend suggerieren Sicherheit. Tatsächlich verstecken sich aber auf der Seite insgesamt 31 so genannter „Web Wanzen“ (englisch „Tracker“), die Kinder mitunter über mehrere Websites hinweg verfolgen. Auch trackende Werbung, Like-Buttons und vieles mehr trägt dazu bei, dass das Surfverhalten von Internetnutzern genauestens protokolliert wird. Anhand verschiedener individueller Merkmale können Werbeunternehmen die Kinder dadurch eindeutig identifizieren und so ein genaues Persönlichkeitsprofil erstellen. Die dahinterstehenden Unternehmen protokollieren dazu die gelesenen Artikel, die angeschauten Videos und aufgerufenen Spiele und wissen dann nach einiger Zeit genau, mit wem sie es zu tun haben: Alter, Geschlecht, Vorlieben, Lernfortschritte, Entwicklungsstand – das surfende Kind
hinterlässt unbewusst seine persönliche Visitenkarte. Aber auch Dinge wie finanzieller Hintergrund, mögliche Lernschwächen oder soziale Probleme können so ans Licht kommen.

Helles-Koepfchen.de ist leider kein Einzelfall, wie die Ende Januar durchgeführte eBlocker-Untersuchung zeigt. Von zwölf geprüften Kinderseiten schnüffeln neun Ihre vorrangig kindlichen Besucher aus, ergab die Quellcodeanalyse der jeweiligen Startseiten durch die eBlocker-Experten. Besonders wild treiben es neben Helles-Koepfchen.de die Seiten Spielaffe.de mit 64, Kividoo.de mit 20 und Bravo.de mit 14 Web-Wanzen. Besonders heikel: auf der Hälfte der geprüften Internetseiten werden auch Tracker von Werbenetzwerken wie doubleclick.net, das zum Google-Konzern gehört, verwendet. Das ermöglicht nicht nur dem Webseitenbetreiber, sondern auch Dritten (dem Werbenetzwerkbetreiber) umfangreiche Einblicke in das Surfverhalten der jungen Besucher.

Es gibt aber auch positive Beispiele. Das Angebot von Blinde-Kuh.de erwies sich zum Beispiel datenschutztechnisch als rundum unbedenklich. Ebenfalls empfehlenswert sind WDRMaus.de sowie kidsville.de. Auf beiden Seiten ist jeweils nur ein Tracker vorhanden und dazu handelt es sich um harmlose Varianten, die keine Persönlichkeitsprofile erstellen.

Freie Bahn für Datenschnüffler?

Die Praktiken der Tracker sind nicht generell verboten. Persönlichkeitsprofile von Kindern und Jugendlichen – wie von jedem anderen Internetnutzer auch – dürfen kommerziell verwertet werden. Aus Sicht von Anti-Tracking-Experte und Initiator der Studie Christian Bennefeld ist das ein Skandal. Sein Appell: „Eltern müssen nicht nur überprüfen, was die Kinder mit den Medien machen. Sondern auch, was die Medien mit ihren Kindern machen.“ Übrigens: Aus gutem Grund ist in den USA bereits seit 2013 das Tracken von Onlineaktivitäten von Kindern unter 13 Jahren per Gesetz verboten. Hierzulande genießen die Datenschnüffler dagegen – noch – freie Bahn.

Wer seine Kinder ungern zum Spielball der Datensammler machen möchte, muss sie schützen. Eine Möglichkeit besteht darin, auf jedem einzelnen Gerät die Datenschutz-Einstellungen des Browsers zu überprüfen und gegebenenfalls Add-ons wie „Better Privacey“ bei Firefox zu installieren (Tipps z.B. hier: selbstdatenschutz.info). Wer aber nicht jedes einzelne Gerät für sicheres Surfen fit machen möchte, für den bietet sich der eBlocker Family an. Die kleine Box wird per Kabel am Router angedockt. Fortan schützt sie alle Geräte vor Tracking. Sie bietet darüber hinaus die Möglichkeit, für jedes Mitglied im Haushalt eigene Einstellungen zu treffen, so können für Kinder und Jugendliche spezielle Jugendschutz-Funktionen eingerichtet werden.Der eBlocker Family ist ab EUR 249,- erhältlich unter www.eblocker.com.

Geräte-Tests zum eBlocker (zum Teil bezogen auf das Vorgänger-Modell) gibt es hier:

test.de

datenschutzbeauftragter-info.de

 

Sehnsucht nach Sicherheit

„Endlich kann ich in Ruhe und Sicherheit leben.“ Dieser Satz einer iranischen Christin, die vor einem Jahr nach Deutschland kam, hallt in mir nach. Ja, Deutschland ist ein sicheres Land für Christen und auch für Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen. Immer noch! Auch nach dem Anschlag von Berlin.

Aber Sicherheit bedeutet nicht 100-prozentige Sicherheit. Die gab es noch nie. Auch wenn wir sie uns so wünschen! Gerade als Eltern. Wir investieren viel in die Sicherheit unserer Kinder. Kaufen Helme und Kindersitze mit Prüfsiegel. Stehen unter dem Klettergerüst, die Arme zum Ausbreiten bereit. Schließen Versicherungen ab. Kochen mit Biogemüse. Bitten Gott um Bewahrung.

Das ist alles gut und richtig. Aber es darf uns nicht die Augen davor verschließen, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht gibt. Es passieren Unfälle, die wir nicht verhindern können und die auch Gott nicht verhindert – für uns oft kaum zu ertragen. Und es passieren schreckliche Gewalttaten – seien es nun terroristisch motivierte Anschläge oder kriminelle Taten.

Gerade sitzen wir an der Planung des Dossiers der übernächsten Family und FamilyNEXT. „Riskant oder sicher leben?“ lautet unser Arbeitstitel. Eigentlich geht es dabei mehr um die Frage der Lebensgestaltung: Kündige ich den sicheren Job? Kaufen wir ein Haus trotz unsicherer Finanzierung? Wagen wir uns an das Abenteuer „Pflegekind“? Riskieren wir ein zweites Kind, obwohl die erste Schwangerschaft komplikationsreich war? Gehen wir als Missionare ins Ausland?

Wir überlegen noch, ob und wie wir auch die andere Seite des Themas aufgreifen: Wie gehe ich damit um, wenn ich mich in meiner Heimat nicht mehr sicher fühle? Wenn ich Angst habe, auf den Weihnachtsmarkt zu gehen, zum Kirchentag nach Berlin zu fahren oder ein Fußballspiel zu besuchen? Wie halte ich es aus, dass meine Sehnsucht nach Sicherheit für meine Kinder nur begrenzt erfüllt werden kann?

Für mich persönlich ist ein Vers in der Bibel hilfreich angesichts solcher Fragen: „Gott hat uns nicht einen Geist der Furcht gegeben, sondern einen Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“ (2. Timotheus 1,17). Mit dieser Haltung will ich meiner Angst und Sorge begegnen: mit Kraft, mit Liebe und mit Besonnenheit.

Ich habe die Kraft, diese Gesellschaft mitzugestalten. Wenn auch vieles nicht in meiner Macht steht. Das was ich tun kann, will ich tun.

Ich will anderen Menschen mit Liebe begegnen. Ganz besonders meinen Kindern – denn Liebe ist für Kinder noch wichtiger als Sicherheit.

Und ich will mich bemühen, besonnen zu reagieren auf Ereignisse wie in Berlin. Will die Situation nicht überdramatisieren und trotzdem auf den Weihnachtsmarkt gehen. Und zum Kirchentag fahren. Wenn auch mit einem leicht mulmigen Gefühl …

Bettina Wendland

Redakteurin bei Family und FamilyNEXT